8982/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds in Krisenzeiten
Medienberichte vom 13. Dezember 2021 lauten folgendermaßen:
„Kocher will Insolvenzentgeltfonds-Zahlungen der Arbeitgeber halbieren“
„Wien – Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber senken. Dazu soll der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenzentgeltfonds (IEF) halbiert werden, das würde eine wirtschaftliche Entlastung von rund 125 Millionen Euro jährlich bringen. Eine endgültige Entscheidung über die Beitragssenkung werde nach der Begutachtung getroffen. Lob kommt von der Industrie, Kritik von SPÖ und Gewerkschaft.“
„Der Fonds sichert das Einkommen von Beschäftigten, deren Betriebe in Konkurs gegangen sind. Eine Senkung des Zuschlags könne per Verordnung des Arbeitsministers festgelegt werden. Die Begutachtung des Entwurfs ist laut einer Aussendung des Arbeitsministeriums für eine Woche, also bis Freitag, vorgesehen. Kocher will einen "wirtschaftlichen Impuls" geben und sieht den Fonds nach einer Beitragssenkung auch bei einer Pleitenwelle noch ausreichend ausgestattet: "Zudem beinhaltet der Insolvenzentgeltfonds selbst nach der Beitragssenkung noch genügend Rücklagen, um die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Insolvenzfall abzusichern, selbst wenn die Zahl der Insolvenzen stark steigen sollte."
„Derzeit Guthaben vorhanden“
„Der Insolvenzentgeltfonds (IEG) wird durch Beiträge der Arbeitgeber gespeist. Die Leistungen werden durch einen Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgedeckt. Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber muss derzeit 0,2 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage zahlen. Das soll im nächsten Jahr auf 0,1 Prozent halbiert werden. Möglich ist die Beitragssenkung laut Ministerium, weil der Fonds über einen hohen Guthabenstand verfüge, und zwar mit Jahresende 2021 voraussichtlich 870 Millionen Euro. Dieses Guthaben werde sich mit einer Absenkung des Zuschlags ab 2022 mittelfristig auf rund 400 Millionen Euro im Jahr 2024 reduzieren.“
„Selbst nach einer Beitragssenkung habe der Fonds ausreichend Rücklagen, um im laufenden Insolvenzgeschehen Einkommen abzusichern und für unvorhersehbare Großinsolvenzen vorbereitet zu sein. Die langsame Reduktion nehme auch Rücksicht auf das Risiko steigender Insolvenzen infolge der Covid-19-Pandemie, so das Arbeitsministerium. Eine Rücklage von 400 Millionen Euro reiche aus, um das Einkommen von 53.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Pleiten abzusichern. Durch die Entlastung würden jährlich zwischen 2.500 und 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen.“
„Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt Kochers Initiative: Eine Entlastung bei Lohnnebenkosten sei eine "wichtige Maßnahme zur richtigen Zeit", heißt es in einer IV-Aussendung. Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten werde vom Minister eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung, betont IV-Präsident Georg Knill. Die Unternehmen hätten mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet.“
„SPÖ und Gewerkschaft warnen angesichts der Corona-Krise vor einer Beitragssenkung. "In wirtschaftlich unsicheren Zeiten kürzt man nicht die Insolvenzversicherung", so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Da in Kürze das Ende der Kreditstundungen für Unternehmen ins Haus steht, ist es gerade der denkbar schlechteste Zeitpunkt, so eine Kürzung vorzunehmen", sagte Muchitsch. "Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden", erklärte die leitende Sekretärin des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Ingrid Reischl. "Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde", so Reischl. (APA, 13.12.2021)“
https://www.msn.com/de-at/finanzen/top-stories/kocher-will-insolvenzentgeltfonds-zahlungen-der-arbeitgeber-halbieren/ar-AARMbRW?ocid=msedgntp
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Mit wie vielen Insolvenzen rechnen Sie für das Wirtschaftsjahr 2022?
2) In welchen Wirtschaftssektoren werden diese Insolvenzen in den Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit im Wirtschaftsjahr 2022 stattfinden?
3) Wie viele Arbeitsplätze werden durch diese Insolvenzen im Wirtschaftsjahr 2022 gefährdet werden bzw. ganz wegfallen laut Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit?
4) Wie begründend Sie, dass mit einer Reduktion der Mittel des Insolvenzentgeltfonds dennoch eine ausreichende Krisenvorsorge getroffen werden kann?
5) Wie wurden die Mittel des Insolvenzentgeltfonds in den Jahren 2020 und 2021 auf dem Kapitalmarkt angelegt?
6) Bei welchen Bank- und Finanzinstituten wurden die Mittel des Insolvenzentgeltfonds in den Jahren 2020 und 2021 angelegt?
7) Kam es insbesondere zur Zahlung von Negativzinsen an die Bank- und Finanzinstitute?
8) Wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Bank- und Finanzinstituten?
9) Wann steht eine Neu- bzw. Wiederbestellung der Geschäftsführung des Insolvenzentgeltfonds an?
10) Stimmt es, dass im Ministerbüro, dem Generalsekretariat des BMA bzw. der zuständigen Sektion bereits Vorbereitungen getroffen werden, um einen Wechsel in der Geschäftsführung des Insolvenzentgeltfonds umzusetzen?
11) Wenn ja, wann und mit welchem „Personalpaket“?