9092/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Arbeitsinspektionen Im Lockdown
Die kombinierte Einführung von Maßnahmen zur Kontaktreduktion wie Lockdowns, Beschränkungen von Massenversammlungen, Homeoffice) scheinen laut Bundesregierung eine effektive Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS‐CoV‐2 zu sein. Laut Webseite der Arbeitsinspektion liegt im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus in Österreich der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben im Zentrum der Arbeit der Arbeitsinspektion. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Informationen, wie diese Kontrollen in Zeiten von Lockdowns durchgeführt werden und inwieweit die Arbeitsinspektion zur Kontaktreduktion in ihrer Arbeit beiträgt, sind jedoch nicht bekannt.
Aus Nachrichten betroffener Unternehmen an die gezeichneten Abgeordneten geht hervor, dass Kontrollen durch die Arbeitsinspektion z.T. auch notwendig machten, Mitarbeiter aus dem Homeoffice zu holen, weil ansonsten die Kontrolle nicht durchgeführt hätte werden können (Auskunftspersonen, Zugänglichmachen von Betriebsteilen,...). Diese Vorgangsweise konterkariert das Regierungsziel, in Phasen von Ausgangssperren die Kontakte zu reduzieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende