9312/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Statistik der Strafverfahren der einzelnen Landesgerichte

 

Anlässlich der medialen Berichtserstattung ("Geschworene sollen mit Berufsrichtern gemeinsam urteilen" | SN.at) zum Vorschlag der Richtervereinigung, dass Geschworene zusammen mit den Berufsrichtern urteilen sollen, stellt sich die Frage der Notwendigkeit des tatsächlichen Reformbedarfes.

Laut Richtervereinigung läge der Vorteil darin, dass sodann die Wahrsprüche auch begründet werden müssten und dadurch Feststellungen wie bei anderen Gerichtsurteilen zum jeweiligen Fall im Urteil enthalten wären.

Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichtes und Obmann der Sektion Strafrecht in der Richtervereinigung, weist neben dem organisatorischen Ärger vor allem darauf hin, dass die Geschworenengerichtsbarkeit auch rechtsstaatlich bedenklich sei. Bei den gravierendsten Delikten wie Mord oder auch politischen Straftaten wie nach dem Verbotsgesetz urteilen über die Schuldfrage nur die Laienrichter, die ihren Wahrspruch nicht begründen müssen. Daher kann es auch nicht bekämpft werden, außer durch eine Nichtigkeitsbeschwerde wegen Formalfehlern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Strafverfahren fanden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 insgesamt an den Landesgerichten statt (bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Landesgerichten)?
  2. Wie viele davon waren Verfahren mit Einzelrichtern, einem Schöffensenat bzw. einem Geschworenengericht (bitte wiederum mit Aufgliederung nach Landesgerichten)?
  3. Wie viele Wahrsprüche der Geschworenen wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gemäß § 334 Abs. 1 StPO ausgesetzt (bitte wiederum mit Gliederung nach Landesgerichten?
  4. Wie viele Nichtigkeitbeschwerden hatte der OGH in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu behandeln?
  5. Wie viele davon führten zu einer Aufhebung der Urteile der Schöffengerichte und der Geschworenengerichte?
  6. Wie viele davon führten zu einer Änderung der Urteile der Schöffengerichte (§ 288 Abs. 2 Z. 3 StPO) und der Geschworenengerichte (§ 351 StPO)?
  7. Welche Maßnahmen plant das BMJ um die im Artikel angesprochenen organisatorischen Probleme mit der Bestellung von Laienrichtern entgegenzuwirken?