922/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend hat der Finanzpakt Südtirols ein Ablaufdatum?
Am 21. Januar 2020 berichtete „Die Neue Südtiroler Tageszeitung online“ über folgenden Sachverhalt:
Karl Zeller, einer der „Architekten“ der Südtiroler Finanzautonomie, belehrt Regionenminister Francesco Boccia: „Unser Pakt mit Rom hat kein Ablaufdatum und ist international abgesichert.“
Tageszeitung: Herr Zeller, Regionenminister Francesco Boccia ließ bei seinem Südtirol-Besuch mit der Aussage aufhorchen, dass das 2014 zwischen Südtirol und Rom abgeschlossene Finanzabkommen in zwei Jahren auslaufen werde und daher neu verhandelt werden müsse. Ist unsere Finanzautonomie in Gefahr?
Karl Zeller: Blödsinn! Der Minister kann sagen, was er will. Dieses Abkommen ist das Herzstück unserer Autonomie. Es hat kein Ablaufdatum und kann vom Staat nicht einseitig abgeändert werden. Erstmals in der Geschichte Südtirols kann Rom nicht mehr nach Belieben in unsere Kassen greifen. Das sagt nicht Karl Zeller, sondern das Verfassungsgericht.
Warm behauptet Boccia, dass der Vertrag ausläuft?
Ich glaube, er hat das nicht richtig verstanden. Er dachte wohl, wir hätten dasselbe Abkommen wie die anderen Sonderregionen. Die Finanzregelungen sind höchstkomplex. Man kann von einem Minister nicht verlangen, dass er jeden Vertrag im Detail kennt. Boccia ist ein seriöser Mensch. Bressa und ich haben damals Blut und Wasser geschwitzt, weil wir befürchten mussten, dass die wichtigste Seite unseres Vertrags rausfliegen könnte.
Dennoch war das Abkommen auch in Südtirol nie unumstritten. Die Opposition wirft Ihnen seit Jahren vor, Südtirol an Rom „verkauft“ zu haben …
Wenn wir damals das getan hätten, was die Opposition um Sven Knoll und Co. von uns verlangt hat, dann hätten wir heute gar nichts: Wir hätten zwar die 3 Milliarden Euro an Rom abtreten müssen, weil wir das Verfahren vor dem Verfassungsgericht verloren hätten, hätten aber kein Abkommen, das uns für die Zukunft absichert. (Quelle: https://www.tageszeitung.it/2020/01/21/blut-und-wasser-geschwitzt/)
Regionen Minister Francesco Boccia hat mit einer bemerkenswerten Aussage für Aufregung in Südtirol gesorgt indem er die Meinung vertrat, der Finanzpakt Südtirols aus dem Jahr 2014 mit Rom habe ein Ablaufdatum und müsse neu verhandelt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Ist der im Jahr 2014 festgelegte Finanzpakt nun international abgesichert?
2. Wenn ja, aufgrund welcher rechtlich verbindlichen Grundlage?
3. Welche Möglichkeiten hat Italien, den Finanzpakt gegen den Willen Südtirols für ungültig zu erklären, um neue Fakten zu schaffen?
4. Existiert ein italienisches, verfassungsgerichtliches Erkenntnis in dieser Causa, wonach Italien nicht ohne Zustimmung Südtirols auf Südtirols Finanzen nach Belieben zugreifen kann?
5. Hat Österreich dem damaligen Finanzabkommen Dr. Zeller/Bressa zugestimmt?
6. Welche Rolle nimmt Österreich als Schutzmacht gegenüber Südtirol in dieser Frage ein?