9234/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Diskriminierung wegen Nicht-Impfung im Landesdienst
Herr Martin Günther Ziegelwagner war durchgehend seit 12. Februar 2020 über eine Personalvermittlungsfirma als Elektriker bei der Niederösterreichischen Landesregierung im Landhaus St. Pölten in Vollzeit als Elektriker beschäftigt. Ende September/Anfang Oktober diesen Jahres war er wegen einem langanhaltenden Husten und Krankheitsempfinden im Krankenstand. Im Anschluss wurde er auch durch 1450 dazu aufgefordert einen Coronatest durchzuführen, welcher negativ ausfiel. Er wurde nicht aufgefordert das negative Testergebnis an den Dienstgeber weiterzuleiten.
Nach Beendigung des Krankenstandes ging Herr Ziegelwagner erlaubterweise wieder arbeiten. Am 8. November 2021 teilte sein Vorgesetzter von der Landesregierung ihm mit, dass er von seinem Chef die Vorgabe erhalten habe alle nicht geimpften Leiharbeiter bis Dezember zu kündigen. Es wurde vereinbart, dass Herr Ziegelwagner seinen Resturlaub im Dezember konsumieren wird und sich die Situation dann vielleicht zwischenzeitlich ändert.
Zufällig fielen ihm die zwei Bescheide bezüglich der negativen Coronatestung am Dienstag in die Hände. Es stand zwar nirgends, dass eine Weiterleitung der Papiere erforderlich sei, doch Zwecks Korrektheit mailte er die beiden Bescheide an den Dienstgeber. An dem Tag endete das Dienstverhältnis eines anderen Elektrikers, der erst vor zwei Tagen über eine Leiharbeitsfirma eingestellt wurde, wegen Nicht-Impfung. Am nächsten Morgen erklärte sein Vorgesetzter bei der Landesregierung, das er instruiert wurde einen Leiharbeitsmitarbeiter zu kündigen und sein Versäumnis ihn nun berechtigt, ihn zu kündigen.
Da eine Kündigung in der Privatwirtschaft nicht so gut angesehen wird unterschrieb Herr Ziegelwagner notgedrungen die einvernehmliche Auflösung seines Dienstverhältnisses mit Ende des Jahres, wobei er bis dahin seinen offenen Urlaub konsumiert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
Anfrage
1) Wie beurteilen Sie das oben beschriebene Vorgehen aus arbeitsrechtlicher Sicht?
2) Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Personen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mittlerweile aufgrund Ihres Impfstatus diskriminiert werden?
3) Wie beurteilen Sie die tatsächlich stattfindende Diskriminierung wegen Nicht-Impfung im Landesdienst?
a.) Planen Sie hier Maßnahmen zu setzen, um derartige Diskriminierungen künftig zu unterbinden?
4) Gibt es irgendwo eine
gesetzliche Regelung, welche besagt, dass ein negativer Coronatest Bescheid
binnen einer gewissen Zeit an den Arbeitgeber weitergeleitet werden muss?
a.) Falls ja, bitte um Zitierung der jeweiligen Gesetzespassage.
b.) Ist dies ein Kündigungsgrund?
c.) Falls dies kein Kündigungsgrund ist, wäre eine Kündigung auf
dieser Basis dann nichtig?
5) Wie beurteilen Sie generell die
Tatsache, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen lieber einer einvernehmlichen
Auflösung zustimmen, als gekündigt zu werden, nur weil sich das in
der Privatwirtschaft besser macht?
a.) Planen Sie hier Maßnahmen, um dieses Vorurteil zu beseitigen und
falls ja, welche?