9014/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 8243/J: Unzulässige Werbung für eine noch nicht beschlossene Steuerreform
Im Oktober 2021 wurde die Steuerreform als "Größtes Entlastungspaket in der 2. Republik" in vielen verschiedenen Medien und auf vielen verschiedenen Plattformen beworben – obwohl diese zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vom Parlament beschlossen war. In der Anfragebeantwortung der ursprünglichen Anfrage sind einige bemerkenswerte Antworten zu finden, die ein weiteres Nachfragen notwendig machen.
So wurde etwa die nicht beschlossene Reform in äußerst vielen, unterschiedlichen Medien geworben, nicht aber zum Beispiel im Wochenmagazin News oder in der Wochenzeitung Falter. Auffällig ist außerdem, dass auf exxpress.at für 6.303,60 Euro geworben wurde, im Standard zum Vergleich „nur“ für 12.479,98 Euro. Allerdings ist definitiv davon auszugehen ist, dass der Standard viel mehr als die doppelte Online-Reichweite / Unique User / Page Impressions hat (derstandard.at war im Q4 2020 mit 38,2% auf Platz 4 der reichweitenstärksten Einzeldomains in Österreich – exxpress.at hat es nicht in die Top 20 geschafft - https://www.derstandard.at/story/2000116405752/oewa-plus-studie-weist-derstandardat-monatliche-reichweite-von-38-6 ).
Interessant war auch die Antwort auf meine Frage nach dem fehlenden Informationsgehalt der Kampagne: „Wird der Rezipient auf das Bild aufmerksam, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er den weiterführenden Link behält und sich online weiter über die neuen Maßnahmen informiert. Die Leserin bzw. der Leser ist eher dazu geneigt, den kurzen Informationstext unterhalb des Bildes zu lesen und damit ein Gefühl für die neuen rechtlichen Bedingungen zu erhalten bzw. überhaupt zu erfahren, dass es diese geben wird. Es wird damit eine Sensibilisierung zu dem Thema geschaffen, zukünftige Informationen dazu werden besser aufgenommen und behalten. Für die Kommunikation zur Steuerreform hat das BMF eine eigene Subseite auf bmf.gv.at erstellt. Auf dieser Seite finden sich zahlreiche Informationen – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen.“ (8100/AB).
Der Kommunikationsdrang zum "größten Entlastungspaket der 2. Republik" war dann am 15.12.2021, dem Tag, als die Steuerreform in allen Medien besprochen wurde, jedoch äußerst gedämpft. Wer in den Medien davon las, konnte sich auf der Website des BMF nicht dazu informieren. Es gab schlicht keine Informationen dazu.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende