9316/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Österreichischer Frauenfonds

Im Amtsblatt der Wiener Zeitung Ausgabe Nr. 245 | Veröffentlicht am 18. Dezember 2021 wird eine „Position der Direktorin/des Direktors und die Position der stellvertretenden Direktorin/des stellvertretenden Direktors des in Gründung befindlichen Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen ausgeschrieben“. Die beiden Positionen sind It. Stelleninserat nach Abschluss der Gründungsphase ehestmöglich zu besetzen - https://www.wienerzeitung.at/amtsblatt/aktuelle_ausgabe/artikel/?id=4762927.

Die Voraussetzungen für die Bestellung der stellvertretenden Direktorin oder des stellvertretenden Direktors werden detailliert dargestellt. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von jeweils 5 Jahren. Bewerbungen sind bis 18. Jänner 2022 möglich. Das Stelleninserat ist zudem in Jobbörsen wie executive.at, glassdoor.at oder indeed.com geschaltet.

Weitere Informationen über die Rechtsgrundlage, den Gründungsprozess, die Finanzierung bzw. die inhaltliche Ausrichtung eines „Österreichischen Frauenfonds“ liegen der Öffentlichkeit und dem Österreichischen Parlament bislang noch nicht vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Aus welchem Grund braucht es einen Österreichischer Frauenfonds?

a)    Was sind Sinn und Zweck im Detail?

2.     Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Österreichische Frauenfonds eingesetzt?

3.     Welche Aufgaben übernimmt der Österreichische Frauenfonds? Mit der Bitte um detaillierte Auflistung.

4.     Aus welchen Mitteln und in welcher Höhe wird der Österreichische Frauenfonds finanziert?

5.     Wer hat Anspruch auf Geldmittel aus dem Österreichischen Frauenfonds?

6.     Von welchen Bundesministerien werden in welcher Höhe finanzielle Mittel für den Österreichischen Frauenfonds zur Verfügung gestellt?

a)    Werden diese Mittel einmalig zur Verfügung gestellt oder handelt es sich um jährliche Zahlungen?

b)    Wenn es sich um jährliche Zahlungen handelt, werden diese gleichbleibend sein oder variieren?

7.    Wie wird der Vorstand des Österreichischen Frauenfonds in personeller Hinsicht besetzt sein?

a)    Wer entscheidet über die personelle Besetzung des Vorstandes?

a.     Gibt es ein Bewerbungskomitee/Bewerbungsgremium?

b.     Wenn ja, wer bekleidet das?

c.     Wenn nein, warum nicht?

b)    Wer hat im Vorstand welche Funktion über?

c)     Wie hoch wird der Verwaltungsaufwand des Fonds sein?

8.    Wann ist die Gründungsphase des Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen abgeschlossen?

a) Wann nimmt der Österreichische Frauenfonds seine Arbeit auf?

9.    Welche konkreten Projekte, Maßnahmen und Initiativen sind geplant? a) Welche sollen noch 2022 umgesetzt werden?

10. Wie wird sich die Gründung des Österreichischen Frauenfonds auf die aktuellen Förderungen von Frauen- und Mädcheneinrichtungen sowie Beratungsstellen auswirken?

11. Werden bereits bestehende Projekte, Institutionen und Einrichtungen zusätzlich zu ihren schon derzeit bestehenden Förderungen finanziell vom Österreichischen Frauenfonds unterstützt?

a)    Wenn ja, welche?

b)     Handelt es sich um projektbezogene Einmalzahlungen?

12. Werden vom Österreichischen Frauenfonds nur bundesweite oder auch bundesländerspezifische oder regionale Einrichtungen, Projekte, Kampagnen etc. finanziell unterstützt?

a) Welche Ausschreibungskriterien kommen zur Geltung?

13. Wie sieht der "Fokus auf die ökonomische Gleichstellung sowie auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (sogenannte ,,MINT“-Fächer)" konkret aus? Bitte um detaillierte Ausführung und Initiativen, die umgesetzt werden sollen.

(https://www.wienerzeitung.at/amtsblatt/aktuelle_ausgabe/artikel/?id=4762927)

14. Lt. o.g. Inserat in der Wiener Zeitung soll der Fondszweck „in Kooperation mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen verfolgt werden, deren Ziele Überschneidungen aufweisen'' - um welche Kooperationen soll es sich hier handeln?
a) Welche Ziele sind hier gemeint?

15. Wird der Österreichische Frauenfonds organisatorisch analog zum Integrationsfonds eingesetzt?

16. Wie soll die transparente Vergabe von Mitteln durch den Frauenfonds garantiert werden?

17. Wie soll die parlamentarische Kontrolle über die Mittel, die der Fonds verwaltet, auch weiterhin garantiert werden, wenn diese aus dem Interpellationsrecht fallen?

18.  Laut der Istanbul-Konvention kommt dem Frauenministerium eine koordinierende
Funktion in Belangen des Gewaltschutzes zu. Wie soll diese Funktion mit der
Verlagerung von Agenden in einen Fonds gewährleistet werden?