9031/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Philip Kucher, Rudolf Silvan
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Preisbandregelung in Österreich
Angesichts
der wachsenden Heilmittelausgaben wurde im Jahr 2017 ein umfassendes
Medikamentenpaket verabschiedet, das zur nachhaltigen und langfristigen
Finanzierbarkeit des solidarischen Gesundheitssystems beitragen sollte. Der
Zugang zu innovativen, modernen aber auch leistbaren Arzneimitteln ist eine
wesentliche Frage der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit in Österreich
und ein Schlüsselfaktor in einem funktionierenden und qualitativ
hochwertigen Gesundheitssystem. Mit dem BGBl 49/2017 (Antrag 2033/A) wurde
unter anderem eine Kostenbremse für Medikamente über 750.000 Euro
außerhalb des Erstattungskodex eingezogen.
Gemäß dem Protokoll zur 173. Sitzung des Nationalrates wurden als Erläuterung angegeben, dass
- die Bestimmung der Preiskommission für EU-Durchschnittspreise neu geregelt wurde,
- für nicht im Erstattungskodex angeführte Arzneispezialitäten zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit Sonderbestimmungen hinsichtlich der Verrechnung der auf Kosten der sozialen Krankenversicherung abgegebenen Produkte festgelegt wurden,
- die Bestimmungen über die Aufnahme von wirkstoffgleichen Nachfolgeprodukten in den grünen und gelben Bereich des Erstattungskodex neu formuliert wurden, und Jahren 2017 und 2019 ein Preisband für wirkstoffgleiche Medikamente festgelegt werden soll, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zwischen wirkstoffgleichen Arzneispezialitäten zu verringern. Diese Regelung wurde nochmals verlängert. (BGBl 100/2020)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Die Regelung zum Preisband wurde im Jahr 2020 (BGBl 100/2020) verlängert, haben diese und die anderen Regelungen ihren Zweck erfüllt?
2. Wie sind die Einsparungen durch das Preisband im Verhältnis zu der Entwicklung der Heilmittelkosten zu werten?
3. Wie haben sich die Heilmittelausgaben (inkl. Mengenkomponente) der Sozialversicherung in den letzten 10 Jahren gesamtheitlich entwickelt?
4. Wie haben sich die einzelnen Boxen (inkl. No-Box) entwickelt?
5. Wie steht die Preisband-Regelung im Zusammenhang mit der Richtlinie der ökonomischen Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen (RöV)?
6. Produkte außerhalb des Erstattungskodex erfahren keine Kosten-Nutzen-Bewertung durch den Dachverband, wohl aber eine Kostenübernahme im Einzelfall durch die sozialen Krankenversicherungsträger, hat die eingezogene Kostenbremse einen Effekt?
a. Wenn ja, wie groß ist dieser und wie wird die Wirksamkeit der Rückforderungen eingeschätzt?
7. Welchen Effekt hat die Neuregelung der Preiskommission bei der Bestimmung der Durchschnittspreise und wie ist die preisliche Regelungen?