9286/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform des Gesundheitssystems
„Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogramms betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.
Fokus Gesundheit
Der Gesundheitsbereich war rasch einer der am stärksten beeinflussten durch die Krise. Rasches Handeln und schnelle Reaktionen auf die sich ändernde Situation prägen die tägliche Politik und langfristige Reformvorhaben sind nicht immer möglich. Dennoch sind einige Punkte des Regierungsprogramms deckend mit nötigen Maßnahmen, die Relevanz von anderen wurde dagegen erst durch die Pandemie betont.
Telemedizin wurde durch die Pandemie rasch eine Notwendigkeit, ebenso die eMedikation. Dennoch gab es dabei unterschiedliche Probleme bei Verhandlungen und mittlerweile ist bekannt, dass beispielsweise viele Covid-Patient:innen trotz der Notwendigkeit kaum die Möglichkeit von Ansprache durch Ärzte haben und Telemedizin alleine dafür dringend ausgebaut werden sollte. Auch die Abstimmung von mobilen und stationären Angeboten hat sich in der Krise als problematisch erwiesen, da der Zugang zu Krankenhäusern eingeschränkt wurde und viele Behandlungen - die nicht akut, aber beispielsweise für Rehabilitation nötig sind - wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. So findet trotz jahrelanger Empfehlungen dagegen ein guter Teil der medizinischen Versorgung nach wie vor in Krankenhäusern statt.
Auch die langjährigen Diskussionen über den "Ärztemangel" liegen nicht nur schon lange am Tisch. Die Verteilungsproblematik von Ärzten und mangelnde oder zu unattraktive Kassenangebote liegen aber nicht nur in der Zuständigkeit des Ministeriums, sondern benötigen die aktive Mitarbeit der Sozialversicherungsträger. Ähnlich stellen sich die Schwierigkeiten in der Primärversorgung dar. Dort ist das Ziel der Primärversorgungszentren nicht nur knapp, sondern um zwei Drittel verpasst worden(5280/AB). Besonders im Bereich der Versorgungssicherheit, muss das Ministerium also noch bei der Attraktivität bestimmter Fächer ansetzen, ebenso bei der regionalen Verteilung von Ärzten.
Versorgungssicherheit ist zu Beginn der Pandemie auch durch Arzneimittelengpässe kurzzeitig ein Problem geworden, hier wurden erst kurz zuvor die Meldepflichten angepasst und Meldegebühren eingeführt. Dennoch stehen Pharmaproduzenten und der Dachverband bei gewissen Anpassungen des EKO nach wie vor auf so unterschiedlichen Positionen, dass die Versorgungssicherheit alleine durch die politische Vorgehensweise gefährdet wird. Welche konkreten Pläne es zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gibt, ist daher nach wie vor unklar.
Ebenso unklar sind Gesundheitszustand und der Stand der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Durch das neue Bundesstatistikgesetz ist ein gewisser Datenzugang ermöglicht worden, allerdings kann noch lange nicht von ausnahmsloser Nutzung oder idealen Rahmebedingungen für Innovation und Forschung gesprochen werden. Mangels Diagnosekatalog im niedergelassenen Bereiche und jeglichen Katalogs in der Pflege ist auch nach wie vor in vielen Bereichen unklar, wie viele Patient:innen es mit welchen Erkrankungen gibt und wie gut die Versorgung ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Zu den Zielen laut Regierungsprogramm:
i. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
ii. Sofern es sich nicht um Maßnahmen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Ministerium handelt: Welche Maßnahmen wurden bisher mit Vertretern der Bundesländer oder der Versicherungsträger diskutiert oder vom Ministerium vorgeschlagen?
iii. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
iv. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
i. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
ii. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
iii. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
i. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
ii. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
iii. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
i. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
ii. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
iii. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
i. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
ii. Sofern es sich nicht um Maßnahmen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Ministerium handelt: Welche Maßnahmen wurden bisher mit Vertretern der Bundesländer oder der Versicherungsträger diskutiert oder vom Ministerium vorgeschlagen?
iii. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
iv. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?