9271/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Pflege
„Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogramms betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.
Fokus Pflege
Im Pflegebereich gibt es seit Jahren einen Personalmangel, wie diesem entgegengewirkt werden kann, ist bis dato aber ungelöst. Die Pandemie hat diese Situation nicht vereinfacht.
Die Verschränkung von mobiler Pflege, Betreuungsangeboten, stationärer Pflege und Pflegetätigkeiten im Krankenhaus ist nach wie vor schwer zu managen, sodass es für Patient:innen ein undurchdringliches System gibt. Eindeutige Informationsstellen und klare Regeln, wann welche Maßnahmen beantragt werden können und hilfreich sind, fehlen nach wie vor. Gleichzeitig steigen die psychosozialen Herausforderungen im stationären Bereich, in Krankenhäusern und auch in der mobilen Pflege, da Patient:innen immer älter werden, mangelnde Mobilität und neurologisch-degenerative sowie chronische Erkrankungen besonders bei älteren Patient:innen immer häufiger vorkommen. Alles keine Faktoren, die den Pflegeberuf attraktiver machen.
Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass die Regierung sich nicht mehr hinter angekündigten Reformen verstecken kann, sondern echte Ergebnisse vorweisen muss. Großteils blieb es bisher aber bei Ankündigungen - sowohl vom zurückgetretenen Minister, wie auch vom aktuellen. Umgesetzt wurden/ werden jetzt lediglich die Community-Nurses, die auch im Regierungsprogramm angeführt werden. 500 der 2.095 Gemeinden in Österreich bekommen damit jetzt eine Person als Ansprechpartner für den gesamten Pflegebereich, wobei immer noch unklar ist, zu welchen Anteilen die Community-Nurses Wegweiser im Pflegesystem sein sollen und zu welchen Anteilen praktische Tätigkeiten übernommen werden sollen.
Abseits davon wurde über den zweiten Pandemiesommer die angekündigte Pflegereform aber nicht weiter umgesetzt, sondern ganz im Gegenteil: es wurden neue Runde Tische als Gesprächsrunden über den zukünftigen Inhalt der Reform abgehalten. Auch bisherige Anfragebeantwortungen zum Umsetzungsstand der Reform(7310/AB, 7314/AB, 7315/AB) zeigen, dass einzelne Punkte zwar langsam in Angriff genommen werden (bspw Fachkräftestipendien), dass es dafür aber keine ordentlich abgestimmte Linie zwischen verschiedenen Ministerien (BMA, BMBWF und BMSGPK) gibt.
Auch in anderen Bereichen, die im Regierungsprogramm stehen, gibt es bisher nur halbe Lösungen. So soll die Finanzierung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen in die Regelfinanzierung übernommen werden. Ein wichtiger Schritt, wie auch der Bericht der GÖG 2021 gezeigt hat, nachdem die Finanzierung ein Flickenteppich ist. Allerdings sehen aktuelle Vorlagen lediglich weitere Zuschüsse vor, eine Vereinheitlichung der Finanzierung über die Bundesländer hinweg, steht nicht zur Debatte - obwohl mit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes eine ideale Grundlage für tiefgreifende Verbesserungen in diesem Bereich gegeben war. Weitere Schwierigkeiten bei Nostrifizierungsverfahren oder Verzögerungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte), die von anderen Ministerien beeinflusst werden, werden regelmäßig thematisiert, dennoch scheint es nicht, als ob das Pflegeministerium Druck ausüben würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Zu den Zielen laut Regierungsprogramm:
d. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
d. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
d. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?