8991/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Petra Bayr, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ermittlungsversagen nach Hassangriff auf schwules Paar
Am 15. Dezember 2021 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ über einen besonders schlimmen Fall von LGBTIQ-feindlicher Gewalt.[1] Im Jahr 2018 wurde ein schwules Paar in einem Wiener Hotel angegriffen und schwer verletzt. Bei den Tätern handelte es sich laut Zeugenaussagen um drei ukrainische Staatsbürger, darunter ein Parlamentsabgeordneter. Die Berichte über die Einstellung des Verfahrens gegen diese Person weckt den schweren Verdacht von Ermittlungsversagen:
„Die Eheleute waren erheblich verletzt und riefen die Polizei, die die Sache aufnahm und die Verletzungen dokumentierte. Eine Hotelangestellte, die den Vorfall miterlebt hat, bestätigte die Angaben des Ehepaares. Mit den Tätern, die im selben Hotel wohnten, nahmen die Polizeibeamten keinen Kontakt auf. Sie stellten weder die Gästeblätter der Täter sicher noch die vom Hotel angefertigten Ausweiskopien. Obwohl die Hotelangestellte mitteilte, dass eine Videoaufnahme existiert, haben die Polizeibeamten diese nicht sichergestellt oder angeschaut, sondern lediglich angekündigt, dass sie die Aufnahme per E-Mail vom Hotel anfordern würden. (…) In der Folge forderte die Polizei vom Hotel die Videoaufnahme der Tat an. Nach Übermittlung durch das Hotel hat sie den Datenträger jedoch nicht sofort, sondern erst nach geraumer Zeit gesichtet, um dann festzustellen, dass er leer war. Zu diesem Zeitpunkt war dann die Videoaufnahme im Hotel bereits gelöscht. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2018 gibt die Polizei an, dass "über die Hotelverwaltung" nur einer der drei Täter, ein ukrainischer Parlamentsabgeordneter (Block Petro Poroschenko), ausgeforscht werden hätte können. Die Identität der beiden Mittäter war angeblich nicht klärbar. Warum, blieb unbeantwortet. (…) Zum tätlichen Angriff wiederum hat die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungsschritte zur Ausforschung der beiden unbekannten Mittäter nur auf hartnäckiges Betreiben der Opfer gesetzt. So beispielsweise die Beischaffung der Ausweiskopien der Hotelgäste der betreffenden Nacht. Da war es allerdings bereits Ende November 2019 und das Hotel teilte mit, dass es die Ausweiskopien der Hotelgäste vom August 2018 bereits vernichtet habe.“[2]
Gerade angesichts des Ansteigens von LGBTIQ-feindlicher Gewalt, der in Österreich in den letzten Jahren zu beobachten ist, zeigen diese Berichte inakzeptables Versagen in den Ermittlungen. Der Vorwurf, dass entweder angesichts der politischen Funktion eines der mutmaßlichen Täter, und/oder aufgrund des Tatgrundes – der sexuellen Orientierung der Opfer – bewusst auf rasche und umfassende Ermittlungsschritte verzichtet wurde, liegt nahe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Ist Ihrem Ministerium der gegenständliche Fall bekannt?
2. Deckt sich das Vorgehen der Polizei in diesem Fall mit der Schilderung im zitierten Artikel des „Der Standard“?
a. Wenn ja: Genügt das den Vorgaben des Innenministeriums?
b. Sind aus Ihrer Sicht ermittlungstechnische Pannen passiert?
c. Wenn nein: Inwiefern wurde anders vorgegangen?
3. Direkt nach dem beschriebenen Angriff wurden die, im selben Hotel befindlichen mutmaßlichen Täter nicht sofort von der Polizei einvernommen – obwohl ein Augenzeuge die Tat zeitnah bestätigte. Warum nicht und entspricht dieses Vorgehen den Ermittlungsstandards der Polizei?
4. Eine zweite Polizeieinheit, die am Morgen nach dem Angriff gerufen wurde, nahm erneut keine Einvernahme der mutmaßlichen Täter vor. Warum nicht und entspricht dieses Vorgehen den Ermittlungsstandards der Polizei?
5. Gab es zwischen den beiden Polizeieinheiten zu diesem konkreten Fall Kontakt bzw. Austausch? Wenn ja, welchen?
6. Nach Übermittlung der Videoaufnahmen des Hotels an die Polizei wurde laut Medienbericht der „Datenträger jedoch nicht sofort, sondern erst nach geraumer Zeit gesichtet, um dann festzustellen, dass er leer war. Zu diesem Zeitpunkt war dann die Videoaufnahme im Hotel bereits gelöscht.“ Wie begründen Sie die offensichtlich fahrlässige Verzögerung bei der Überprüfung des Datenträgers durch die Polizei?
7. Wurde der Datenträger analysiert, um festzustellen, wann und von wem möglicherweise darauf befindliche Videodateien gelöscht wurden?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, gäbe es dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch die Möglichkeit und werden Sie diese veranlassen?
8. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2018 konnte die Polizei nur einen der mutmaßlichen Täter, den ukrainischen Parlamentsabgeordneten, feststellen. Ein zweiter Täter konnte erst Jahre später ausgemacht werden. Der Standard berichtet dazu: „Die Identität der beiden Mittäter war angeblich nicht klärbar. Warum, blieb unbeantwortet. Einvernahmen, so die Polizei, hätten nicht durchgeführt werden können, da die Beschuldigten "bereits am nächsten Tag abgereist sind".“ Womit begründen Sie das Versagen der Polizei bei der Ausforschung der mutmaßlichen Täter?
a. Sehen Sie Ermittlungsfehler der handelnden Beamt*innen bei der Ausforschung der mutmaßlichen Täter?
b. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um derartige Fehler in Zukunft zu vermeiden?
9. Gab es bei den Ermittlungen der Polizei in diesem Fall Kontakt mit ukrainischen Behörden oder der ukrainischen Botschaft?
a. Wenn ja, welcher Art waren diese Kontakte?
b. Wenn ja: War das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten daran beteiligt bzw. darüber informiert?
c. Wenn nein: Warum nicht?
10. Welche Standards gelten innerhalb der Polizei für Fälle, in denen beispielsweise ausländische Politiker*innen als Verdächtige in Ermittlungsverfahren geführt werden? Inwieweit unterscheiden sich diese vom Vorgehen, das üblicherweise gewählt wird?
11. Gab es gegen die, in diesem Fall an den beiden Polizeieinsätzen und den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamt*innen interne Untersuchungen oder dienstrechtliche Konsequenzen?
12. Warum wurde gegen die mutmaßlichen Täter nicht sofort eine internationale Fahndung ausgeschrieben?
13. Welche Maßnahmen setzen Sie generell, um Verständnis und Bewusstsein für LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen in der Polizei zu stärken? Bitte um detaillierte Auflistung der Maßnahmen.
a. Gibt es hier eine*n Ansprechpartner*in, der für Sensibilisierung und Unterstützung bei der Behandlung derart gelagerter Fälle den Kolleg*innen zur Verfügung steht und diese berät?
14. Welche Richtlinien oder Standards gibt es innerhalb der Polizei für den Umgang mit Einsätzen wegen LGBTIQ-feindlichen Hassverbrechen? Bitte um detaillierte Antwort.
a. Gibt es hier eine*n Ansprechpartner*in, der für Sensibilisierung und interne Maßnahmen auch für die Kolleg*innen zur Verfügung steht und diese berät?