9304/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Jugend und Integration
betreffend 800 Tage Regierungsprogramm - 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte
„Chancen nutzen heißt Verantwortung übernehmen“ stellte die Bundesregierung klar, als sie im Zuge ihrer Angelobung am 7. Jänner 2020 das Regierungsprogramm 2020-2024 präsentierte. Bereits vor Ausbruch der Pandemie wurde darin festgehalten, dass es „auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten“ nötig ist, neue Wege zu gehen. Unterschiedliche Reformvorhaben stehen in diesem Übereinkommen, das trotz zahlreicher Neubesetzungen seither die Arbeitsgrundlage der österreichischen Bundesregierung bildet. Über diese innenpolitisch turbulente Zeit hindurch wurde von unterschiedlichen Kanzlern und Bundesminister_innen stets die Wichtigkeit der Abarbeitung des Regierungsprogramms betont. Bei seiner Antrittsrede versprach der am 6. Dezember 2021 angelobte Bundeskanzler Nehammer, rasch in die Arbeit einzusteigen und sich nicht vom Virus davon abhalten zu lassen, die Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen.
Knapp 800 Tage nach Präsentation des Regierungsprogramms 2020 – 2024 und 100 Tage nach Antritt der Regierung Nehammer stellt sich die Frage, was aus all diesen Versprechen geworden ist. Diese Jubiläumsanfrage bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Zwischenbilanz ausführlich festzustellen, welche Vorhaben erledigt wurden und wann die verbliebenen Projekte umgesetzt werden sollen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das im Programm formulierte Ziel der Stärkung der Position Österreichs in Europa und in der Welt rasch durch mutige Reformen umgesetzt werden.
Im Bereich der Stärkung von Grund- und Freiheitsrechten hat sich die Regierung einige Änderungen zum Ziel gesetzt. Diese Anfrage dient der Übersicht darüber, welche geplanten Maßnahmen bereits gesetzt wurden und welche in diesem Jahr zu erwarten sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende