9166/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, GenossInnen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie   

 betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien

Am 16. Dezember 2021 präsentierte der neue Finanzminister den Bericht der Internen Revision des BMF zur Vergabe von Studien (im Sinne von wissenschaftlichen Ausarbeitungen und Fachexpertisen). Das Ergebnis ist für das Finanzministerium desaströs: explodierende Kosten, mangelnde Dokumentation, freihändige Vergaben, kurzum: Missbrauch von Steuergeld. Als wäre dies nicht bereits genug, geht die Staatsanwaltschaft auch dem Verdacht nach, ob es sich weitgehend um Scheinrechnungen gehandelt haben könnte. Das Steuergeld könnte so zur Finanzierung von Stimmungsmache zu Gunsten der ÖVP eingesetzt worden sein. In Folge forderten mehrere Oppositionsfraktionen eine umfassende Revision und Offenlegung von Studien in allen Bundesministerien.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

Anfrage

1.       Welche Aufträge für die Erstellung von Studien wurden zwischen 2018 und 2021 mit jeweils welchem Auftragsvolumen und welchem Gegenstand an wen vergeben?

2.       Aus welchen Gründen wurden die Studien jeweils in Auftrag gegeben und welchem öffentlichen oder gesetzlichen Interesse dienten diese?

3.       Welcher Betrag wurde zu diesen Aufträgen jeweils abgerechnet?

a.       Wann wurde für die jeweiligen Studien eine Rechnung in welcher Höhe gelegt?

4.       Befinden sich die derart erstellten Studien im Akt?

5.       Unter welchen Geschäftszahlen wurden die Studien, ihre Beauftragung und sonstige Geschäftsgänge jeweils veraktet?

6.       War der/die jeweilige BundesministerIn bzw. sein/ihr Kabinett in die Beauftragung und Abwicklung der Studien eingebunden?

a.       Finden sich KabinettsmitarbeiterInnen im jeweiligen ELAK und wenn ja, in welcher Rolle?

7.       Welcher Leistungsinhalt war jeweils vereinbart (quantitative oder qualitative Erhebungen, technische Gutachten, Literaturanalyse, Rechtsgutachten, udgl.)?

8.       Welches Stundenausmaß war jeweils vereinbart?

9.       Wie viele Seiten umfassen die jeweiligen Abschlussberichte der Studien?

10.   Welche dieser Studien wurden veröffentlicht?

11.   Haben Sie die interne Revision mit einer diesbezüglichen Prüfung beauftragt?

a.       Wenn ja: wann haben Sie dies getan und wann hat die interne Revision ihren Bericht Ihnen oder Ihrem Kabinett zugeleitet bzw. wann wurde der Bericht fertiggestellt?