9058/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen gegen Airborne Technologies und Erik Price

BEGRÜNDUNG

Bereits im Jahr 2016 haben Vorwürfe von der österreichischen Justiz gegen Erik Prince und die niederösterreichische Firma Airborne Technologies für Aufsehen gesorgt. Erik Prince ist kein Unbekannter im Bereich der Rüstungsindustrie, er ist der Gründer der umstrittenen Söldner Firma Blackwater:

„Sie wurde als die mächtigste Privatarmee der Welt bezeichnet. Erik Prince (49) ist der Gründer des amerikanischen Söldnerunternehmens Blackwater, das ab den 90er-Jahren von der US-Regierung mehr als eine Milliarde US-Dollar für teilweise geheime Sicherheitsaufträge bekommen hat. Unter anderem stellte es Spezialeinsatzkräfte für den Irak-Krieg. Schwer in Verruf gekommen ist der Unternehmer mit seiner Söldnerarmee, nachdem Kämpfer 2007 in Bagdad ein Massaker an Zivilisten angerichtet hatten. Vor laufenden Kameras wurden 17 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, erschossen. Später wurde Blackwater umbenannt und verkauft.“[1]

Der Standard[2] berichtete schon damals von Vorwürfen gegen Prince, der in der Zeit von 2013 bis 2017 Anteile an der niederösterreichischen Firma Airborne Technologies[3] gehalten haben soll. Diese Firma stattet Fluggeräte mit Sensoren und Überwachungstechnik aus und diese werden dann in Krisengebieten eingesetzt. Wirtschaftlicher Eigentümer ist laut Firmenbuch Dr. Staribacher Andreas. In dem Fall, den die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt untersucht, geht es um den Verdacht, dass Prince über die Firma Airborne Technologies zwei Thrush-510-Agrarflugzeuge zu voll ausgerüsteten Kampfflugzeugen umbauen lassen hat und diese über Bulgarien an den Südsudan verkauft haben sollte.  Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ermittelt und einen Strafantrag gestellt, der 2019 allerdings von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen weiterer Einvernahmen retourniert wurde, wie der Kurier[4] berichtete. Brisant dabei ist, dass Erik Prince nicht nur als enger Berater von Donald Trump gilt, sondern auch seine Schwester Betsy DeVos war Bildungsministerin in Trumps Kabinett.

Nun sind im Jahr 2021 neue Vorwürfe gegen Erik Prince und die niederösterreichische Firma Airborne Technologies aufgetaucht, wie das Magazin Profil berichtet:

„Prince wird in einem Bericht eines Expertengremiums der Vereinten Nationen (UN) an den UN-Sicherheitsrat vom Februar 2021 vorgeworfen, gegen ein seit 2011 aufrechtes Waffenembargo für Libyen verstoßen zu haben. Er soll dem libyschen General Khalifa Haftar im Jahr 2019 ein millionenschweres Unterstützungsprojekt vorgeschlagen haben. Ziel wäre unter anderem die Bereitstellung von Hubschraubern und Flugzeugen gewesen. Zwei der Flugzeuge, die die UN-Experten mit den angeblichen Aktivitäten von Prince in Verbindung bringen, weisen einen Bezug zu Airborne auf.“[5]

Dazu hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun ein zweites Ermittlungsverfahren eingeleitet. Während sowohl Erik Prince als auch Airborne Technologies die Vorwürfe dementieren, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in beiden Verfahren weiter.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Am 13. Dezember 2018 wurden laut Anfragebeantwortung (3081/AB[6] vom 14.05.2019) Ihres Amtsvorgängers durch die OStA die Einbringung eines Anklageentwurfs der StA Wiener Neustadt abgelehnt und weitere Ermittlungsschritte aufgetragen. Wurde durch die StA Wiener Neustadt inzwischen ein weiterer Anklageentwurf zur Genehmigung betreffend des Verfahrens aus dem Jahr 2016 vorgelegt bzw. eingebracht?

a.    Wenn ja, in welchem Verfahrensstadium befindet sich dieser?

b.    Wenn nein, wie viele Vorhabensberichte sind seitdem an die Oberstaatsanwaltschaft ergangen?

 

2.    Welche Ermittlungsschritte wurden seit der dem Auftrag der OStA durch die StA Wiener Neustadt in dem seit 2016 anhängigen Verfahren gesetzt?

3.    Welche Ermittlungsbehörde hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit den Ermittlungen im Verfahren beauftragt? Wann wurde diese beauftragt, welche Abteilung und wurde dazu eine separate SOKO eingesetzt?

 

 

4.    Wurde das Bundeskriminalamt in irgendeiner Weise von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit Ermittlungsschritten betreffend das oben genannte Verfahren aus dem Jahr 2016 beauftragt?

a.    Wenn ja, um welche Ermittlungsschritte handelte es sich?

b.    Wenn ja, wann wurden die einzelnen Ermittlungsschritte gesetzt? Bitte um genaue Auflistung.

 

5.    Ist Ihnen bereits bekannt, ob und wenn ja, wann es in diesem Verfahren zu einer Anklageerhebung kommen wird?

 

6.    Haben Ihre Vorgänger oder der ehemalige Generalsekretär Ihres Hauses Mag. Christian Pilnacek in dieser Causa Weisungen erteilt?

 

7.    Waren Sie, Ihre Vorgänger oder der ehemalige Generalsekretär Ihres Hauses Mag. Christian Pilnacek in dieser Causa formell oder informell eingebunden?

 

8.    Wurde betreffend der 2021 eingeleiteten Ermittlungen ein eigenes Strafverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, welche Gründe gem §27 StPO haben zu einer Trennung der Verfahren geführt?

 

9.    Betreffend des im Jahr 2021 eingeleiteten Verfahrens bzw. der neu aufgekommenen Vorwürfe: welche konkreten Ermittlungsschritte wurden bisher gesetzt?

10. Wen hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit den Ermittlungen in dem im Jahr 2021 eingeleiteten Verfahren bzw. der neu aufgekommenen Vorwürfe, beauftragt? Wann wurde diese Ermittlungsbehörde beauftragt, welche Abteilung und wurde dazu eine separate SOKO eingesetzt?

 

11. Wurde das Bundeskriminalamt in irgendeiner Weise von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt für Ermittlungsschritte betreffend des 2021 eingeleiteten Verfahrens bzw. der neuen aufgekommenen Vorwürfe beauftragt?

a.    Wenn ja, um welche Ermittlungsschritte handelte es sich?

b.    Wenn ja, wann wurden die einzelnen Ermittlungsschritte gesetzt? Bitte um genaue Auflistung.

 

12. Wie viele Berichte der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt betreffend des 2021 eingeleiteten Verfahrens bzw. der neuen aufgekommenen Vorwürfe sind bereits vorgelegt worden?

 

13. Welche Zwangsmaßnahmen wurden gem §105 StPO bereits gerichtlich genehmigt und durchgeführt? Bitte um genaue Auflistung.

a.    Wann wurden diese durchgeführt?

b.    Wie viele Personen waren davon betroffen?

 

14. Hat sich das Außenministerium in dieser Causa jemals an Mitarbeiter:innen Ihres Hauses gewandt?

a.    Wenn ja, aus welchem Grund?

b.    Wenn ja, wer hat sich an Ihr Haus gewandt?

 

15. Hat sich die amerikanische Botschaft oder eine andere ausländische Botschaft in dieser Causa jemals an Mitarbeiter:innen Ihres Hauses gewandt?

a.    Wenn ja, aus welchem Grund?

b.    Wenn ja, wer hat sich an Ihr Haus gewandt?

 

16. Wurden in dem Verfahren Amtshilfeersuchen an ausländische Behörden gestellt?

a.    Wenn ja, geben Sie bitte grob den Inhalt des Amtshilfeersuchens an und an welches Land sich dieses richtete?

 

Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrecht ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (InfOG).



[1] Kurier vom 25.02.2019, Wer ist Blackwater-Gründer Erik Prince?

[2] Der Standard vom 11.April 2016, Wiener Neustadt: Blackwater-Gründer baute private Luftstreitkräfte auf

[3] UID: ATU64541437, Airborne Technologies GmbH in der Viktor Land-Straße 8, 2700 Wiener Neustadt

[4] Kurier vom 25.02.2019, Anklage gegen Trump-Freund in Wiener Neustadt verhindert

 

[5] Profil vom 04.09.2021, Neue Ermittlungen gegen Firma Airborne Technologies aus NÖ

[6] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_03081/index.shtml