9275/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich des Rechnungshofes und der Parteienfinanzierung
„Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogrammes betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.
In den Bereichen des Rechnungshofes und der Parteienfinanzierung hat sich die Regierung einige Änderungen zum Ziel gesetzt. Diese Anfrage dient der Übersicht darüber, welche geplanten Maßnahmen bereits gesetzt wurden und welche in diesem Jahr zu erwarten sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Stärkung der Prüfungsrechte des Rechnungshofs: Zusätzlich zu den bestehenden Befugnissen des Rechnungshofs nach dem Rechnungshofgesetz, insbesondere die Parteienförderung zu kontrollieren, werden folgende Ausweitungen der Kontrollrechte angestrebt: Der Rechnungshof erhält originäre und direkte Kontroll- und Einschaurechte bei konkreten Anhaltspunkten zur Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Rechenschaftsberichts der Parteien und der Einhaltung des Parteiengesetzes; Zusätzlich kann der Rechnungshof bei begründetem Verdacht auf Verletzung des Parteiengesetzes von sich aus jederzeit tätig werden und prüfen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
2. Alle Spenden (Einzelspenden) über 500 Euro sollen bis spätestens drei Monate nach Erhalt der Spende veröffentlicht werden: Offenlegung, auf welcher Organisationsebene (Bund/Land/Bezirk/Gemeinde) bzw. bei welcher Teilorganisation oder nahestehenden Organisation die Spende angefallen ist; Einzelspenden ab 2.500 Euro sind wie bisher unverzüglich zu veröffentlichen; Legistische Präzisierung einer Frist, innerhalb der die politischen Parteien eingehende Spenden zu überprüfen und gegebenenfalls abzulehnen haben.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
3. Klarstellung: Über rechtlich verbindlich festgelegte Mitgliedsbeiträge hinausgehende Zuwendungen des einzelnen Mitglieds werden als Spende behandelt.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
4. Höhe der meldepflichtigen Mitgliedsbeiträge unter 7.500 Euro evaluieren.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
5. Erstellung und Veröffentlichung von Bewertungsrichtlinien für Sachspenden und lebende Subventionen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
6. Anonyme Spenden auf maximal 200 Euro begrenzen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
7. Prüfung der Nachvollziehbarkeit von Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie anderer Interessenvertretungen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
8. Erfassung bzw. Verhinderung von Umgehungsstrukturen: Evaluierung und Anpassung des Begriffs der nahestehenden Organisationen zur Vermeidung von Umgehungskonstruktionen unter Beachtung der Empfehlungen des Rechnungshofs.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
9. Prüfung, ob Verstöße gegen die Spendenverbotsregelungen ab einer gewissen Grenze auch Sanktionen gegenüber wissentlich handelnden Spenderinnen und Spendern auslösen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
10. Ausdehnung des Spendenverbots für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
11. Auslandsspenden: Evaluierung der Regelungen zum Spendenverbot von ausländischen natürlichen und juristischen Personen hinsichtlich der Vollziehbarkeit.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
12. Zur Bürokratievereinfachung werden Spenden bis zu einer Bagatellgrenze von 100 Euro nicht in die Spendenobergrenze von 750.000 Euro eingerechnet.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
13. Anpassung des Bundespräsidentenwahlgesetzes hinsichtlich der Transparenzregelungen des Parteiengesetzes (u. a. Prüfkompetenz für RH, Wahlkampfkostenobergrenze und Spendenobergrenze).
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
14. Neustrukturierung der Gliederung des Rechenschaftsberichts hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen in Anlehnung an das UGB (und Festlegung der Rechnungslegungsgrundsätze) – unter Beibehaltung der Informationen über Kredittilgungen – unter Beibehaltung der Informationen über Investitionen – unter Beibehaltung der Informationen über Beteiligungen – unter Beibehaltung der Informationen von Geldflüssen nahestehender Organisationen – unter zusätzlicher Ausweisung von Geldflüssen innerhalb der Parteiorganisationen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
15. Bund: Bilanzierung der Bundespartei.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
16. Land: Rechenschaftsbericht mit zusätzlichen Ausweisen der Immobilien, Kredite und Darlehen von dritter Seite über 50.000 Euro; Kredit- bzw. Darlehenshöhe, Laufzeit, Angaben zur Bank/Person und die konkreten Vertragskonditionen sind dem Rechnungshof bekannt zu geben.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
17. Detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung von Bezirksorganisationen, Statutar- und Landeshauptstädten.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
18. Prüfung der Konkretisierung der Zwecke, für welche die Mittel der Parteienförderung verwendet wurden.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
19. Ausweisung der nahestehenden Organisationen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
20. Präzisierung der Verpflichtung zur Offenlegung der Rechtsgeschäfte zwischen staatlichen Stellen und Parteiunternehmen (Richtung und jeweiliger Umfang der Geldflüsse gegenüber dem Rechnungshof).
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
21. Aufbewahrungspflichten: Die Pflicht, die Bücher aufzubewahren, sollte auf sieben Jahre festgelegt werden.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
22. Zeichnungsregister im Parteienregister, ähnlich wie im Firmenbuch oder Vereinsgesetz.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
23. Impressumspflicht bei politischen Inseraten.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
24. Pflicht zur Veröffentlichung eines eigenen Rechenschaftsberichts nach definierter Gliederung über die Wahlwerbungsausgaben innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl (RH-Prüfung dann im Rahmen der regulären Prüfung des jährlichen Rechenschaftsberichts).
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
25. Fixe und erhöhte Strafen bei Überschreitung der Wahlwerbungsausgaben: 0–10 % Überschreitung: 15 %, 10–25 % Überschreitung: 50 % des 2. Überschreitungsbetrages, 25–50 % Überschreitung: 150 % des 3. Überschreitungsbetrages, über 50 % Überschreitung: 200 % des 4. Überschreitungsbetrages.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
26. Ausdrückliche legistische Klarstellung, dass unter Wahlwerbungsausgaben ausschließlich Aufwendungen im Zeitraum vom Stichtag bis zum Wahltag zu verstehen sind (unabhängig von Rechnungs- und Zahlungsterminen).
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
27. Evaluierung des neu eingeführten Monitoring-Verfahrens zu den Wahlwerbungsausgaben.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
28. Registrierungspflicht für Personenkomitees beim RH (anstatt UPTS) mit Einverständniserklärung der begünstigten Partei; Evaluierung einer Registrierungspflicht auch für „Third Parties“ (z. B. Vereine), deren Ausgaben jenseits eines Freibetrages (z. B. bundesweite Wahlen 7.500 Euro, Gemeinderats- und Landtagswahlen entsprechend niedriger) liegen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
29. Prüfung möglicher gesetzlicher Regelungen, welcher Organwalter für falsche, unrichtige, unvollständige Meldungen die Verantwortung zu tragen hat.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
30. Jeweils gesonderter Ausweis von Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten bei den einzelnen Organisationseinheiten entsprechend den Rechenschaftsberichten.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
31. Erfassung von Inseraten in Medien, deren Medieninhaber eine nahestehende Organisation oder eine Gliederung der Partei ist.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
32. Grundsätzliche Überprüfung des Sanktionensystems des PartG auf Vollständigkeit und Transparenz, insbesondere Sanktionen für nicht fristgerechte Abgabe des Rechenschaftsberichts; Sanktion für fehlenden Ausweis der Wahlwerbungsausgaben im Rechenschaftsbericht; Klare Verjährungsfristen für Verstöße gegen das Parteiengesetz; Beginn der einjährigen Verjährungsfrist bei verwaltungsstrafrechtlichen Regelungen gegen individuelle Entscheidungsträger erst ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Rechenschaftsberichts.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
33. Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft: Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
34. Erweiterung der Prüfzuständigkeit des RH auch auf Unternehmen ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % mit Ausnahme der börsennotierten Unternehmen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
35. Evaluierung von Bestellungen von Geschäftsführungsorganen (insbesondere Vorständen) in Unternehmen mit staatlicher Beteiligung mit der Zielsetzung der Verbesserung der Transparenz und Objektivierung bei Bestellungsvoraussetzungen.
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
b. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
c. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?