9253/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend irreführende Informationen der COFAG und die kostenpflichtige Hilfe der WKO
Seit Beginn der Krise hört man Kritik von Untenehmer_innen an den Wirtschaftshilfen und speziell an der Arbeitsweise der COFAG. NEOS haben auf die Notwendigkeit von raschen, einfachen und zielgerichteten Hilfen stets hingewiesen und Verbesserungen eingefordert. Neben Schwierigkeiten bei der personellen Ausstattung und der daraus resultierenden Rückstaus bei der Abwicklung von Hilfen betraf die Kritik von NEOS insbesondere die intransparente Struktur. All dies führt im Ergebnis dazu, dass Unternehmen lange auf Hilfszahlungen warten müssen, keinen Rechtsanspruch haben und auch kaum Information von den Hotlines der COFAG bekommen. Die Bundesregierung hat hingegen über die Monate hindurch solche Probleme kleingeredet und wiederholt auf angebliche Verbesserungen hingewiesen.
Den behaupteten Verbesserungen stehen in der Realität Kursangebote vonseiten der Wirtschaftskammern gegenüber: In der Beschreibung eines Webinars der UBIT-Akademie wurden die Angaben der COFAG als irreführend bezeichnet und damit das kostenpflichtige Seminarangebot begründet (1). Kurz darauf verschwand dieses Angebot samt Kritik an der COFAG wieder. Angesichts der Vielzahl und Komplexität der Wirtschaftshilfen wundert es nicht, dass Steuerberater, die hauptsächlich mit der Beantragung von Hilfen beschäftigt sind, ihren Mitgliedern ebenfalls Kurse anbieten (2). Es bleibt aber unklar, wie umfassend die Projekte des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammern waren, um Unternehmern durch den Förderdschungel zu begleiten. Angesichts der vielen Fallstricke bei der Beantragung von Hilfen, wie die jüngsten OGH-Urteile zu den Geschäftsraummieten zeigen, kann bei großen Interessensvertretungen wie den Wirtschaftskammern erwarten, sicherzustellen, dass Unternehmer auch die Möglichkeit bekommen, in kostenlosen Seminaren entsprechende Unterstützung zu bekommen. Wenn Bundesministerin Schramböck sich immer wieder als "oberste Anwältin der Betriebe" bezeichnet, stellt sich ebenfalls die Frage, was sie in Ihrem Wirkungsbereich unternommen hat, um hier für Abhilfe zu sorgen. Eine Hilfszahlung, zu deren korrekter Beantragung der Unternehmer zuerst ein kostenpflichtiges Seminar besuchen muss, kann ihr Ziel der raschen und unbürokratischen Hilfe nur verfehlen.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende