9342/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Versendung von Schutzbriefen an Personen in Afghanistan
Im Zuge der medialen Berichterstattung über einsetzende Migrationsströme im Anschluss an die Machtübernahme der Taliban wurde bekannt, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten offenbar Schutzbriefe an hunderte Menschen in Afghanistan versandte, um diesen die Ausreise zu ermöglichen. Allem Anschein nach wurde in diesen Schutzbriefen den Empfängern ein Visum für Österreich in Aussicht gestellt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Wie viele derartige Schutzbriefe wurden aufgrund der Machtübernahme der Taliban an Personen in Afghanistan versandt?
2. Welche Kriterien musste eine Person erfüllen, um als Empfänger eines solchen Schutzbriefes in Frage kommen zu können?
3. Wie viele Personen haben aus welchen Gründen jeweils einen Schutzbrief erhalten?
4. Wie viele Schutzbriefe wurden an österreichische Staatsbürger versandt?
5. Welche Staatsbürgerschaften wiesen die anderen Empfänger der Schutzbriefe auf?
6. Warum wurden überhaupt Schutzbriefe an Personen versandt, welche keine österreichischen Staatsbürger sind?
7. Befanden sich unter den Empfängern auch Afghanen, welche in Österreich als Asylwerber anerkannt waren?
8. Wenn ja, wie viele?
9. Wenn ja, hat demnach das Außenministerium im Wissen, dass die betroffenen Personen gegen das österreichische Asylrecht verstoßen, keine Meldung an das für Aberkennungsverfahren zuständige Bundesministerium für Inneres getätigt, sondern diesen Personen Schutzbriefe ausgestellt?
10. Wenn ja, warum wurde ein Schutzbrief an diese Personen versandt, anstatt das Bundesministerium für Inneres zu informieren?
11. Wenn ja, woher und seit wann wusste das Außenministerium jeweils, dass die betroffenen Asylwerber auf Heimaturlaub waren?
12. Waren unter den Empfängern der Schutzbriefe auch in Österreich subsidiär Schutzberechtigte aus Afghanistan?
13. Wenn ja, wie viele?
14. Wenn ja, hat demnach das Außenministerium im Wissen, dass die betroffenen Personen gegen das österreichische Asylrecht verstoßen, keine Meldung an das für Aberkennungsverfahren zuständige Bundesministerium für Inneres getätigt, sondern diesen Personen Schutzbriefe ausgestellt?
15. Wenn ja, warum wurde ein Schutzbrief an diese Personen versandt, anstatt das Bundesministerium für Inneres zu informieren?
16. Wenn ja, woher und seit wann wusste das Außenministerium jeweils, dass die betroffenen subsidiär Schutzberechtigten auf Heimaturlaub waren?
17. Waren unter den Empfängern auch afghanische Asylwerber?
18. Wenn ja, wie viele?
19. Wenn ja, hat demnach das Außenministerium im Wissen, dass die betroffenen Personen mit ihrem Heimaturlaub ihre Aussicht auf eine Anerkennung ihrer Asylverfahren verwirkt haben, dennoch Schutzbriefe ausgestellt?
20. Wenn ja, woher und seit wann wusste das Außenministerium jeweils, dass die betroffenen Asylwerber auf Heimaturlaub waren?
21. Wer stellte die Schutzbriefe aus?
22. Wie lautete konkret der Inhalt eines solchen Schutzbriefes?
23. Waren alle Schutzbriefe inhaltsgleich?
24. Wenn nicht, worin unterschieden sie sich?
25. Ist es korrekt, dass der Inhalt eines Schutzbriefes auch ein Visum in Österreich in Aussicht stellte?
26. Warum wurde im Rahmen dieser Schutzbriefe den Empfängern ein Visum in Österreich versprochen?
27. Wie viele der Empfänger erhielten seitdem ein Visum für Österreich?
28. Wann wurde der erste Schutzbrief zugestellt?
29. Wann wurde der letzte Schutzbrief zugestellt?
30. Werden noch immer derartige Schutzbriefe versendet?