9297/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich Zivil- und Wirtschaftsrecht

 

Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogrammes betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.

 

Im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts hat sich die Regierung einige Änderungen zum Ziel gesetzt. Diese Anfrage dient der Übersicht darüber, welche geplanten Maßnahmen bereits gesetzt wurden und welche in diesem Jahr zu erwarten sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, z. B. durch einen Ausbau der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, Einführung einer strukturierten Eingabe in das Firmenbuch und die Ermöglichung von Firmenbuch-Eingaben
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger)
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Stärkung staatlicher Zivil- und Wirtschaftsgerichtsbarkeit durch Erweiterung dispositiver Verfahrensmodelle mit Einwilligung beider Parteien (z. B. Fast-Track-Verfahren)
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Evaluierung der Gerichtsgebühren und allfällige Gerichtsgebührensenkung, insbesondere bei Rechtsmittelinstanz und Privatanklagen
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Bürger-/Bürgerinnen- und Unternehmensservice: Schaffung einer digitalen Plattform für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer zur nutzerzentrierten Bündelung zur Bereitstellung der erforderlichen Verfahrensinformationen (allen voran Akteneinsicht, Verfahrensstand, Verhandlungstermine, Edikte) samt verbesserten Möglichkeiten zur Einbringung und zum Empfang von justiziellen Schriftstücken
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Ausbau der Digitalisierung:
    1. Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungen durch automatisierte Literaturrecherche und Aufbereitung 
      von digitalen Akten sowie zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit durch öffentliche Zurverfügungstellung von anonymisierten rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen

                                          i.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?

                                        ii.    Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?

                                       iii.    Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

    1. Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere zur Strukturierung von Anträgen im Firmen- und Grundbuch

                                          i.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?

                                        ii.    Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?

                                       iii.    Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Weiterentwicklung des Familien- und Eherechts, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft als alternativem Model
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Modernisierung, Vereinfachung, Rechtssicherheit des Kindesunterhaltsrechts 
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 

 

  1. Weitere Modernisierung des Kindschaftsrechts (insbesondere die Prüfung der Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung des Doppelresidenzmodells sowie die Etablierung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall)
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?