9092/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.12.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Arbeitsinspektionen Im Lockdown

 

Die kombinierte Einführung von Maßnahmen zur Kontaktreduktion wie Lockdowns, Beschränkungen von Massenversammlungen, Homeoffice) scheinen laut Bundesregierung eine effektive Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS‐CoV‐2 zu sein.  Laut Webseite der Arbeitsinspektion liegt im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus in Österreich der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben im Zentrum der Arbeit der Arbeitsinspektion. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Informationen, wie diese Kontrollen in Zeiten von Lockdowns durchgeführt werden und inwieweit die Arbeitsinspektion zur Kontaktreduktion in ihrer Arbeit beiträgt, sind jedoch nicht bekannt. 

Aus Nachrichten betroffener Unternehmen an die gezeichneten Abgeordneten geht hervor, dass Kontrollen durch die Arbeitsinspektion z.T. auch notwendig machten, Mitarbeiter aus dem Homeoffice zu holen, weil ansonsten die Kontrolle nicht durchgeführt hätte werden können (Auskunftspersonen, Zugänglichmachen von Betriebsteilen,...). Diese Vorgangsweise konterkariert das Regierungsziel, in Phasen von Ausgangssperren die Kontakte zu reduzieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es eine Weisung der zuständigen Sektionschefin, wonach die Arbeitsinspektion auch im Lockdown Betreibe kontrollieren solle?
    1. Wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Weisung formuliert?
    2. Welchen Zweck hatten die durchgeführten Kontrollen?
  1. Wie viele Betreibe wurden seit 16.03.2020 in Phasen von Ausgangsbeschränkungen (nach Beschlüssen des Hauptausschusses) kontrolliert? (Um eine Auflistung nach Monaten wird gebeten)
    1. Welchen Zweck hatten die durchgeführten Kontrollen?
  1. Wurden Betreibe angewiesen, für die Kontrolle durch die Arbeitsinspektion ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice zu holen?
    1. Welchen Zweck hatte diese Anweisung?
    2. Wie vielen Betriebe wurden angewiesen ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice zu holen?
  1. Können Sie ausschließen, dass Betriebe Mitarbeiter aus dem Homeoffice holen mussten, um die Kontrolle durch die Arbeitsinspektion durchführen zu können.?
  2. Welche Maßnahmen leistet die Arbeitsinspektion, um die Kontaktreduktion in den Betrieben zu verbessern?