9301/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Zivildienst

 

Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogramms betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Zu den Zielen laut Regierungsprogramm:

Gedenken und Verantwortung

  1. Laufende Weiterentwicklung der Attraktivität des Zivildienstes für Zivildienstleistende
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?

Grundwehrdienst attraktiv machen 

  1. Schaffung einer rechtlichen Grundlage, dass eine Bescheinigung der Tauglichkeit von Zivildienern (auch nach Abgabe der Zivildiensterklärung) in Zukunft durch die Stellungsstraße erfolgt
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?
  1. Reform der Tauglichkeitskriterien: In Zukunft soll es zwei Tauglichkeitsstufen geben: "Volltauglich" heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst, und "Teiltauglich" eine Verwendung im Büro, in der der Küche oder einer anderen individuell passenden Tätigkeit. Nur wer auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung wirklich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) im eigenen Ressort und anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert?