9198/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Psychisch bedingte Frühpensionierungen von Waffenscheinbesitzern
Die Anfragebeantwortung zu psychisch bedingten Frühpensionierungen (8060/AB XXVII. GP) hat ergeben, dass der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zunimmt. So erfolgten 2020 knapp 3600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Aufgrund dieser Entwicklung drängt sich natürlich die Frage auf, ob in der Folge von psychisch bedingten Frühpensionierungen auch der Besitz von Waffenscheinen geprüft wird, damit diese gegebenenfalls abgenommen werden. Schließlich ist anzunehmen, dass Menschen, die psychisch derart angeschlagen sind, dass sie den Belastungen eines Arbeitsplatzes nicht mehr ausgesetzt werden können, oft auch die psychische Eignung für das Tragen einer Waffe fehlt. Entscheidend für solche Überprüfungen ist natürlich auch eine entsprechend gute Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Sozialministerium.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende