9312/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Statistik der Strafverfahren der einzelnen Landesgerichte
Anlässlich der medialen Berichtserstattung ("Geschworene sollen mit Berufsrichtern gemeinsam urteilen" | SN.at) zum Vorschlag der Richtervereinigung, dass Geschworene zusammen mit den Berufsrichtern urteilen sollen, stellt sich die Frage der Notwendigkeit des tatsächlichen Reformbedarfes.
Laut Richtervereinigung läge der Vorteil darin, dass sodann die Wahrsprüche auch begründet werden müssten und dadurch Feststellungen wie bei anderen Gerichtsurteilen zum jeweiligen Fall im Urteil enthalten wären.
Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichtes und Obmann der Sektion Strafrecht in der Richtervereinigung, weist neben dem organisatorischen Ärger vor allem darauf hin, dass die Geschworenengerichtsbarkeit auch rechtsstaatlich bedenklich sei. Bei den gravierendsten Delikten wie Mord oder auch politischen Straftaten wie nach dem Verbotsgesetz urteilen über die Schuldfrage nur die Laienrichter, die ihren Wahrspruch nicht begründen müssen. Daher kann es auch nicht bekämpft werden, außer durch eine Nichtigkeitsbeschwerde wegen Formalfehlern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende