8985/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend die Vergabe von Staatsgeschenken auf Steuerzahlerkosten
Der Berichterstattung des ORF folgend, besuchte die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihrer Kanzlerschaft wiederholt die Salzburger Festspiele.
Anlässlich eines Abschiedsbesuchs des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz in Berlin wurde der scheidenden deutschen Bundeskanzlerin eine lebenslange Dauereinladung für sie und eine Begleitperson für die Salzburger Festspiele überreicht.
Der Berichterstattung des öffentlichen Rundfunks weiter folgend, soll dabei durch das Bundeskanzleramt jährlich ein Schreiben an die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin entsendet werden. Darin sollen die gewünschten Besuche und die einzelnen Aufführungen erfragt werden.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Gibt es für diese lebenslange Dauereinladung eine finanzielle Deckelung?
1.1 Wenn ja, wie hoch ist diese Deckelung?
2. Aus welchen budgetären Mitteln werden die künftigen Festspielbesuche der Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel und ihrer Begleitung bezahlt?
3. Werden die Kosten für An- und Abreise, Fahrdienste, Kost und Logis ebenfalls mit öffentlichen Geldern bezahlt?
4. Gibt es für andere Personen weitere Dauereinladungen für die Salzburger Festspiele oder andere Veranstaltungen, welche auf Geschenken des BKA beruhen?
4.1 Wenn ja, welche?
5. Ist die Vergabe von weiteren Dauereinladungen für die Salzburger Festspiele oder andere Veranstaltungen auf Steuerzahlerkosten an andere Personen geplant?