9183/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage zum Ermittlungsstand im Impfskandal der Böhlerwerke Mürzzuschlag

 

Ende Mai 2021 wurden in der Betriebsanlage der voestalpine Böhler-Bleche in Mürzzuschlag betriebliche Corona-Impfungen durchgeführt. Für die Durchführung dieser betrieblichen Impfung wurde von betreffenden Unternehmen das Arbeitsmedizinischer Zentrum (AMZ) der VAMED Management und Service GmbH in Kapfenberg beauftragt. Eine Ärztin soll dabei Impfmaterialien zum Teil falsch angewendet haben, hieß es in einer schriftlichen Aussendung. Es dürften wohl Spritzen mehrfach verwendet worden sein. Die Staatsanwaltschaft Leoben prüfte damals einen Anfangsverdacht. Dazu teilten Sie im Zuge der Anfragebeantwortung 7110/AB vom 1.9.2021 zu 7191/J (XXVII. GP) mit, dass gegen eine Person wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB, in eventu der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § StGB, ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Bis zum 28. Juli 2021 habe keine Einvernahme der Tatverdächtigen stattgefunden. Es wurde bis zu diesem Zeitpunkt eine Person als Zeuge vernommen und es wurde von 59 Opfern potenziellen ausgegangen. Weiters führten Sie aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft mit einer Erledigung im vierten Quartal 2021 rechnen würde.

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07191/index.shtml)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ergaben sich gegen die eine Person im Zuge des weiteren Ermittlungsverfahrens neben § 178 StGB und § 89 StGB ein Verdacht wegen weiterer Straftatbestände?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wann wurde diese tatverdächtige Person einvernommen?

4.    Wurde in diesem Fall eine Anzeige gemäß § 62 Abs. 4 Ärztegesetz an die Sanitätsbehörde (Landeshauptmann) erstattet?

5.    Wenn ja, wann und sind Ihnen die weiteren Schritte der Sanitätsbehörde bekannt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurden im Zuge des Ermittlungsverfahrens weitere Tatverdächtige festgestellt?

8.    Wenn ja, wie viele?

9.    Wenn ja, aufgrund welcher Tatbestände wurde gegen diese ermittelt?

10. Wie viele Zeugen wurden insgesamt vernommen?

11. Von wie vielen potentiellen Opfern wurde zuletzt ausgegangen?

12. Kann weiterhin ausgeschlossen werden, dass die unter Verdacht stehende Ärztin weitere vergleichbare Handlungen gesetzt hat?

13. Konnte das Ermittlungsverfahren mittlerweile erwartungsgemäß im vierten Quartal 2021 erledigt werden?

14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Kam oder kommt es zu einer Anklageerhebung?

17. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände und gegen wie viele Personen wurde oder wird Anklage erhoben?

18. Wenn ja, bis wann ist mit entsprechenden Gerichtsverfahren zu rechnen?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wurden gegen die VAMED Management und Service GmbH, das Arbeitsmedizinische Zentrum Kapfenberg sowie gegen deren vertretungsbefugte Personen auch weiterhin keine Ermittlungen geführt?

21. Wenn nein, aufgrund welcher Straftatbestände und gegen wie viele Personen?

22. Wie lautet der aktuelle Stand hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Wien gegen einen Beschuldigten wegen § 309 Abs 1 StGB, welches Sie zu den Fragen 19 bis 24 der 7110/AB anführten?

23. Sind zwischenzeitlich weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit Impfstraßen (betrieblich/öffentlich) anhängig?

24. Wenn ja, wie stellen sich diese Fälle konkret dar?

25. Wenn ja, wo werden diese Ermittlungen geführt?

26. Wenn ja, gegen wie viele Tatverdächtige richten sich diese Ermittlungen?

27. Wenn ja, wegen welcher Delikte wird in diesen Fällen ermittelt?