9026/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Klaus Köchl,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Ursachen für die Minderausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen bzgl. Abdeckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich der berufsbildenden Pflichtschulen

In der Anfragebeantwortung 7243/AB vom 8.9.21 bezüglich Abdeckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich der berufsbildenden Pflichtschulen und möglichen Ursachen für eine Minderausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildenden Pflichtschulen genehmigten Planstellen lautet die Antwort auf Frage 1 und 2 wie folgt:

„Aus den im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegenden reinen Abrechnungsdaten können keine Rückschlüsse auf die pädagogisch-inhaltlichen Ursachen gezogen werden. Die konkrete Ressourcenzuweisung an die Schulstandorte sowie das Ressourcenmanagement obliegt gemäß § 8a Abs. 3 Schulorganisationsgesetz unter Sicherstellung des lehrplanmäßigen Unterrichts und Anwendung der in leg.cit. festgelegten Kriterien den Bildungsdirektionen. […]

Im Zusammenhang mit der Auslastung von zur Verfügung stehenden Ressourcen wird auch darauf hingewiesen, dass die für den Berufsschulunterricht zur Verfügung stehende Zeit (20% der gesamten Ausbildungszeit) knapp bemessen ist. Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben bereits eine hohe Wochenstundenbelastung aufgrund des Pflichtgegenstandskanons. Zusätzliche Bildungsangebote wie Freigegenstände und unverbindliche Übungen werden daher teilweise nicht angenommen. Betreffend Förderunterricht wird angemerkt, dass Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn Förderbedarf festgestellt wird, verpflichtend am Förderunterricht teilnehmen müssen. Weiters trägt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ zu einer Förderung und Attraktivierung der dualen Ausbildung bei.

Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten haben auch die Möglichkeit, über „Lehre fördern“ ein Bündel an berufsausbildungsgesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen (§ 19c Berufsausbildungsgesetz) zu erhalten, welches dann unabhängig von der Berufsschulzeit in Anspruch genommen werden kann. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Lehrlinge abhängig vom Lehrberuf allenfalls auch in einem anderen Bundesland als dem Bundesland, in dem der Ausbildungsbetrieb bzw. der Wohnort ist, in einem Lehrgang beschult werden.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.    Liegt laut den Ihrem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegenden Daten und Fakten eine Minderausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen auch im Schuljahr 2020/21 vor?

a.    Wenn ja, wieviel betrug die Minderausschöpfung im Schuljahr 2020/21 der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen in den einzelnen Bundesländern und im Österreichschnitt?

b.    Wenn ja, worin liegen nach den Ihrem Ministerium vorliegenden Daten und Fakten die Ursachen für die Minderausschöpfung im Schuljahr 2020/21 in den berufsbildenden Pflichtschulen?

c.    Wenn ja, wie hoch sind die durch die Minderausschöpfung in den berufsbildenden Pflichtschulen entstandenen Kostenersparnisse im Schuljahr 2020/21?

d.    Wenn ja, welche Maßnahmen setzen Sie als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die nachgeordneten Dienststellen, um eine höhere Ausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen zu erreichen?

e.    Wenn ja, welche Planstellen wurden nicht besetzt? (Auflistung nach Bundesländern und Schulen)

f.     Wenn nein, worin sehen Sie die Ursache, dass es im Schuljahr 2020/21 in den berufsbildenden Pflichtschulen keine Minderausschöpfung gab?

 

2.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um nicht nur reine Abrechnungsdaten bezüglich Abdeckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich der berufsbildenden Pflichtschulen sondern auch Daten und Fakten für notwendige Rückschlüsse auf pädagogisch-inhaltliche Ursachen zu erhalten?

 

3.    Sind Sie in regelmäßigem Austausch mit den Bildungsdirektionen als der Ihrem Ministerium direkt nachgeordnete Dienstelle?

a.    Wenn ja, wann war der letzte Austausch Ihres Vorgängers Faßmann als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit den Bildungsdirektionen in Bezug auf berufsbildende Pflichtschulen insbesondere in Bezug auf die Abdeckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich dieser berufsbildenden Pflichtschulen mit welchem inhaltlichen Output zu diesen Themen?

b.    Wenn ja, wann wird der nächste Austausch von Ihnen als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit den Bildungsdirektionen in Bezug auf berufsbildende Pflichtschulen und der Abdeckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich dieser berufsbildenden Pflichtschulen stattfinden?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

4.    In der Anfragebeantwortung 7243/AB vom 8.9.2021 Ihres Amtsvorgängers Bundesminister Heinz Faßmann wurde darauf hingewiesen, dass die für den Berufsschulunterricht zur Verfügung stehende Zeit (20% der gesamten Ausbildungszeit) knapp bemessen sei. Berufsschüler*innen hätten bereits durch den Pflichtgegenstandskanon eine sehr hohe Wochenstundenbelastung, die allerdings auch von der Ausgestaltung der Landeslehrpläne mit Schultagen abhängig ist. Sehen Sie aus den Ihnen vorliegenden Daten und Fakten diese Aussage bestätigt?

a.    Wenn ja, sehen Sie einen Diskussionsbedarf hinsichtlich der Anzahl der Berufsschultage zur Abdeckung  des Pflichtgegenstandkanons?

b.    Wenn ja, welche Möglichkeiten sehen Sie, für Berufsschüler*innen einen Rahmen zu schaffen um die Teilnahme an zusätzlichen Bildungsangeboten, wie Freigegenstände, (un)verbindliche Übungen und Förderunterricht, attraktiver zu gestalten?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Sehen Sie in der Ausgestaltung der Freigegenstände die Chance, um junge Menschen, die bereits im Berufsalltag stehen, dabei zu unterstützen, eine solide Allgemeinbildung zu erhalten?

a.    Wenn ja, welche Vorschläge hat Ihr Ministerium bereits ausgearbeitet um die Allgemeinbildung von Berufsschüler*innen bzw. Lehrlingen zu verbessern?

b.    Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt kann damit gerechnet werden, dass die Berufsschüler*innen diesen neuen Plan erhalten?

 

6.    Am 01.07.2014 wurde von Kärntner Berufsschüler*innen der Tourismusbranche (3 Jahre Lehrzeit) eine parlamentarische Bürgerinitiative (BI 51) zur „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“ eingebracht. Eine Hauptforderung war die Eingrenzung der täglichen Unterrichtszeit auf 7 Unterrichtsstunden und die Einführung einer 12-wöchigen Berufsschulzeit je Lehrjahr! Bei Umsetzung dieser Forderung – täglich 7 Pflichtgegenstandsstunden - hätten die Lehrlinge die realistische Chance auf Teilnahme an Freigegenständen, (un)verbindlichen Übungen und Förderunterricht!

a.    Welche Initiativen bzw. Maßnahmen hat das Bundesministerium gesetzt, um eine Umsetzung der in der Bürgerinitiative genannten Anliegen der Lehrlinge in die Wege zu leiten?