9088/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Susanne Fürst, Mag. Harald Stefan, Michael Schnedlitz, Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Hetzt Vizekanzler strafrechtsrelevant gegen friedliche Demonstranten?

 

 

In der Nationalratssitzung am 9. Dezember 2021 unterstellte der grüne Vizekanzler Werner Kogler Österreicherinnen und Österreichern, die friedlich für ihre Freiheit demonstrierten, ein strafrechtsrelevantes Gedankengut und unter Strafe stehende Handlungen:

 

„Sie wissen, was die Parolen an dieser Stelle sind, aber ich sage es noch deutlicher: Ich habe nicht nur kein Verständnis dafür, sondern ich fordere, dass wir mit dieser Klarheit eben auch Stellung beziehen, klar sehen, klarstellen, was dort vorgeht, wenn Staatsverweigerer, Demokratiefeinde, Neonazis und Neofaschisten in unseren Städten herumspazieren. […] Das bedeutet, dass wir es in diesem Dialog, wo wir auf alle zugehen sollten, trotzdem schaffen sollten, so weit an die Verantwortung zu appellieren, dass es nicht egal ist – ich sagte ja, wie wichtig für mich politisches Demonstrationsrecht ist –, ob man unreflektiert und ohne irgendeine Bemerkung hinter – ja, genau – Neonazis und Neofaschisten hinterherhoppelt. So ist es.“

 

Mit der Klassifizierung friedlicher Demonstranten gegen die freiheitsbeschränkenden Covid-19-Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung als „Staatsverweigerer, Demokratiefeinde, Neonazis und Neofaschisten“, die „Neonazis und Neofaschisten hinterherhoppeln“ würden, leistete sich Werner Kogler einen womöglich strafrechtsrelevanten Eklat. Besorgte Menschen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Schichten und mit ebenso unterschiedlichen politischen Überzeugungen werden kollektiv herabgewürdigt und in die Nähe von Straftätern gerückt. Es werden Verstöße gegen folgende Normen suggeriert:

1.    § 246 StGB Staatsfeindliche Verbindungen

2.    § 283 StGB Verhetzung

3.    §§ 3a ff Verbotsgesetz

4.    Artikel III Abs. 1 Z 4 EGVG

 

Dadurch, dass der Vizekanzler seine hetzerischen Aussagen aus voller politischer Überzeugung vor mehr als 150 Nationalratsabgeordneten und via Livestream und Fernsehen verbreitet hat, stehen der Vorwurf der strafbaren Handlung gemäß § 283 StGB (Verhetzung), die Unterstellung einer strafbaren Handlung sowie § 297 StGB (Verleumdung) gegenüber den Demonstranten, im Raum.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

1.     Wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Vizekanzler Werner Kogler wegen Verhetzung eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wodurch veranlasst?

c.    Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft?

d.    Wenn nein, warum nicht?

2.     Wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Vizekanzler Werner Kogler wegen Verleumdung eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wodurch veranlasst?

c.    Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft?

d.    Wenn nein, warum nicht?

3.     Wurden aus anderen Gründen von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Vizekanzler Werner Kogler eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, weshalb?

c.    Wenn ja, wodurch veranlasst?

d.    Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft?

4.     Wurde in anderen Fällen aufgrund von Äußerungen über Österreicherinnen und Österreicher, die friedlich im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen demonstrierten, von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet?

a.    Wenn ja, gegen wen?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Äußerung(en)?

c.    Wenn ja, wann?

d.    Wenn ja, wodurch veranlasst?

e.    Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft?