9198/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Psychisch bedingte Frühpensionierungen von Waffenscheinbesitzern

 

Die Anfragebeantwortung zu psychisch bedingten Frühpensionierungen (8060/AB XXVII. GP) hat ergeben, dass der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zunimmt. So erfolgten 2020 knapp 3600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Aufgrund dieser Entwicklung drängt sich natürlich die Frage auf, ob in der Folge von psychisch bedingten Frühpensionierungen auch der Besitz von Waffenscheinen geprüft wird, damit diese gegebenenfalls abgenommen werden. Schließlich ist anzunehmen, dass Menschen, die psychisch derart angeschlagen sind, dass sie den Belastungen eines Arbeitsplatzes nicht mehr ausgesetzt werden können, oft auch die psychische Eignung für das Tragen einer Waffe fehlt. Entscheidend für solche Überprüfungen ist natürlich auch eine entsprechend gute Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Sozialministerium.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie stellen Sie sicher, dass bei Personen, die aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten können, auch die Prüfung über den Besitz eines Waffenscheins durchgeführt wird, damit gegebenenfalls der Waffenschein abgenommen wird?
  2. Wie erfolgt diesbezüglich die Zusammenarbeit mit
    1. dem Bundesministerium für Inneres?
    2. den Trägern der gesetzlichen Pensionsversicherung?
  1. Wie viele diesbezügliche Prüfungen erfolgten seit 2016 in Abstimmung mit
    1. dem Bundesministerium Inneres? (nach Jahr)
    2. den Trägern der gesetzlichen Pensionsversicherung? (nach Jahr)
  1. Wie viele Waffenscheine wurden in Folge dessen abgenommen? (nach Jahr)
  2. Für den Fall, dass Überprüfungen nach den Fragen 1. bis 4. nicht erfolgen, welche gesetzlichen Voraussetzungen wären dafür nötig?