9077/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 

betreffend Umsetzung des Wirkungsziel 1 betreffend der Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen

 

Im Budget Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird als Wirkungsziel 1 die Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen definiert.

 

„Das Wirkungsziel 1 betrifft die Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen. Im Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde es als „überwiegend“ erreicht eingestuft. Zur Messung der Zielerreichung werden vier Indikatoren herangezogen. Die Kennzahl 42.1.3 zur Anzahl der jährlich hochwasserfreigestellten Gebäude seit 2013 wurde in den Jahren 2018 bis 2020 nicht erreicht. Für die Jahre 2022 und 2023 wurden die Zielwerte entsprechend der angestrebten durchschnittlichen Steigerung um 3.000 Gebäude pro Jahr festgelegt. Bei der Kennzahl zur Anzahl der Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine) wurde der Zielzustand für das Jahr 2030 von 39.200 auf 36.800 Gebäude abgesenkt und damit das Ambitionsniveau für diese Kennzahl gesteigert. Im Jahr 2020 befanden sich noch 40.276 Gebäude in Roten Gefahrenzonen (Zielwert 2020: 39.970 Gebäude).“ [1]

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche vier Indikatoren werden zur Messung der Zielerreichung konkret herangezogen?

2.    Inwiefern wurde das Wirkungsziel 1 betreffend der Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen im Jahr 2020 „überwiegend“ erreicht?

a.) Wie wurde das Ziel konkret umgesetzt? Bitte um detaillierte Erläuterung aller gesetzten Maßnahmen.  

3.    Inwiefern wurde die Umsetzung des Wirkungsziels 1 betreffend der Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen im Jahr 2021 umgesetzt? Bitte um detaillierte Erläuterung. 

4.    Warum wurde die Anzahl der jährlich hochwasserfreigestellten Gebäuden in den Jahren 2018 bis 2020 nicht erreicht? Bitte um detaillierte Erläuterung.
a.) Welche Maßnahmen planen Sie, damit die Anzahl der jährlich hochwasserfreigestellten Gebäuden künftig erreicht wird?

5.    Wie soll die Verringerung von Liegenschaften in Roten Zonen konkret umgesetzt werden? Bitte um detaillierte Erläuterung.

6.    Wer ist für die Vollziehung im Bereich der Roten Zonen zuständig?

a.) Wie läuft das Verfahren in der Praxis konkret ab? Bitte um detaillierte Erläuterung.

7.    Wie viele illegale Bauten, also Bauten welche gänzlich ohne Baubewilligung errichtet wurden, gibt es derzeit in Roten Zonen?
a.) Wie sieht das Verfahren in diesem Fall konkret aus?
b.) Welche Maßnahmen setzen Sie, damit solche illegale Bauten künftig nicht mehr in Roten Zonen errichtet werden?

8.    Wie viele Liegenschaften gibt es generell in Roten Zonen, welche gebaut wurden bevor die Gegenden als Rote Zonen deklariert wurden?

a.) Wie viele der Liegenschaften sind auch tatsächlich noch bewohnt?

9.    Gibt es für Personen, welche Liegenschaften in Roten Zonen besitzen im Rahmen der notwendigen Umsetzung der Verringerung von Liegenschaften in diesen Zonen irgendeine Art Entschädigung bzw. Unterstützung?
a.) Falls ja, wie sieht diese Entschädigung bzw. Unterstützung konkret aus?
b.) Falls nein, warum nicht?



[1] Budget UG 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Seite 29