9341/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend der Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz in Kärnten
Mitte März 2020 mussten viele Tourismusbetriebe das erste Mal aufgrund eines Corona-Lockdowns schließen. Nach nunmehr knapp zwei Jahren Pandemie und wiederholten Zwangsschließungen, wird der finanzielle Druck, dem die Betriebe ausgesetzt sind, kaum weniger. Ausbleibende Gäste aufgrund von Planungsunsicherheiten und dem „Lockdown für Ungeimpfte“ tragen ihr Übriges zur schwierigen Lage der Unternehmen bei.
Viele Betriebe der Hotellerie und Gastronomie sowie anderer Branchen warten immer noch auf ihre Entschädigung nach dem Epidemiegesetz für ihren Verdienstentgang in den ersten zwei Wochen des ersten Lockdowns. Die betroffenen Betriebe waren ab 15. März geschlossen worden. In diesem Fall sieht das Epidemiegesetz eine Vergütung für den dadurch verursachten Verdienstentgang (§32) vor.
In Kärnten geht es konkret um die Zeit zwischen 15. März und 30. März 2020, in der laut parlamentarischer Anfragebeantwortung (5569/AB zu 5539/J) 552 Betriebe behördlich geschlossen wurden. 1.458 haben um eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz angesucht. Bekanntlich wurde damals auch ganz Heiligenblut unter Quarantäne gestellt. Zwei Wochen Verdienstentgang würden in Summe tausende Euro pro Betrieb ausmachen – insgesamt geht es um mehrere Millionen Euro.[1]
Laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (7052/J und 6928/AB) betreffend „Aktueller Stand der Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz“ wurden in Kärnten etwa 18.000 Anträge gestellt. Mit Stand 19.07.2021 (wobei nur 8/10 Bezirke in der Anfragebeantwortung berücksichtigt werden konnten) waren rund 5.000 Anträge in Bearbeitung. Etwa 2.400 Anträge wurden bereits beurteilt, wobei nicht alle bereits rechtskräftig waren. Aus diesen 2.400 Anträgen wurden etwa 1.300 Anträge positiv bearbeitet und fast fünf Millionen Euro ausbezahlt.
Weiters hieß es in der Anfragebeantwortung:
Beim größten Teil der Fälle (Anm. in Kärnten) wurde eine Neuberechnung durchgeführt. Gründe waren beispielsweise, dass das EpiG-Berechnungstool nicht angewandt wurde, zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden mussten, Informationen, wie zB Fixkostenzuschuss / Härtefallfondsleistungen / Versicherungsleistungen nicht angegeben bzw. falsch berechnet waren, zusätzliche Telefonaten geführt oder ergänzende Daten erhoben werden mussten etc. Die Verzögerungen hingen aber auch damit zusammen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Rechtsgrundlagen von Seiten des Bundes teilweise noch nicht zur Verfügung standen.
Mit 19.07.2021 warteten in Kärnten noch etwa 13.400 Anträge auf ihre Bearbeitung. Als Gründe wurden fehlende zeitliche und personelle Ressourcen gegenüber dem zusätzlichen Mehraufwand pro Antrag angeführt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Tage waren die Betriebe in Kärnten nach dem Epidemiegesetz geschlossen? (Mit der Bitte um Differenzierung nach Regionen bzw. Ortschaften, falls sich die Anzahl der Tage unterscheidet)
2) Für wie viele Tage werden die Betriebe in Kärnten nach dem Epidemiegesetz entschädigt? (Mit der Bitte um Differenzierung nach Regionen bzw. Ortschaften, falls sich die Anzahl der Tage unterscheidet)
3) Wie viele Tage waren die Betriebe in der Ortschaft Heiligenblut in Kärnten nach dem Epidemiegesetz geschlossen?
4) Für wie viele Tage werden die Betriebe in der Ortschaft Heiligenblut nach dem Epidemiegesetz entschädigt?
5) Wie viele Betriebe haben in Kärnten rechtzeitig um eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz angesucht und wie viele Betriebe davon waren aus Heiligenblut?
6) Wie viele Anträge wurden von den Betrieben in Kärnten gestellt?
7) Wie viele Anträge wurden von den Betrieben aus Heiligenblut gestellt?
8) Ist es möglich, dass ein Betrieb mehrere Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz stellt?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
9) Wie ist der aktuelle Stand der Abwicklungen der Auszahlungen nach dem Epidemiegesetz? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
a) Wie viele Anträge wurden bis jetzt bearbeitet?
b) Wie viele Anträge wurden bis jetzt positiv bzw. negativ beurteilt?
c) Wie viele der positiven Anträge wurden bis jetzt ausbezahlt und wie hoch war die ausbezahlte Summe?
d) In wie vielen Fällen wurden Neuberechnungen verlangt und was waren die Gründe jeweils?
e) Wie viele Anträge warten noch auf die Bearbeitung und warum?
10) Wie ist der aktuelle Stand der Abwicklungen der Auszahlungen nach dem Epidemiegesetz in der Ortschaft Heiligenblut?
a) Wie viele Anträge wurden bis jetzt bearbeitet?
b) Wie viele Anträge wurden bis jetzt positiv bzw. negativ beurteilt?
c) Wie viele der positiven Anträge wurden bis jetzt ausbezahlt und wie hoch war die ausbezahlte Summe?
d) In wie vielen Fällen wurden Neuberechnungen verlangt und was waren die Gründe jeweils?
e) Wie viele Anträge warten noch auf die Bearbeitung und warum?
11) Wie viele Betriebe der Tourismusbranche mussten in den Jahren 2020 und 2021 in Kärnten zusperren bzw. haben Insolvenz angemeldet?
12) Wie viele davon haben eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz beantragt?
13) An wie viele von ihnen wurde die Entschädigung ausbezahlt und wann?