Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten MMag.
Katharina Werner, BA, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und
Konsumentenschutz
betreffend 800 Tage
Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich des
Konsument_innenschutzes
„Chancen nutzen
heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die
Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020
das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der
Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in
politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig
ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem
Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die
Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über
diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen
Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des
Regierungsprogrammes betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6.
Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit
einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit
für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach
Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100
Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was
aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet
Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen,
welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt
werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im
Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position
Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen
umgesetzt werden.
Im Bereich des
Konsument_innenschutzes hat sich die Regierung einige Änderungen zum Ziel
gesetzt. Diese Anfrage dient der Übersicht darüber, welche
geplanten Maßnahmen bereits gesetzt wurden und welche in diesem Jahr zu
erwarten sind.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
- Dauerhafte
Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): Ziel: Finanzierung des VKI über 2020 hinaus sichern;
Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser
Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie
durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und
dauerhafte Weise sicherzustellen. Im Sinne einer dauerhaften und
professionellen Lösung im Interesse der österreichischen
Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies
so rasch wie möglich geschehen, der VKI wird eingebunden und wirkt
entsprechend mit.
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
- Welche konkreten
Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt
werden?
- Welche Organisationseinheiten
(Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der
Erarbeitung involviert?
- Effektive Umsetzung
des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer
Bedingungen: Vermeidung von Rechtszersplitterung
durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze
(aktuell: EU-Richtlinie Waren und digitale Inhalte), Forcierung der
Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten
Ministerien unter größtmöglicher Bündelung;
Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen
geplante Obsoleszenz (u. a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch
rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
- Welche konkreten
Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt
werden?
- Welche
Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw.
sind bei der Erarbeitung involviert?
- Instrumente der
Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen: Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der
EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von
Verbandsklagen; Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und
Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders
hohe Qualitätsanforderungen erfüllen; Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem
Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (solange
Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des
Loser-Pays Principles, der Maßnahmen zur Sicherstellung eines
niederschwelligen Zugangs (z. B. Beibehaltung der Möglichkeit der
Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung
österreichischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie
des Ausschlusses der Bindungswirkung ausländischer Urteile;
Schlichtungen aufwerten; Prüfen der grenzüberschreitenden
Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten
Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische
Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen; Evaluierung
des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen
ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert
einziehen.
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
- Welche konkreten
Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt
werden?
- Welche
Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw.
sind bei der Erarbeitung involviert?
- Beiträge zur
effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung: Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht; Verbesserung
der Verbraucherinformation zum Basiskonto.
- Welche konkreten
Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
- Welche konkreten
Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt
werden?
- Welche
Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw.
sind bei der Erarbeitung involviert?