9193/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Länderliste der Einreiseverordnung

Während der Sommermonate ist in Österreich traditionellerweise der bürokratische Alltag etwas ruhiger. Im Sommer 2020 ging dieser Umstand so weit, dass nicht einmal die Corona-Kommission getagt hat, auch im Sommer 2021 wurden Entscheidungen etwas langsamer getroffen. Das Pandemiegeschehen hat aber schon im Vorjahr gezeigt, dass Entscheidungen oftmals auch kurzfristig getroffen werden müssen. Besonders bei der Handhabung von Reisebestimmungen wurde hier aber nur sehr langsam gearbeitet.

So gibt es seitens des Gesundheitsministeriums zwar die Covid-19-Einreiseverordnung, allerdings ist nicht ersichtlich, auf welcher Basis die in den Anlagen angeführten Länder ausgesucht wurden und nach welchen Kriterien diese als Länder mit geringem epidemiologischen Risiko geführt werden. So wurde beispielsweise die Anlage mit der Liste der Virusvariantengebiete und -staaten über den Sommer lediglich zweimal aktualisiert und hat noch im September nur wenige Länder als Virusvariantengebiete für die Delta-Variante von SARS-CoV-2 definiert gehabt. 

Mittlerweile ist die Delta-Variante keine Virusvariante von besonderer Bedrohung mehr, sondern Omikron ist die nächste gefürchtete Variante. Bereits im Sommer hat sich für viele Personen gezeigt, dass die Einreiseverordnung einerseits für Touristen einen Anreiz oder ein Gegenargument darstellen kann und andererseits daher direkte Auswirkungen auf die heimische Tourismusbranche hat. So eskaliert die Risikosituation so wie sie eingeschätzt wird wenige Tage vor Weihnachten erneut komplett. Das obwohl, bereits am 26. November - am Tag, an dem die WHO die Omikron-Variante zu einer "Variant of Concern" erklärte - die ersten Länder auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurden. In den knapp vier Wochen seither wurde die Liste lediglich einmal aktualisiert, und zwar wurden am 17.12. drei weitere afrikanische Länder aufgenommen. Am gleichen Tag wurde berichtet, dass auch europäische Länder in diese Anlage aufgenommen werden sollten, gültig sollten die Änderungen mit 20. Dezember werden (1). Unklar war, wie beispielsweise Touristen oder Hoteliers mit so kurzfristigen Änderungen der Regeln arbeiten sollten und wer am Wochenende spontan bei der Interpretation neuer Verordnungen zur Verfügung steht. Anstatt diese neuen Regeln für alle anzuwenden, verschärft das Gesundheitsministerium Berichten (2) zufolge aber wieder nur einen Tag später die Gangart und mit 24. Dezember sollen Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande zu Virusvariantengebieten werden und das obwohl bereits mit viel längerer Vorlaufzeit am 5. Dezember bekannt war, dass die Omikron-Variante bereits in 38 Ländern aufgetreten war (3).

(1) https://www.derstandard.at/story/2000132008082/oesterreich-verschaerft-wegen-omikron-einreiseregeln-ab-20-dezember

(2) https://liveblog.tt.com/414/coronavirus/114867/grobritannien-norwegen-danemark-und-die-niederlande-werden-virusvariantengebiete

(3) https://thethaiger.com/coronavirus/omicron-spreads-to-38-countries-10-us-states-remdesivir-recalled

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage: 

  1. Gemäß der Anfragebeantwortung 7721/AB finden wöchentliche Abstimmungen zur Abstimmung über Virusvariantengebiete statt. Warum brauchte es einen knappen Monat, bis die Liste der betroffenen Länder um europäische Staaten erweitert wird, obwohl bereits weitaus früher bekannt waren, dass es dort zu Fällen mit Omikron-Varianten gekommen war?
  2. Wenn es wöchentliche Abstimmungen gibt, warum wurden an einem Freitag und an einem Montag Änderungen/ geplante Änderungen bekannt?
  3. Nachdem die Einreiseverordnung so eingreifende Regeln für den Tourismus darstellt: Wann hatte
    1. der Gesundheitsminister
    2. Kabinettmitglieder des Gesundheitministers zuletzt Termine mit dem ÖHV?
  1. Mit welchen sachlichen Argumenten verordnen Sie die Schließung von Hotels, wo jeder Gast schon bei der Anreise auf 2G überprüft wird, jeder registriert wird und schon vor der 2G-Regel laut AGES nur 1% der Infektionen passiert sind?
  2. Mit welchen sachlichen Argumenten verordnen Sie die Schließung von Hotels auch für Österreicher, während dieselben Österreicher weltweit reisen und Hotels in beliebigen Ländern der Welt besuchen dürfen?
  3. Touristen aus Österreich sind Aufenthalte in Kroatien, den Malediven, Spanien oder Südafrika erlaubt. Mit welcher sachlichen Begründung sind derartige Aufenthalte in Österreich für Touristen aus diesen Beispielländern nicht erlaubt?
  4. Nachdem die berichteten Änderungen von 17. Dezember ab Montag, 20. Dezember um 00.00 Uhr gültig waren: Welche fachlichen Ansprechpartner im BMSGPK stehen beispielsweise für Hoteliers über ein Wochenende zur Verfügung?