8975/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Kulturvermittlung in Österreich
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport ist eine der ersten Anlaufstellen im Bereich der Kulturvermittlung in Österreich in der Kulturvermittlung Österreichs. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung zur Kunst und Kulturstrategie wurde die Kulturvermittlung als einer der zentralen Schwerpunkte und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen der Zukunft definiert. Insbesondere durch die Corona Pandemie – aber auch schon lange davor – wurde der Kulturvermittlung in Österreich zu wenig Bedeutung beigemessen, etwas das auch von Kunst- und Kulturschaffenden regelmäßig attestiert wird (Vgl. Artikel „Der Standard“, Jänner 2021:https://www.derstandard.at/story/2000123340659/kulturvermittlung-in-der-krise-prekariat)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viel Budget aus Ihrem Bundesministerium steht jährlich für die Kulturvermittlung zur Verfügung?
a. Wie viele Initiativen werden damit durchschnittlich gefördert?
b. Wie viel des für Kulturvermittlung zur Verfügung stehenden Budgets wird tatsächlich ausbezahlt?
i. Falls nicht das gesamte zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft wird: Was geschieht mit dem Rest?
c. Gibt es darüber hinaus Sonderförderungen (bsp. Im Rahmen der Corona Pandemie, Förderungen, die sich an bestimmte Zielgruppen richten etc.)? Wie viel Budget aus Ihrem Bundesministerium stand 2020 für die Kulturvermittlung zur Verfügung?
2. Wie viel Budget aus Ihrem Bundesministerium stand 2020 für die Kulturvermittlung zur Verfügung?
a. Wie viele Initiativen wurden damit gefördert?
b. Wie viel des für 2020 zu Verfügung stehenden Budgets wurde tatsächlich ausbezahlt?
i. Falls nicht das gesamte zur Verfügung stehende Budget für 2020 ausgeschöpft wurde: Was ist mit dem Rest passiert?
c. Gab es darüber hinaus Sonderförderungen?
3. Wie viel Budget aus Ihrem Bundesministerium stand/steht 2021 für die Kulturvermittlung zur Verfügung?
a. Wie viele Initiativen wurden im Jahr 2021 damit bisher gefördert?
b. Wie viel des für 2021 zu Verfügung stehenden Budgets wurde bisher tatsächlich ausbezahlt?
i. Falls nicht das gesamte zur Verfügung stehende Budget für 2021 ausgeschöpft wurde: Was ist mit dem Rest passiert?
c. Gab/Gibt es darüber hinaus Sonderförderungen?
4. Wie viel Budget aus Ihrem Bundesministerium steht 2022 für die Kulturvermittlung zur Verfügung?
a. Wie viele Initiativen werden damit vorrausichtlich im Jahr 2022 gefördert?
b. Wird es darüber hinaus Sonderförderungen geben?
5. Nach Bundesländern aufgeteilt, welche Bundesländer erhielten wie viel Förderung im Jahr 2020?
6. Nach Bundesländern aufgeteilt, welche Bundesländer erhielten wie viel Förderung im Jahr 2021?
7. Wer (Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen, Vereine, Organisationen etc.) kann Förderungen im Bereich der Kulturvermittlung beantragen?
8. Gibt es ein Maximum an Förderung in der Kulturvermittlung, dass eine Einzelperson/Gruppe/Unternehmen/Verein/Organisation etc. in einem Jahr bekommen kann?
a. Wenn ja, wie hoch ist die maximale Fördersumme im Jahr?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es Kriterien, anhand derer die Förderungen in der Kulturvermittlung vergeben werden?
a. Wenn ja, wie lauten diese Kriterien?
i. Gibt es eine Gewichtung der unterschiedlichen Kriterien?
b. Wenn nein, warum nicht?
i. Auf welcher Grundlage werden die Förderungen dann vergeben?
10. Wer konkret entscheidet, ob eine Initiative gefördert wird?
11. Legen Sie bei der Vergabe der Förderungen für Kulturvermittlung inhaltliche Schwerpunkte?
a. Wenn ja, welche?
i. Wieso gerade diese Schwerpunkte?
ii. Welche Rolle spielt Digitalisierung?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Richten sich die Förderungen in der Kulturvermittlung an bestimmte Zielgruppen?
a. Wenn ja, an welche?
i. Wieso eben diese Zielgruppen?
b. Wenn nein warum nicht?
12. Stellen Sie sicher, dass alle Ebenen der Förderungen (Antragstellende, Zielgruppen, Inhalt der geförderten Initiative etc.) in der Kulturvermittlung inklusiv, divers und niederschwellig gestaltet sind?
a. Wenn ja, wie machen Sie das?
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Gibt es Kooperationen Ihres Ressorts mit Organisationen, Institutionen, Kulturschaffenden etc.?
a. Wenn ja, mit welchen?
i. Warum gerade mit diesen?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Gibt es Kooperationen Ihres Ressorts mit Einrichtungen des Bundes (bsp. Bundesmuseen, Bundestheatern etc.)?
a. Wenn ja, mit welchen?
i. Warum gerade mit diesen?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Informieren Sie potentielle Interessent*innen aktiv über die Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturvermittlung?
a. Wenn ja, sieht diese Information aus?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Gibt es in Ihrem Ministerium eine Anlaufstelle für Interessent*innen, die eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturvermittlung bietet?
a. Wenn ja, wie gestaltet sich diese Beratung?
i. Werden die spezifischen Charakteristika der jeweiligen Interessent*in und der zu fördernden Initiative bei der Beratung berücksichtigt?
b. Wenn nein, warum nicht?
17. Auf welchem Weg (online, offline, persönlich etc.) können Interessent*innen eine Förderung beantragen?
a. Bei welchen Stellen können Förderungen konkret beantragt werden? Gibt es dafür eine eigene Abteilung in Ihrem Ressort?
i. Falls nein, planen Sie, eine eigne Abteilung für Kulturvermittlung und Förderungen im Bereich Kulturvermittlung zu schaffen?
18. Welche Förderungen in der Kulturvermittlung stehen welchen Zielgruppen zur Verfügung?
a. Gibt es spezifische Förderungen für Teilbereiche der Kulturvermittlung (bsp. Musik, Theater etc.)
19. Wie werden die Förderungen publiziert? Gibt es Calls oder Ausschreibungen für die einzelnen Förderungen?
20. Wie sieht die Zusammenarbeit Ihres Ressorts mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) im Bereich der Kulturvermittlung aus?
a. Welche Bereiche der Kulturvermittlung fallen in die Zuständigkeit Ihres Ressorts und welche in die des BMBWF?
b. In welchem Ressort liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Kulturvermittlung?