9296/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Versorgung und Kosten von Asylwerber_innen in der Grundversorgung in Österreich
Während des Asylverfahrens ist Österreich gemäß EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber_innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.
Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber_innen zu versorgen.
Das schlechte Management der Regierung in Sachen Versorgung und Unterbringung von Asylwerber_innen kam während der letzten Monate in der öffentlichen Debatte wieder zum Vorschein, als die enge Unterbringungslage in den Bundesquartieren erneut zum Thema wurde. Laut Auskunft durch Sektionschef Webinger im Innenausschuss am 9.12.2021 kam es bis Oktober 2021 zu ca. 40.000 Aufgriffen, aber nur ca. 28.000 Asylanträgen. Während dieser Zahlensprung schon bemerkenswert ist, bringt er mit sich, dass der Bedarf an Unterbringungen zum letzten Jahr zur selben Zeit kaum höher ist. Dennoch funktioniert der Verteilungsmechanismus auf die Länder– wie bereits seit 2015 häufig kritisiert worden ist – noch immer nicht. Während 1.800 Personen bereits in Länderquartieren sein sollten (Stand 21. Oktober 2021, siehe: https://www.derstandard.at/story/2000130564872/warum-gibt-es-schon-wieder-zu-wenig-asylquartiere), ist dies nicht der Fall, weil Wien als einziges Land seine Quoten erfüllt, alle anderen Bundesländer aber säumig sind (siehe: https://www.diepresse.com/6050125/nur-wien-erfullt-asyl-quote). Stattdessen wurden acht Erstaufnahmezentren reanimiert und erneuert, auch Verlegungen haben stattgefunden – dies erfolgte auf sehr diskrete Weise, da vor den oberösterreichischen Wahlen Ende September vonseiten der ÖVP keine „schlechte Presse" erwünscht war.
Aufgrund dieser Fehlentwicklungen befand der Budgetdienst, dass bei der Grundversorgung ein Budgetrisiko bestehe, weil das BMI ging nämlich im Oktober für die Budgetierung der Grundversorgung von 1.700 Personen in der Bundesbetreuung aus (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2021/BD_-_Budgetanalyse_2022.pdf, S. 120), in Wahrheit mit Anfang November schon 4 500 Personen in der Bundesbetreuung untergebracht sind.
Um diese kostenintensive, ineffiziente
Am 2. Dezember fand in Niederösterreich – auf Bedingung des niederösterreichischen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FPÖ) für dessen Bereitschaft in niederösterreichische Landesquartiere Asylwerber_innen zu übernehmen - ein Asylgipfel in Form eines Treffens zwischen dem damaligen Innenminister Karl Nehammer und den Bundesländern statt. Während des Gipfels haben letztere eine Reform der Grundversorgung mit einer Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Unterbringung von Asylwerber_innen vereinbart. Die letzte Valorisierung der Tagessätze für Unterbringung und Verpflegung fand 2016 statt. Laut BMI sollen Verhandlungen mit den Ländern über die Details der Reform der Grundversorgung zeitnah starten. Außerdem teilte das BMI mit, dass man mit der Reform der Grundversorgung ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und Empfehlungen des Rechnungshofes im Asylbereich umsetzen würde. Laut VfGH-Erkenntnis sollte die Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte jener für Asylberechtigte gleichgestellt werden, die Empfehlungen des Rechnungshofs beziehen sich insbesondere auf eine Abkehr von Pauschalbeträgen: Bundesländer sollen künftig die Kosten der tatsächlich erbrachten Leistung bei der Unterkunftsbereitstellung, Verpflegung und Betreuung abrechnen (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000131619378/kostenhoechstsaetze-fuer-unterbringung-von-asylwerbern-werden-valorisiert).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii. Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii. Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv. Wie viele davon sind ältere Menschen?
v. Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi. Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii. Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii. Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix. Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x. Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi. Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
i. Wird das BMI, den Empfehlungen des Rechnungshofes nach, die Abkehr von Pauschalbeträgen vertreten?
ii. Wird das BMI sich für die Umsetzung des VfGH Erkenntnis, sprich für die Angleichung der Grundversorgung subsidiär Schutzberechtigten an die Grundversorgung der Asylberechtigten, einsetzen?
iii. Sollen laut BMI die Tagessätze künftig an die Inflation angepasst werden?
iv. Hat das BMI die Valorisierung der Grundversorgung in den Angaben zur Budgetierung berücksichtigt?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nicht, wann werden sie beginnen?