919/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Integrative Betriebe in Österreich
Integrative Betriebe sind für unsere Gesellschaft unentbehrlich, denn sie bieten Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigung in privatwirtschaftlichen Unternehmen keinen Arbeitsplatz finden, einen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben. Nur so wird der Weg in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art profitieren von den Integrativen Betrieben in ganz Österreich. Der Integrative Betrieb in Salzburg, mit einem beeinträchtigen Mitarbeiteranteil von 80%, gewann erst kürzlich (Juni 2019) den Gesundheitspreis „Meine Gesundheit – Mein Betrieb“. Der Preis wird von den Bezirksblättern Salzburg, gemeinsam mit der Uniqua Salzburg und der Wirtschaftskammer Salzburg an heimische Betriebe vergeben, die sich im Bereich Mitarbeitergesundheit besonders engagieren.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Integrative Betriebe gibt es in Österreich? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und jährlich auf die letzten zehn Jahre)
2. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung sind in den Integrativen Betrieben beschäftigt? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern, nach Berufsgruppen und jährlich auf die letzten zehn Jahre)
3. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung befanden sich in den letzten zehn Jahren in einer Lehrausbildung in Integrativen Betrieben? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Berufsgruppen)
4. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung schlossen in den letzten zehn Jahren ihre Lehrausbildung in den Integrativen Betrieben erfolgreich ab? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Berufsgruppen)
5. Auf welcher Gehaltsgrundlage werden die Mitarbeiter mit Beeinträchtigung der Integrativen Betriebe entlohnt?
6. Auf welcher Gehaltsgrundlage werden die Lehrlinge mit Beeinträchtigung der Integrativen Betriebe entlohnt?
7. Was sind die Voraussetzungen bzw. wie hoch muss die Leistungsfähigkeit der Menschen mit Beeinträchtigung für eine Anstellung in einem Integrativen Betrieb sein?
8. Wie viel Prozent der Beschäftigten müssen beeinträchtigt sein, um das Attribut „Integrativer Betrieb“ führen zu dürfen?
9. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung konnten in den letzten zehn Jahren nach ihrer Tätigkeit in Integrativen Betrieben in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Berufsgruppen)
10. Kann die Zahl der Arbeitsplätze für beeinträchtigte Menschen in den Integrativen Betrieben ausgeweitet werden?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die öffentlichen Förderungen der Integrativen Betriebe? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern)
12. Wie hoch ist der Eigenwirtschaftsgrad der Integrativen Betriebe und wie viel müssen sie zur Deckung ihrer Betriebe selber erwirtschaften?