9177/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Interne Revision im BKA

Mitte Dezember wurden Ergebnisse der im Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Internen Revision, die nach Bekanntwerden von Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP mit der Durchführung einer internen Untersuchung beauftragt wurde (Anfragebeantwortung 8145/AB), veröffentlicht. Sowohl die Vergabe von Studienaufträgen als auch die Vergabe von Inseraten standen im Fokus der Untersuchungen. Die Ergebnisse ergaben laut Medienberichten große Mängel in den Beschaffungs- und Vergabeprozessen der Kommunikationsabteilung des Bundesministeriums für Finanzen (orf.at, derstandard.at, diepresse.com). Studien, die abgerechnet wurden, waren nicht mehr auffindbar, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit explodierten über die letzten Jahre ohne fundierte Begründung, Vergaben von Studien, Umfragen und Inseraten wurden vergeben, ohne Vergleichsangebote einzuholen, Arbeits- und Kontrollprozesse waren so gut wie nicht vorhanden (derstandard.at). 

Angelehnt an die Ergebnisse der Internen Revision wurden vom Finanzminister Magnus Brunner in der Anfragebeantwortung 8146/AB alle Studien, die von Sabine Beinschab, MA, MBA seit 2016 durchgeführt wurden aufgelistet. Vergleicht man diese Aufzählung mit vergangenen Anfragebeantwortungen des Bundesministeriums für Finanzen, wird deutlich, dass in diesen der Großteil der kürzlich gelisteten Studien fehlten. Über Jahre hinweg wurden demnach vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Studien vor dem Parlament verheimlicht und damit parlamentarische Anfragen nicht korrekt beantwortet. 

Trotz der erkenntnisreichen Ergebnisse der im Finanzministerium durchgeführten Internen Revision und der Aufdeckung vor dem Parlament versteckter Studien im Finanzministerium, antwortete der ehemalige Bundeskanzler Schallenberg in der Anfragebeantwortung 7997/AB auf die Frage, ob das Bundeskanzleramt nach Bekanntwerden der ON 1683 im Verfahren 17 St 5/19d Maßnahmen getroffen hat, um dortig beschrieben „Abrechnungsmechanismen“ auch im Bundeskanzleramt für die Zukunft zu verhindern, mit folgender Feststellung: "Durch die detaillierten Vorgaben und Prozesse ist ein hohes Niveau an Qualität und Nachvollziehbarkeit der angefragten Aufträge und Förderungen sichergestellt. Eine vollständige Überprüfung und Abgleichung aller dargestellten Anfragen aus den Jahren 2014 bis 2021 würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen und muss daher unterbleiben."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Schließen Sie nach den erkenntnisreichen Ergebnissen des Revisionsberichts und der Aufdeckung vor dem Parlament verheimlichter Studien wie Ihr Vorgänger eine Interne Revision zur Vergabe von Studien und Inseraten im Bundeskanzleramt aus? 
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung? 
    2. Wenn nein, wann ist eine Interne Revision im Bundeskanzleramt geplant? 
    3. Wenn nein, welche Abteilungen im Bundeskanzleramt werden einer Internen Revision unterzogen? 
    4. Wenn nein, welchen inhaltlichen Fokus soll die Interne Revision legen? 
  1. Können Sie ausschließen, dass das Bundeskanzleramt - wie das Finanzministerium - in der Vergangenheit in Anfragebeantwortungen Studien vor dem Parlament verheimlichte? 
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung? 
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen treffen Sie, um eine solche Vorgehensweise für die Vergangenheit ausschließen zu können? 
    3. Wenn nein, welche Maßnahmen treffen Sie, um eine solche Vorgehensweise auch für die Zukunft ausschließen zu können? 
  1. Sind die Ergebnisse aller vom Bundeskanzleramt seit 2016 in Auftrag gegebenen Studien auffindbar? 
    1. Wenn nein, warum nicht? 
    2. Wenn nein, welche nicht? Bitte um Auflistung nach Datum, Auftragnehmer_in, Leistung und Kosten. 
  1. Kam es im Bundeskanzleramt zu einem Anstieg der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit? Bitte um eine Auflistung der jährlichen Gesamtkosten für Öffentlichkeitsarbeit für 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021. 
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung
  1. Kam es im Bundeskanzleramt zu Vergaben von Studien und Umfragen ohne Vergleichsangebote einzuholen? 
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung? 
    2. Wenn ja, bitte um Auflistung der vergebenen Studien- und Umfrageaufträge für die keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. 
  1. Kam es im Bundeskanzleramt zu Vergaben von Inseraten ohne Vergleichsangebote einzuholen? 
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung? 
    2. Wenn ja, bitte um Auflistung der vergebenen Inseratenaufträge, für die keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. 
  1. Gibt es in allen Abteilungen des Bundeskanzleramts Arbeits- und Kontrollprozesse in Bezug auf die Vergabe von Studien, Umfragen und Inseraten? 
    1. Wenn ja, bitte um Erläuterung der jeweiligen Arbeits- und Kontrollprozesse. 
    2. Wenn ja, können Sie bestätigen, dass alle Abteilungen die vorgesehenen Arbeits- und Kontrollprozesse auch befolgen? 

                                          i.    Wenn ja, auf Basis welcher Faktenlage? 

                                        ii.    Wenn nein, mit welcher Begründung? 

    1. Wenn nein, mit welcher Begründung?