9251/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.01.2022
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Insassentelefonie im Strafvollzug
Handys sind in den Gefängnissen verboten (werden aber vielfach hineingeschmuggelt), das Telefonieren ist jedoch ein Recht des Häftlings zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit den Angehörigen und für Gespräche mit dem Anwalt. Im gelockerten Vollzug haben die Insassen immer Zugang zum Telefon.
Das StVG regelt die Kontakte mit der Außenwelt (Briefverkehr, Paket- und Geldsendungen, Besuche, Telefongespräche, Ausführungen und Überstellungen, Unterbrechung der Freiheitsstrafe, die verschiedenen Formen von Ausgang und anderes).
Ein weiterer wichtiger Bereich sind Regelungen zur Sicherheit und Ordnung sowohl im
Zusammenhang mit der Außenwelt als auch innerhalb der Justizanstalt, einschließlich
der den Strafvollzugsbediensteten eingeräumten Zwangsbefugnissen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Sind im Jahr 2020 laufende Kosten für die Insassentelefonie angefallen? (Bitte auch um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenstellen wie etwa: Betriebs- und Wartungskosten, Reparaturkosten, Telefongebühren nach Justizanstalten und Kostenträgern)
2. Kommt nach wie vor die Firma PKE mit ihrem System der Insassentelefonie in den Justizanstalten zum Einsatz?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, welche Firma hat jetzt die Insassentelefonie über?
3. Wurden 2020 noch zusätzliche Geräte in den Justizanstalten angeschafft?
a. Wenn ja, in welchen Justizanstalten wurden zusätzliche Geräte angeschafft?
b. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der zusätzlich angeschafften Geräte?
c. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie hoch waren die Kosten 2020 für eine Minute bei der Insassentelefonie?
5. Wie viele Störfälle gab es 2020 bei der Insassentelefonie? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt)
6. Um welche Störfälle hat es sich gehandelt? (Bitte um kurze Schilderung der Störung und aufgeschlüsselt nach Justizanstalten)
7. Wie viele Missbräuche der Insassentelefonie durch Häftlinge sind ihnen im Jahr 2020 bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)
8. Sind Meldungen von Justizwachebeamte im Jahr 2020 hinsichtlich Missbrauchs der Insassentelefonie bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Grund der Meldung und Art der Behandlung)
9. Von wem wird angeordnet, ob bei einem Telefongespräch, bei dem der Häftling der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, einen Dolmetscher beizuziehen ist?
10. Wer beurteilt, ob bei einem Telefonat eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist?
11. Wie werden vom Anstaltsleiter bei Strafgefangenen gewisse Rufnummer überprüft?
12. Wird jede Rufnummer von Strafgefangenen vom Anstaltsleiter überprüft?
13. Werden Angehörigengespräche bei den Strafgefangenen immer aufgezeichnet?
a. Wenn ja, von wem werden diese Aufzeichnungen überprüft?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Gab es im Jahr 2020 bei der Überprüfung der aufgezeichneten Telefonate von Strafgefangenen Missbrauchsfälle?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der Justizanstalten