8980/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Verhaltensökonomische Studien von BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher bei der Licht ins Dunkel-Gala im ORF am 24. November 2021

 

Die Licht ins Dunkel-Gala im ORF am 24. November 2021 sorgt seit Wochen für heftige mediale und öffentliche Diskussionen und hat sogar eine ganze Reihe von Anzeigen und Rechtsverfahren nach sich gezogen. Einer der Hauptprotagonisten am Küniglberg war Arbeitsminister und Verhaltensökonom Univ. Prof Dr. Martin Kocher.

Besonders heftig in die Kritik geriet Arbeitsminister Martin Kocher (VP) auf Twitter, weil er in einer Telefonpause einen Clip am Smartphone anfertigte. Er rechtfertigte sich so: "Ein Großteil der Bundesregierung und der Herr Bundespräsident haben über 3 Stunden lang im Rahmen der ORF-Gala (2G+) mit SpenderInnen für 'Licht ins Dunkel' telefoniert und deren Daten aufgenommen. In einer kurzen Telefonpause hab ich ein Video vom Show-Act gemacht."

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/politik/land-im-lockdown-e2-80-93-aber-unsere-politiker-feiern-im-orf/ar-AAR9IYg?ocid=BingNewsSearch

 

Mitschnitte in Sozialen Medien lassen erkennen, dass das Interesse von Arbeitsminister und Verhaltensökonom Univ. Prof Dr. Martin Kocher vor allem dem „verlängerten Rücken“ von Frau Verfassungsministerin Mag. Karoline Edstadler gegolten hat, den er intensiv mit dem Smart-Phone gefilmt haben soll. Diese „verhaltensökonomischen Studien“, aber auch andere „Verhaltensauffälligkeiten“ in Corona-Lockdown-Zeiten, mündeten unter anderem in nicht weniger als 15 Anzeigen.

 

„Bereits rund 15 Anzeigen gegen Politiker nach "Licht ins Dunkel"-Gala im ORF“

Neben einem ÖVP-Gemeinderat haben weitere Personen mögliche Verstöße gegen die Ausgangsregeln oder die Maskenpflicht angezeigt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit Ehefrau Doris Schmidauer bei der "Licht ins Dunkel"-Gala im ORF.“

„Wien – Die Kritik an der "Licht ins Dunkel"-Gala im Lockdown schlägt sich in einer Reihe von Anzeigen gegen Politiker nieder. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt langten rund 15 Schreiben, die den Sachverhalt zur Anzeige brachten, im Magistrat ein", teilte die Magistratsdirektion der Stadt Wien am Dienstagnachmittag auf STANDARD-Anfrage mit. Die Gala samt Politiker- und Prominentenaufmarsch fand am 24. November im ORF-Zentrum am Küniglberg statt.“

„Zuständig für die Anzeigen ist das Magistratische Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk, das in Hietzing angesiedelt ist. Welche Politiker, Prominenten oder ORF-Verantwortlichen konkret betroffen sind, wollte der Magistrat mit Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht mitteilen. Nur so viel: "Sie können davon ausgehen, dass die konkreten Erhebungen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung zu amtswegigen Ermittlungen sehr umfangreich und umfassend erfolgen werden."

„Anzeige eines ÖVP-Gemeinderats“

„Die Verfolgung möglicher Verwaltungsstrafverfahren liegt in der Hand der Bezirksämter. Wie bereits am Montag bekannt wurde, hat beispielsweise der Rechtsanwalt und ÖVP-Gemeinderat in Sollenau in Niederösterreich, Stefan Danzinger, Anzeige gegen sechs Politiker eingebracht: von Bundespräsident Alexander Van der Bellen abwärts über Bundeskanzler Alexander Schallenberg bis zu drei Vertretern der ÖVP-Ministerriege.“

„Danzinger begründete die Anzeige mit einem Verstoß gegen die aktuellen Ausgangsbeschränkungen. Er führte darin aus, dass kein Mindestabstand eingehalten worden sei, keine FFP2-Masken getragen worden seien und es "keine sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen, mit denen das Infektionsrisiko minimiert" worden wäre, gegeben habe. Die Politikerpräsenz falle nicht unter "berufliche Tätigkeit", da eine Teilnahme auch vom Homeoffice aus oder via Zuschaltungen möglich gewesen wäre, argumentiert Danzinger.“

„Präsenz erforderlich?“

„Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält – wie berichtet – Danzingers Anzeige für "erfolgversprechend". Es könne schwer argumentiert werden, dass die Präsenz der Politikerinnen und Politiker unbedingt erforderlich gewesen sei, um Spenden zu sammeln, sagte Mayer. Für seinen Juristenkollegen Peter Bußjäger stellt sich die Frage, ob die Gala als "unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft" zu sehen ist. Er glaubt nicht an Verwaltungsübertretungen, die mit 1.450 Euro zu Buche schlagen könnten.“

 

„Anzeige auch von FPÖ Wien und Pharma-Unternehmen“

„Wie berichtet, hat auch die Wiener FPÖ eine Anzeige gegen Bundeskanzler Schallenberg, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und den ORF-Corona-Beauftragten Pius Strobl eingebracht. Eine weitere Anzeige, die dem STANDARD vorliegt, kommt vom Unternehmen Gall-Pharma GmbH aus Judenburg – gegen gleich zwölf Personen. Darunter sind neben zahlreichen türkisen Ministerinnen und Ministern auch die grünen Regierungsmitglieder Wolfgang Mückstein und Leonore Gewessler sowie SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner.“

„Der ORF wies die Kritik bereits am Freitag zurück. Die "Licht ins Dunkel"-Gala sei– wie alle ORF-Studiosendungen – eine TV-Produktion und keine Veranstaltung. Und: "Sämtliche Mitwirkenden waren 2G-überprüft und tagesaktuell getestet." (omark, 1.12.2021)“

Bereits rund 15 Anzeigen gegen Politiker nach "Licht ins Dunkel"-Gala im ORF - ORF - derStandard.at › Etat

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Aus welchem Gründen haben Sie den „verlängerten Rücken“ Ihrer Kollegin, Frau Bundesminister Mag. Karoline Edstadler in Bild und Ton durch eine Aufnahme mit Ihrem Smart-Phone anlässlich der „Licht ins Dunkel“-Gala am 24. November 2021 festgehalten?

2)    Haben Sie diese Aufnahme des „verlängerten Rücken“ Ihrer Kollegin, Frau Bundesminister Mag. Karoline Edstadler in Bild und Ton als Arbeitsminister oder als Verhaltensökonom aufgenommen?

3)    Wenn Sie diese Aufnahme als Arbeitsminister aufgenommen haben, auf welcher Grundlage des Bundesministeriumsgesetzes inklusive Anlagen erfolgte dies?

4)    Wenn Sie diese Aufnahme als Verwaltungsökonom aufgenommen haben, zu welchem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn erfolgte dies?

5)    Erfolgten diese Bild- und Ton-Aufnahmen mit Ihrem dienstlichen Smart-Phone aus den Beständen des Bundesministeriums für Arbeit?

6)    Wenn ja, sind diese Bild- und Ton-Aufnahmen immer noch auf Ihrem dienstlichen Smart-Phone gespeichert?

7)    Haben Sie diese mit Ihrem dienstlichen Smart-Phone Bild- und Ton-Aufnahmen via Sozialen Medien verbreitet und wenn ja, in welchen?

8)    Stimmt es, dass diese Bild- und Ton-Aufnahmen insbesondere in die Gruppe Kabinett bzw. Ministerbüro Bundesministerium für Arbeit gestellt bzw. verbreitet worden sind?

9)    Stimmt es, dass diese Bild- und Ton-Aufnahmen insbesondere auf Ihrem Facebook-Account bzw. Instagram-Account als Bundesminister für Arbeit gestellt bzw. verbreitet worden sind?

10) Haben Sie seit Ihrem Amtsantritt im Jänner 2020 auch bei anderen Anlässen Aufnahmen mit Ihrem Smart-Phone in Bild und Ton durchgeführt und diese dann über Soziale Medien verbreitet?

11) Wenn ja, welche Anlässe waren dies, und wer bzw. was war das Objekt ihrer Bild- und Ton-Aufnahmen?

12)  Sind auf diesen Bild- und Ton-Aufnahmen insbesondere auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts, des Generalsekretariats bzw. der einzelnen Sektionen des BMA zu sehen?

13) Wenn ja, um wen handelt es sich dabei?

14) Wurden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts, des Generalsekretariats bzw. der einzelnen Sektionen des BMA von Ihnen um Ihr Einverständnis gebeten, Objekt Ihrer Bild- und Ton-Aufnahmen zu sein?

15) Kam es im Zusammenhang mit Bild- und Ton-Aufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts, des Generalsekretariats bzw. der einzelnen Sektionen des BMA auch zur Dokumentation und Verbreitung von Aufnahmen vom „verlängerten Rücken“?

16) Wenn ja, zu welchen Anlässen und in welchem Rahmen?

17) Hatte dies für Sie irgendwelche Konsequenzen?

18) Wenn ja, welche?

19) Kam es im Zusammenhang mit Bild- und Ton-Aufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts, des Generalsekretariats bzw. der einzelnen Sektionen des BMA auch zur Dokumentation und Verbreitung von Aufnahmen von anderen „primären, sekundären oder tertiären“ Geschlechtsmerkmalen?

20) Wenn ja, zu welchen Anlässen und in welchem Rahmen?

21)  Hatte dies für Sie irgendwelche Konsequenzen?

22) Wenn ja, welche?