9177/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Interne Revision im BKA
Mitte Dezember wurden
Ergebnisse der im Bundesministerium für Finanzen durchgeführten
Internen Revision, die nach Bekanntwerden von Korruptionsermittlungen gegen die
ÖVP mit der Durchführung einer internen Untersuchung beauftragt wurde
(Anfragebeantwortung 8145/AB), veröffentlicht. Sowohl die Vergabe von
Studienaufträgen als auch die Vergabe von Inseraten standen im Fokus der
Untersuchungen. Die Ergebnisse ergaben laut Medienberichten große
Mängel in den Beschaffungs- und Vergabeprozessen der
Kommunikationsabteilung des Bundesministeriums für Finanzen (orf.at,
derstandard.at, diepresse.com). Studien, die abgerechnet wurden, waren nicht
mehr auffindbar, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit explodierten
über die letzten Jahre ohne fundierte Begründung, Vergaben von
Studien, Umfragen und Inseraten wurden vergeben, ohne Vergleichsangebote
einzuholen, Arbeits- und Kontrollprozesse waren so gut wie nicht vorhanden
(derstandard.at).
Angelehnt an die Ergebnisse der Internen Revision
wurden vom Finanzminister Magnus Brunner in der Anfragebeantwortung 8146/AB
alle Studien, die von Sabine Beinschab, MA, MBA seit 2016 durchgeführt
wurden aufgelistet. Vergleicht man diese Aufzählung mit vergangenen
Anfragebeantwortungen des Bundesministeriums für Finanzen, wird deutlich,
dass in diesen der Großteil der kürzlich gelisteten Studien fehlten.
Über Jahre hinweg wurden demnach vom Finanzministerium in Auftrag gegebene
Studien vor dem Parlament verheimlicht und damit parlamentarische Anfragen
nicht korrekt beantwortet.
Trotz der erkenntnisreichen Ergebnisse der im Finanzministerium
durchgeführten Internen Revision und der Aufdeckung vor dem Parlament
versteckter Studien im Finanzministerium, antwortete der ehemalige
Bundeskanzler Schallenberg in der Anfragebeantwortung 7997/AB auf die Frage, ob
das Bundeskanzleramt nach Bekanntwerden der ON 1683 im Verfahren 17 St 5/19d
Maßnahmen getroffen hat, um dortig beschrieben „Abrechnungsmechanismen“
auch im Bundeskanzleramt für die Zukunft zu verhindern, mit folgender
Feststellung: "Durch die detaillierten Vorgaben und Prozesse ist ein hohes
Niveau an Qualität und Nachvollziehbarkeit der angefragten Aufträge
und Förderungen sichergestellt. Eine vollständige
Überprüfung und Abgleichung aller dargestellten Anfragen aus den
Jahren 2014 bis 2021 würde einen unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand darstellen und muss daher unterbleiben."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, auf Basis welcher Faktenlage?
ii. Wenn nein, mit welcher Begründung?