9194/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend Liegenschaftsverkäufe der österreichischen Bundesforste

 

"Wie kein anderes Unternehmen tragen die Bundesforste Verantwortung für das Naturland Österreich. Mit der Betreuung und Bewirtschaftung von 10% der Staatsfläche ist die ÖBf AG größter Naturraumbetreuer und -manager, größter Forstbetrieb und größter Jagdflächen- und Fischereigewässerinhaber.

Oberstes Prinzip für die Bundesforste und auch im Leitbild verankert ist die Nachhaltigkeit. Aus der Forstwirtschaft kommend bedeutet es, dass der Natur nur so viel Rohstoff entnommen wird, wie laufend nachproduziert wird. Weiterentwickelt und in einen globalen Kontext gestellt, bedeutet es, dass dem Schutz der Natur, den Bedürfnissen der Gesellschaft sowie dem betriebswirtschaftlichen Erfolg gleichermaßen Rechnung getragen wird.

Die vier Standbeine Forstwirtschaft, Immobilien, Dienstleistungen und Erneuerbare Energie bilden das Fundament für ein unternehmerisches Streben, das stets um den Ausgleich zwischen drei Spannungsfeldern bemüht ist: ökologische Ziele, gesellschaftliche Interessen und wirtschaftliches Bewusstsein müssen permanent in ihrem Verhältnis zueinander neu bewertet werden - darin liegt die unternehmerische Herausforderung der Österreichischen Bundesforste AG." (1) Dies ist die Selbstbeschreibung der österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG).

Die ÖBf AG selbst wurde 1997 errichtet, um den Betrieb des Wirtschaftskörpers "österreichische Bundesforste" fortzuführen. Alleinaktionär dieser Gesellschaft ist der Bund und die Aktionärsrechte werden gemäß § 2 Abs. 5 Bundesforstegesetz von der Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft wahrgenommen. Die Aufgaben der Gesellschaft sind in dem Verfassungsrang stehenden § 4 Abs. 1 des Bundesforstegesetzes festgeschrieben. Um diese Aufgaben zu erfüllen, müssen die in § 5 Bundesforstegesetz festgeschriebene Ziele beachtet werden. Dabei geht es zum Beispiel um nachhaltige Bewirtschaftung des Waldbodens, die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes bestmöglich zu sichern und weiterzuentwickeln oder, dass öffentliche Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten und Naturdenkmälern zu wahren sind.

Vor diesem Hintergrund ist besonders folgender Sachverhalt bemerkenswert: In der Gemeinde Ohlsdorf in Oberösterreich wird ein 18 Hektar großes Waldareal in ein Betriebsbaugebiet umgewidmet. Die betroffenen Grundstücke waren im Eigentum der Österreichischen Bundesforsten und wurden zum Teil an die Firma Asamer verkauft, mit der Kaufoption der Umwidmung. Die Firma Asamer ist laut eigenen Aussagen "führender Hersteller von Kies, Stein und Beton und entwickelt nachhaltige Recyclingkonzepte" (1).

Der Eintrag im Flächenwidmungsplan erfolgte am 27.04.2020. Der Eintragung zuvor kam jedoch ein langwieriger Prozess: Nachdem der Gemeinderat Ohlsdorf der Umwidmung mit knapper Mehrheit im Dezember 2018 zustimmte, legte die oberösterreichische Landesregierung gegen die Umwidmung ein Veto ein, da mehrere Behörden eine negative Stellungnahme abgaben. Die OÖN schrieb dazu am 18.11.2019:

"Aus forstlicher Sicht wird eingewendet, dass Ohlsdorf ohnehin unterbewaldet sei, die Experten haben auch Bedenken, was das Grundwasser und die Luftreinheit betrifft. Besonders schwer wiegt ein Einwand der Raumordnungsbehörde. Diese fordert, dass Asamer zuerst den Schotter abbaut und die Firmengebäude – so wie beim benachbarten REWE-Lager – danach in einer Grube errichtet werden. Doch das will Asamer nicht. Möglicherweise auch deshalb, weil vor dem Schotterabbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig wäre.” (2)

Trotz der angeführten negativen Stellungnahmen und des zunächst eingelegten Vetos der Landesregierung gab das Land Oberösterreich der Umwidmung statt. Dieses Umschwenken hatte zur Folge, dass 2021 eine Rodungsbewilligung des Areals mit der Auflage, dass woanders die 1,5 fache Fläche Wald aufgeforstet werden müsse, erteilt wurde. An dieser Stelle gilt auch festzuhalten, dass die Gemeinde Ohlsdorf topographisch und historisch begründet über wenig Waldanteil verfügt. So sind von den 2786 Hektar der Gemeinde etwa 20% Wald, (ca. 557 ha). Die Rodung der 18,3 ha  zerstören somit rund 3,3% der Waldfläche in Ohlsdorf.

Im Verkauf der Waldfläche mit der Option der Umwidmung, muss der ÖBf AG bekannt gewesen sein, welche Pläne auf diesem Grundstück verfolgt werden und, dass der Verkauf eine Rodung des Gebiets zur Folge haben würde. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie der Verkauf im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag der ÖBf - die Schutz,- Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes zu sichern sowie das öffentliche Interesse an sensiblen Gebieten zu wahren - steht.

 

Quellen: 

(1) https://www.bundesforste.at/die-bundesforste/unternehmensprofil.html

(2) https://www.asamer.at/ 

(3) https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/ohlsdorfer-betriebsansiedelungsprojekt-von-asamer-steht-auf-messers-schneide;art71,3188013

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist dem BMLRT der oben angeführte Sachverhalt bekannt?
    1. Wenn ja, stimmen die Angaben, dass es sich bei dem Grundstücksverkauf um Eigentum der ÖBf AG handelte?
    2. Wenn ja, wie viele Hektar haben die ÖBf AG im angesprochenen Gebiet veräußert?
    3. Wenn ja, wann genau wurde dieses Grundstück verkauft? 
    4. Wenn ja, um welchen Preis wurde dieses Grundstück verkauft und wie setzte sich der Verkaufspreis zusammen?
    5. Wenn ja, handelte es sich um den oben beschriebenen Käufer oder einer ihm zugehörigen Gesellschaft?
    6. Wenn ja, ist dem BMLRT bekannt, wie die ÖBf AG den Verkaufserlös investieren werden?
    7. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie beurteilt das BMLRT den Umstand, dass sich die ÖBf AG, die als oberstes Leitbild die Nachhaltigkeit angibt, gleichzeitig über Immobilienverkäufe finanziert?
  2. Inwiefern ist der Verkauf dieses Grundstücks aus Sicht des BMLRT mit den in § 1 sowie § 5 Bundesforstegesetz genannten Grundsätzen in Einklang zu bringen?
  3. Inwiefern war die ÖBf AG in die Erarbeitung des neuen Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes 2030 eingebunden?
    1. Ist eine Novellierung des Bundesforstegesetzes angedacht, um die Aufgaben der ÖBf in Einklang mit dem Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030 zu bringen?
  1. Wie beurteilt das BMLRT die Lösung, Forstflächen zu roden und dann an anderer Stelle aufzuforsten, aus ökologischer Sicht?
    1. Liegen hierzu Studien über die ökologischen Auswirkungen vor?
  1. Wie viele Grundstücke wurden in den letzten 10 Jahren von der ÖBf AG oder deren Töchtern an Immobilieninvestoren verkauft und um welche Grundstücksverkäufe handelt es sich hierbei? (Bitte um detaillierte Auflistung der Grundstücke, des Verkaufspreises, dem Verkaufsgrund sowie der Widmung vor dem Verkauf - und soweit möglich auch nach dem Verkauf sowie den jeweiligen Käufer)