9274/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, BA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich des Konsument_innenschutzes

Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogrammes betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.

Im Bereich des Konsument_innenschutzes hat sich die Regierung einige Änderungen zum Ziel gesetzt. Diese Anfrage dient der Übersicht darüber, welche geplanten Maßnahmen bereits gesetzt wurden und welche in diesem Jahr zu erwarten sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): Ziel: Finanzierung des VKI über 2020 hinaus sichern; Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies so rasch wie möglich geschehen, der VKI wird eingebunden und wirkt entsprechend mit.
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 
  1. Effektive Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer Bedingungen: Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktuell: EU-Richtlinie Waren und digitale Inhalte), Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung; Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u. a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 
  1. Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen: Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen; Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen; Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (solange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pays Principles, der Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z. B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österreichischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie des Ausschlusses der Bindungswirkung ausländischer Urteile; Schlichtungen aufwerten; Prüfen der grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen; Evaluierung des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert einziehen.
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 
  1. Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung: Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht; Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto.
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?