8984/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch, Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verkehrsstrafen für Nicht-Unionsbürger
Auf der Homepage www.österreich.gv.at ist folgendes zu lesen:
„Vollstreckung von Geldstrafen
Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.
Fast alle EU-Mitgliedstaaten können rechtskräftig verhängte Strafen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI durch österreichische Behörden vollstrecken (d.h. zwangsweise eintreiben) lassen. Doch auch in Fällen, in denen eine grenzüberschreitende Vollstreckung rechtlich nicht möglich ist (oder einfach nicht durchgeführt wird), sollte die Strafe nicht ignoriert werden, da diese z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Tatortstaat eingefordert werden könnte.
Der Rahmenbeschluss des Rates der EU
Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass
der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,
ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
Mit Ausnahme von Griechenland und Irland haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Anonymverfügungen, Straferkenntnisse oder Strafverfügungen ab 70.- Euro sind von 1.1.2020 – 30.6.2021 an Nicht-Unionsbürger ausgestellt worden?
2. Sind alle Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder Straferkenntnisse ab 70.- Euro auch von den Nicht-Unionsbürgern bezahlt worden?
a. Wenn ja, um wie viele Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder Straferkenntnisse handelt es sich hierbei
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch waren die Einnahmen von Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder Straferkenntnissen an Nicht-Unionsbürger in den angeführten Zeitraum?
4. Wurden alle Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder Straferkenntnisse die an Nicht-Unionsbürger ausgestellt wurden auch bezahlt?
a. Wenn ja, um welche Summe handelt es sich dabei?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder Straferkenntnisse die an die EU-Ländern geschickt werden und nicht bezahlt werden auch vollstreckt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wie hoch sind die Kosten die dadurch der Republik entgehen?
6. Wenn eine Anonymverfügung, Strafverfügung oder Straferkenntnis von einem Nicht-Unionsbürger in der Heimat behoben wird aber nicht bezahlt wird, gibt es hier rechtliche Konsequenzen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn eine Anonymverfügung, Strafverfügung oder ein Straferkenntnis von einem Nicht-Unionsbürger in der Heimat nicht behoben wird gibt es hier rechtliche Konsequenzen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Werden in Österreicher, Verkehrsstrafen welche von einem EU – Land ausgestellt werden auch vollstreckt?
9. Was passiert mit einem Österreichischen Staatsbürger der eine ausländische Verkehrsstrafe trotzdem nicht bezahlt?
a) Hat dies rechtliche Konsequenzen im Inland
b) Hat dies rechtliche Konsequenzen, wenn der Betroffene wieder in das EU- Land einreist, welches die Verkehrsstrafe ausgestellt hat
c) Werden diese Verkehrsstrafen in einigen EU- Ländern gespeichert und können bei Bedarf abgefragt werden?
10. Hat ein österreichischer Polizeibeamter die Möglichkeit im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei einem Nicht-Unionsbürger offene Verkehrsstrafen abzufragen bzw. gegebenenfalls einzufordern?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was passiert dann? (Bitte um detaillierte Schilderung)
11. Wie hoch ist der Anteil der gesamten Verkehrsstrafen die von Nicht-Unionsbürger von 2020 – 30.6.2021 begangen wird?