9296/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versorgung und Kosten von Asylwerber_innen in der Grundversorgung in Österreich

 

Während des Asylverfahrens ist Österreich gemäß EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber_innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.

Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber_innen zu versorgen.

Das schlechte Management der Regierung in Sachen Versorgung und Unterbringung von Asylwerber_innen kam während der letzten Monate in der öffentlichen Debatte wieder zum Vorschein, als die enge Unterbringungslage in den Bundesquartieren erneut zum Thema wurde. Laut Auskunft durch Sektionschef Webinger im Innenausschuss am 9.12.2021 kam es bis Oktober 2021 zu ca. 40.000 Aufgriffen, aber nur ca. 28.000 Asylanträgen. Während dieser Zahlensprung schon bemerkenswert ist, bringt er mit sich, dass der Bedarf an Unterbringungen zum letzten Jahr zur selben Zeit kaum höher ist. Dennoch funktioniert der Verteilungsmechanismus auf die Länder– wie bereits seit 2015 häufig kritisiert worden ist – noch immer nicht. Während 1.800 Personen bereits in Länderquartieren sein sollten (Stand 21. Oktober 2021, siehe: https://www.derstandard.at/story/2000130564872/warum-gibt-es-schon-wieder-zu-wenig-asylquartiere), ist dies nicht der Fall, weil Wien als einziges Land seine Quoten erfüllt, alle anderen Bundesländer aber säumig sind (siehe: https://www.diepresse.com/6050125/nur-wien-erfullt-asyl-quote). Stattdessen wurden acht Erstaufnahmezentren reanimiert und erneuert, auch Verlegungen haben stattgefunden – dies erfolgte auf sehr diskrete Weise, da vor den oberösterreichischen Wahlen Ende September vonseiten der ÖVP keine „schlechte Presse" erwünscht war.

Aufgrund dieser Fehlentwicklungen befand der Budgetdienst, dass bei der Grundversorgung ein Budgetrisiko bestehe, weil das BMI ging nämlich im Oktober für die Budgetierung der Grundversorgung von 1.700 Personen in der Bundesbetreuung aus (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2021/BD_-_Budgetanalyse_2022.pdf, S. 120), in Wahrheit mit Anfang November schon 4 500 Personen in der Bundesbetreuung untergebracht sind. 

Um diese kostenintensive, ineffiziente 

Am 2. Dezember fand in Niederösterreich – auf Bedingung des niederösterreichischen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FPÖ) für dessen Bereitschaft in niederösterreichische Landesquartiere  Asylwerber_innen zu übernehmen - ein Asylgipfel in Form eines Treffens zwischen dem damaligen Innenminister Karl Nehammer und den Bundesländern statt. Während des Gipfels haben letztere eine Reform der Grundversorgung mit einer Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Unterbringung von Asylwerber_innen vereinbart. Die letzte Valorisierung der Tagessätze für Unterbringung und Verpflegung fand 2016 statt. Laut BMI sollen Verhandlungen mit den Ländern über die Details der Reform der Grundversorgung zeitnah starten. Außerdem teilte das BMI mit, dass man mit der Reform der Grundversorgung ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und Empfehlungen des Rechnungshofes im Asylbereich umsetzen würde. Laut VfGH-Erkenntnis sollte die Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte jener für Asylberechtigte gleichgestellt werden, die Empfehlungen des Rechnungshofs beziehen sich insbesondere auf eine Abkehr von Pauschalbeträgen: Bundesländer sollen künftig die Kosten der tatsächlich erbrachten Leistung bei der Unterkunftsbereitstellung, Verpflegung und Betreuung abrechnen (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000131619378/kostenhoechstsaetze-fuer-unterbringung-von-asylwerbern-werden-valorisiert).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.
  2. Wie viele Asylwerber_innen befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele Asylwerber_innen befanden sich im Jahr 2021 in der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele der in Fragen 2 und 3 genannten Asylwerber_innen haben Österreich im Jahr 2021 vor Erhalt eines Bescheides, also ohne abgeschlossenes Asylverfahren, verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  2. Wie viele Asylberechtigte, die sich bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung befinden, sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2021 in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele der in Fragen 2 bis 3 und 5 bis 6 genannten Personen haben Österreich im Jahr 2021 innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  2. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich 2021 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele der in Fragen 8 und 9 aufgezählten subsidiär Schutzberechtigten haben Österreich im Jahr 2021 verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  2. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befanden sich 2021 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele der in Fragen 11 und 12 aufgezählten Personen haben Österreich im Jahr 2021 verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  2. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befanden sich 2021 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
    1. Wie viele davon sind Frauen?
    2. Wie viele davon sind Männer?
    3. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?

                                          i.    Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?

                                        ii.    Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?

                                       iii.    Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?

                                       iv.    Wie viele davon sind ältere Menschen?

                                        v.    Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?

                                       vi.    Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?

                                      vii.    Wie viele davon sind schwangere Frauen?

                                     viii.    Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?

                                       ix.    Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

                                        x.    Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?

                                       xi.    Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?

  1. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde, die sich im Jahr 2021 und bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung befanden, haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  2. Wie viele Betreuungsplätze standen zum Zeitpunkt der Anfrage in den Bundesländern zur Verfügung?
  3. Wie viele Betreuungsplätze stehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den Bundesländern zur Verfügung?
  4. Welche Bundesländer erfüllen bzw. erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbare Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte um Angabe der Quotenerfüllung in Prozent sowie der sich daraus ergebenden Zahl der untergebrachten Personen.
  5. Wie viele Übernahmen in die Landesgrundversorgung wurden 2021 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  6. Wie hoch sind die Reparaturzahlungen jener Bundesländer, die die Quoten in den Jahren 2016-2021 nicht erfüllt haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Jahr und Höhe der Zahlungen.
  7. Gibt es Außenstände dieser Reparaturzahlungen? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Jahr und Höhe der Außenstände.
  8. Wie viele Personen wurden 2021 neu in die Grundversorgung aufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Neuaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  9. Wie viele Personen wurden 2021 in die Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  10. Gibt es Prognosen darüber, wie viele Personen voraussichtlich im Jahr 2022 in Österreich in Grundversorgung sein werden? Bitte um Aufgliederung nach Bundesland und Zielgruppe.
  11. Wie lange bleibt eine Person durschnittlich in der Bundesbetreuung?
  12. Wie lange bleibt eine Person durschnittlich in Grundversorgung?
  13. Wie viele Personen haben 2021 einen Asylantrag gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Asylwerber_innen, sowie Monat der Antragstellung.
  14. Wie viele Personen haben vom 01.01.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung einen Asylantrag gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Asylwerber_innen, sowie Monat der Antragstellung.
  15. Mit Stand 01.12.2021 waren 29.937 Personen in Grundversorgung, davon waren 25.245 Personen in Grundversorgung der Bundesländer und 4.708 Personen in Bundesbetreuung, wobei die Anzahl an Asylwerber_innen sich auf 18.479 belief. Die Anzahl an Asylanträgen belief sich jedoch mit Stand Ende Oktober auf 28.288 (siehe https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2021/Asylstatistik_Oktober_2021.pdf, S. 3). Kann das BMI erläutern, woraus die Diskrepanz zwischen Anzahl an Asylanträgen und Anzahl der Menschen in Grundversorgung resultiert?
  16. Wie hoch waren und sind die Kosten für die Betreuung von Personen in Grundversorgung 2021 und aktuell zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte um monatliche Auflistung, Aufgliederung nach Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  17. Wie hoch waren 2021 die Kosten für den Betrieb der Bundesbetreuungseinrichtungen? Bitte um monatliche Auflistung, Aufgliederung nach Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  18. Was sind die Echtkosten der Bundesgrundversorgung im Vergleich zu den Tagessätzen?
  19. Welche allgemeinen Mindeststandards gelten für die Unterbringung in der Grundversorgung für organisierte Unterkünfte, für private Unterbringung sowie für Unterbringung von Personen mit besonderem Betreuungsbedarf jeweils? Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Unterbringung.
  20. Wie viele Betreuer_innen waren 2021 in Bundesbetreuungseinrichtungen im Dienst? Bitte um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Anzahl der Mitarbeiter_innen.
  21. Welche Qualifikationen weisen diese Betreuer_innen auf?
  22. Durch welche konkreten Maßnahmen werden soziale, medizinische und psychologische Betreuung in der Grundversorgung garantiert?
  23. Die BBU ist seit dem 1. Dezember 2020 für die operative Durchführung der Grundversorgung zuständig, sofern sie dem Bund obliegt. Hat die Übernahme der BBU konkrete Verbesserungen im Management und in der Erbringung der Leistungen der Grundversorgung gebracht?
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Warum ist das BMI als Grundlage für die Budgetierung der Grundversorgung Anfang Oktober von 1.700 Personen in der Bundesbetreuung ausgegangen, obwohl der Jahresdurchschnitt für bundesbetreute Personen auf 1.980 liegt?
  2. Welche Positionen wird das BMI in den Verhandlungen mit den Ländern zur am 2. Dezember vereinbarten Reform der Grundversorgung vertreten?
    1. Geplant ist eine Valorisierung der Kostenhöchstsätze. Welches Ausmaß der Valorisierung wird das BMI vertreten?

                                          i.    Wird das BMI, den Empfehlungen des Rechnungshofes nach, die Abkehr von Pauschalbeträgen vertreten?

                                        ii.    Wird das BMI sich für die Umsetzung des VfGH Erkenntnis, sprich für die Angleichung der Grundversorgung subsidiär Schutzberechtigten an die Grundversorgung der Asylberechtigten, einsetzen?

                                       iii.    Sollen laut BMI die Tagessätze künftig an die Inflation angepasst werden?

                                       iv.    Hat das BMI die Valorisierung der Grundversorgung in den Angaben zur Budgetierung berücksichtigt?

    1. Welche sonstigen Maßnahmen schlägt das BMI im Rahmen dieser Reform vor?
    2. Haben die Verhandlungen mit den Ländern bereits begonnen?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nicht, wann werden sie beginnen?

    1. Steht bereits fest, ab wann der Kostenhöchstsätze für die Unterbringung von Asylwerber_innen valorisiert sein werden?