9233/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Die Arbeiterkammer und das Momentum Institut: Subventionen unter Parteifreunden
Dass das Momentum Institut, das sich durch linksorientierte, populärwissenschaftliche, klassenkämpferische und parteipolitische Beiträge einen "Namen gemacht" hat, der FSG-dominierten Gewerkschaft nahesteht, ist bekannt. Entsprechend wenig verwunderlich ist es auch, dass in den sehr dürftigen Finanzberichten des Momentum Instituts der Österreichische Gewerkschaftsbund regelmäßig als Geldgeber aufscheint. Seit 2020 findet man aber auch die FSG-dominierte Arbeiterkammer im Momentum-Finanzbericht als Geldgeber (1). Das ist insofern doch sehr verwunderlich, da die Arbeiterkammer als Organisation mit Zwangsmitgliedschaft zumindest den Anschein der Unparteilichkeit bzw. Überparteilichkeit wahren sollte. In diesem Fall scheint die nötige Äquidistanz der Arbeiterkammern aber nicht gegeben zu sein.
Indirekte Parteienfinanzierung
Natürlich ist es noch kein Hindernisgrund für AK-Förderung, dass das Momentum Institut in der aktuellen Statistik-Gesetz-Novelle nicht als Forschungseinrichtung angeführt wird (2), im Gegensatz zu WIFO oder IHS. Allerdings zeigte zuletzt ein Twitter-Thread auf, wie stark das Momentum Institut mit der SPÖ verflochten ist (3). Dass die Arbeiterkammern bei der AK-Fördermittelvergabe aufgrund der FSG-Dominanz in den AK-Gremien nicht objektiv sein können, liegt in der Natur der Sache. Aber zumindest das Arbeitsministerium als zuständige Aufsicht müsste hier einschreiten, da die indirekte Parteienfinanzierung offensichtlich ist. Denn indem das Momentum Institut (ähnlich wie die AK selbst) mit AK-Geldern in der Öffentlichkeit den SPÖ-Klassenkampf-Spin verstärkt, werden diese AK-Gelder zu einer indirekten Parteienfinanzierung.
Die vollständigen Rechnungsabschlüsse der Arbeiterkammern beinhalten Listen, die zeigen, an welche Organisationen Subventionen und Förderungen vergeben wurden. Die AK-Rechnungsabschlüsse werden gemäß § 66 AKG an die Aufsicht, das Arbeitsministerium, übermittelt.
Quellen:
(1) https://www.momentum-institut.at/system/files/2021-10/210615_m_jahresbericht2021_online-1.pdf
(2) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_205/BGBLA_2021_I_205.html
(3) https://twitter.com/Svejk/status/1452611330159038469
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende