9231/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Interventionen der Vorarlberger Landesregierung gegen Steuerprüfungen bei Unternehmen
Die Vorarlberger Illwerke AG und die Vorarlberger Kraftwerke AG gehören dem Land Vorarlberg.

Die WEG Wertpapiererwerbsgesellschaft m.b.H. ist eine über die Landesvermögen-Verwaltungsgesellschaft m.b.H. ebenfalls im Eigentum des Landes Vorarlberg stehende Gesellschaft.
Verschiedene Heimfallsrechte des Landes Vorarlberg in Bezug auf Kraftwerke der illwerke/vkw-Gruppe sind seit vielen Jahrzehnten politischer Streitgegenstand. Schon in den 1990er Jahren lagen sich der Bund und das Land Vorarlberg in den Haaren (1). Später lag das Land Vorarlberg im Streit mit dem Land Tirol, mit dem in den 2000er Jahren eine Einigung gefunden wurde. (2)
Die Zahlungsflüsse
Die Versteuerung
Ob das Unternehmen Vorarlberger Illwerke AG
seine diesbezüglichen Verpflichtungen stets korrekt bewertet,
diese Bewertungen jeweils korrekt angepasst und in der Folge steuerlich korrekt
in der Bilanz abgebildet hat, könnte fraglich sein.
Weiters ist offen, ob es sich bei Zahlungen der Vorarlberger Illwerke AG an den
Eigentümer, die als "Zahlungen für Heimfallsrechte"
deklariert sind, um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, für die
die ausschüttende Stelle abzugspflichtig in Bezug auf die Kapitalertragsteuer
gewesen wäre.
Die politische Intervention im Sinne des Unternehmens mit ÖVP-Bezug
Einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" zufolge, soll sich die Großbetriebsprüfung des BMF diese Konstruktion genauer angesehen haben. Damit es nicht zu Steuerforderungen des Bundes gegen die Vorarlberger Illwerke AG komme, soll Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) offenbar beim damaligen Finanzminister (ebenfalls ÖVP) mehrfach interveniert haben. (5) Daraufhin sei BMF-intern Druck auf die Mitarbeitenden im Rahmen der Großbetriebsprüfung ausgeübt worden.
Bei den illwerke/VKW-Gruppe handelt es sich um einen Stromanbieter, der zu Marktbedingungen arbeiten sollte (sofern man die österreichischen Zustände rund um die Energieversorgung als "Markt" bezeichnen kann). Politische Interventionen zugunsten eines einzelnen Marktteilnehmers, die zu dessen ungerechtfertigter steuerlicher Besserstellung führen, gehen zunächst zulasten des Mitbewerbs, in weiterer Folge zu Lasten der Kunden und jedenfalls zu Lasten der Gemeinschaft der Steuerzahler. Dass viele Politiker ein gestörtes Verhältnis zur Marktwirtschaft haben, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Wenn sich diese Störung in der rechtswidrigen Anwendung von Steuergesetzen bei einzelnen Marktteilnehmern mit engen Kontakten zur ÖVP äußert, sind allerdings Grenzen überschritten.
Bedenklich an diesen Vorgängen erscheint weiters, dass solche Interventionen von Erfolg gekrönt sind und sich die Tätigkeit von Steuerprüfern durch politische Einflussnahme lenken zu lassen scheint. Von derartigen Missständen profitieren aber nicht die kleinen Leute sondern immer diejenigen, die es sich mit ihren ÖVP-Kontakten richten.
Sollte die Darstellung des "Standard" stimmen, bestünde der Verdacht auf (Anstiftung zum) Amtsmissbrauch, weil gegebenenfalls ein Landeshauptmann vom Herrn BMF persönlich oder von Mitarbeiterin des BMF gesetzwidriges Vorgehen eingefordert hätte mit dem Vorsatz, damit die Gemeinschaft der Steuerzahler an ihren Rechten zu schädigen.
Der vorgeschobene Datenschutz
Von Seiten der Anfragesteller wird a priori
darauf hingewiesen, dass das in politisch heiklen Fragen von Ministerien gerne
vorgeschobene Datenschutzargument ins Leere geht, weil es sich in der
gegenständlichen Causa um eine Streitigkeit zwischen zwei
Gebietskörperschaften handelt und auf beiden Streitseiten jeweils eine
Steuerzahlergemeinschaft - die Gemeinschaft der österreichischen
Steuerzahler vs. die Gemeinschaft der Vorarlberger Steuerzahler - steht, die
ein legitimes Interesse an der Verwendung der eigenen Mittel hat. Die
gegenständlichen Stromanbieter Vorarlberger Illwerke AG und Vorarlberger
Kraftwerke AG stehen zu 100% im öffentlichen Eigentum (Land Vorarlberg und
die dem Land Vorarlberg gehörende Wertpapiererwerbsgesellschaft mbH), sind
Aktiengesellschaften und müssen ihre Jahresabschlüsse ohnehin im
öffentlichen Firmenbuch beibringen, sodass diese Daten bereits
öffentlich und nicht weiter zu schützen sind. Die Finanzdaten
(Budgets und Rechnungsabschlüsse) von Bund und Ländern sind ebenfalls
öffentlich und sollten möglichst transparent sein, sodass es im
gegenständlichen Fall keine schützenswerten Daten gibt.
(1) https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-62880.html
(2) https://vbgv1.orf.at/stories/186322
(3) https://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/411C6B01AC01DCCEC1257393002CA59B/$FILE/1212007.pdf
(4) https://www.illwerkevkw.at/media/illwerkevkw_GB2017_Online.pdf, Seite 78; Geschäftsberichte der illwerke/VKW in den Folgejahren verschweigen diesen Umstand
(5) https://www.derstandard.at/story/2000132242380/wie-unsteuerbare-pruefer-der-oevp-einen-strich-durch-die-rechnung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende