9332/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „578.000 EUR Vergütung für Teilzeitjob ABBAG-Geschäftsführung“

 

Begründung

 

Ein langjähriger Vertrauter von Thomas Schmid - Bernhard Perner - ist derzeit Geschäftsführer der der staatlichen COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), sowie Geschäftsführer der für die Banken-Abwicklungen zuständigen ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) und zudem Aufsichtsrat der KA Finanz AG. Bis 2018 war er ­­– gleichzeitig mit der oben genannten ABBAG-Geschäftsführertätigkeit –Mitarbeiter im Kabinett des Finanzministeriums, bis 2019 Prokurist in der ÖBAG und bekleidete vier Aufsichtsratsposten in öffentlichen Unternehmen.

 

An den damaligen BMF-Kabinettschef und Generalsekretär Thomas Schmid schrieb im Sommer 2018 dessen Assistentin und Vertraute über Bernhard Perner, dass dieser „ein guter und einer der von Anfang an dabei war - ein loyaler” sei. Er sei „wenn man das so nennen kann im inner circle”.

Aus den Akten des vergangenen Ibiza-Ausschusses wissen wir, dass die Finanzprokuratur anfangs mit den Plänen von Bernhard Perner und dem Kabinett des Finanzministeriums - gleichzeitig die Funktionen als Geschäftsführer in der ABBAG, mehrere Aufsichtsratsmandate und Prokurist bei der ÖBAG zu bekleiden, mit jeweils hohen Bezügen - nicht einverstanden war. Letzten Endes kam es zu einem Kompromiss: Das fixe Gehalt für Bernhard Perner bei der ABBAG wurde von 280.000 Euro auf 200.000 Euro reduziert.  Die Bonuszahlungen von bis zu 280.000 Euro jährlich blieben allerdings bestehen. Im Gegenzug stieg Bernhard Perner 2019 als Prokurist bei der ÖBAG mit einem (zusätzlichen) Gehalt von 150.000 Euro ein.

Ende des Jahres 2021 ließ der Einkommensbericht des Rechnungshofes aufhorchen: Im Jahr 2019 verdiente Perner, neben seiner Tätigkeit bei der ÖBAG, 317.300 Euro als Geschäftsführer bei der ABBAG; im Jahr 2020 wurden gar 2.078.700 Euro an den Vorstand der ABBAG ausbezahlt. Laut Anmerkung des Rechnungshofes wurden davon 1,5 Mio. Euro als Prämie an einen ehemaligen Geschäftsführer ausbezahlt; tatsächlicher Geschäftsführerbezug von Perner war damit 578.000 EUR für das Jahr 2020.

Das ist ein auffallend hohes Gehalt, vor allem wenn man bedenkt, dass Bernhard Perner laut eigenen Angaben, die in den Ibiza-U-Ausschuss-Akten zu finden sind, ein Stundenaufkommen von 460 Stunden im Jahr für die Geschäftsführertätigkeit der ABBAG im Jahr aufwendet. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von etwa 10 Stunden - also einer Teilzeitbeschäftigung.

Bernhard Perner war im Jahr 2020, wie bereits oben erwähnt, auch Geschäftsführer der COFAG und bezog als solcher weitere 116.735 EUR[1]. 2021 stieg diese Vergütung auf kolportierte 250.000 EUR.

Ein Jahresbezug - wie in Perners Fall - von 700.000 EUR ist mehr als das Doppelte als dem Bundeskanzler zusteht. Selbst unter jenen 51 Mitgliedern des Vorstandes und der Geschäftsführung von öffentlichen Unternehmen, die laut Rechnungshof Bezüge über jenem des Bundeskanzlers erhalten, zählt Perner zu den Topverdienern. 

Derzeit läuft der Bewerbungsprozess für die Geschäftsführung der ABBAG. Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie folgende

 

 Anfrage

1)    Wie hoch sind die Bezüge des ABBAG-Geschäftsführers für das Jahr 2021?

2)    Wie hoch ist das fixe Gehalt, wie hoch ist die Bonuszahlung des ABBAG-Geschäftsführers für das Jahr 2021?

3)    Wie hoch waren seit Bestehen der ABBAG jeweils die fixe Vergütung und die variable Vergütung? (Bitte um jährliche Auflistung)

4)    Ergaben sich ab dem Jahr 2020 Änderungen im Gehaltsschema durch die Doppelfunktion Geschäftsführer COFAG und ABBAG?

a)    Wenn ja, welche?

5)    Entsprechen die oben angeführten 250.000 EUR Vergütung für die Geschäftsführung der COFAG für Bernhard Perner ab dem Jahr 2021 den tatsächlichen Gegebenheiten?

6)    Wie hoch soll die Vergütung des ABBAG-Geschäftsführers für die kommende Funktionsperiode sein?

7)    Ist für die kommende Periode wiederum ein fixer Bestandteil und ein variabler Gehaltsbestandteil geplant?

a)    Wenn ja, wie hoch soll dies jeweils sein?

8)    Inwiefern entsprechen die Höhe der Vergütungen der ABBAG-Geschäftsführung sowie der Doppelfunktion mit der COFAG-Geschäftsführung den Vorgaben des Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 - Grundsätze der Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes und dem Stellenbesetzungsgesetz?

9)    Wie ist die nachträgliche Bonuszahlung von 1,5 Mio. EUR im Jahr 2020 für Michael Mendel, der laut Firmenbuch 2014 bis Mitte 2016 Geschäftsführer der ABBAG war, begründet?

10) Welche Bonuszahlungen gab es seit 2014 für die beiden Geschäftsführer Mendel und Perner? (Bitte um jährliche Auflistung)

11) Wie lauten die leistungs- und erfolgsorientierten Kriterien und wie hoch ist der damit erzielbare Prozentsatz des Gesamtjahresbezugs bei den variablen Bezugsbestandteilen bei beiden Geschäftsführern?

12) Falls der/die künftige Geschäftsführer:in der ABBAG variable Gehaltsbestandteile beziehen soll, unter welchen Bedingungen und welcher Begrenzung werden diese definiert?

13)  Wie hoch ist das vertraglich definierte Stundenausmaß bei dem früheren, aktuellen und zukünftigen Geschäftsführer der ABBAG?



[1] https://www.cofag.at/pdf/COFAG-CG-Bericht-2020.pdf