9457/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend psychische Versorgung von Kindern und Jugendlichen – Folgeanfrage
Die Corona-Pandemie dauert auch Anfang 2022 weiter an und vor allem angesichts der schwierigen Situation, in der sich Schulen und Ausbildungsstätten angesichts der Omikron- Variante befinden, nimmt die Frage der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen immer größeren Stellenwert ein. Erst Ende 2021 zeigte eine brandaktuelle Studie des Department für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit der Donau Uni Krems, wie rapide sich die Lage vieler junger Menschen in Österreich verschlimmert hat:
„Bei 62 Prozent der Mädchen und bei 38 Prozent der Burschen zeigte sich eine zumindest mittelgradige depressive Symptomatik. Rund ein Fünftel der Mädchen und 14 Prozent der Burschen leiden unter wiederkehrenden suizidalen Gedanken, d. h. sie denken entweder täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage an Selbstmord.“[1] Gleichzeitig warnen die Studienautor*innen: „Die psychische Belastung ist besorgniserregend und die bisherigen Maßnahmen reichen hier ganz offensichtlich nicht.“
Umso enttäuschender bleibt die Tatenlosigkeit der Bundesregierung in Hinblick auf die Bewältigung dieser psychosozialen Krise. Das groß angekündigte Sonder-Investitionspaket von 13 Millionen Euro zur Bewältigung psychosozialer Probleme von Kindern und Jugendlichen reicht dazu keineswegs aus. Wie aktuelle Anfragebeantwortungen zeigen, wird dieses Geld erst mit Beginn des Jahres 2022 eingesetzt, gleichzeitig ist „das Ende des Projektes (...) zum jetzigen Zeitpunkt mit Ende 2022 vorgesehen“ und „eine Überführung der Projektmittel über 2022 hinaus (ist) nicht vorgesehen“.[2]
Gleichzeitig ist sogar diese massiv verspätete Ankündigung von Widersprüchen geprägt. So weißt die Anfragebeantwortung 7722/AB die Zielsetzung dieser Mittel im Sinne einer „möglichst frühzeitige(n) Abfederung von Belastungen“ aus, „um Aggravierungen, die eine psychiatrische Behandlung erfordern, möglichst zu verhindern“, spricht. Sollte eine solche doch nötig werden, wird „eine Zuweisung zur psychiatrischen Abklärung und Behandlung erfolgen, die dann jedoch nicht mehr Gegenstand des Projektes wäre“.[3]
In der Kronen Zeitung widersprechen Sie dieser eigenen Aussage jedoch wiederum. Dort werden Sie am 8. Jänner mit der Aussage zitiert: „Wir müssen rasch gegensteuern, damit Kinder und Jugendliche gesund aus der Krise kommen. Heuer fließen zur Bewältigung akuter psychiatrischer Probleme 13 Millionen Euro.“[4] Außerdem stellen Sie fest: „Die
Situation ist unhaltbar. Wir brauchen eine Übergangspsychiatrie für Patienten zwischen 15 und 25 Jahren.“[5]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Gab es gegenüber der parlamentarischen Anfragebeantwortung 7722/AB eine Veränderung der Zielsetzung des angesprochenen Investitionspaketes?
a. Wenn ja, welche? Bitte um detaillierte Auflistung.
b. Wenn nein, inwiefern ist dann ihre Ankündigung, wonach „heuer (...) zur Bewältigung akuter psychiatrischer Probleme 13 Millionen Euro“ fließen werden, zu verstehen - die in krassem Widerspruch zur Zielsetzung gem. Anfragebeantwortung nämlich einem „niedrigschwelligen Zugang zu Clearing, Beratung und Behandlung“ steht?
2. Welche konkreten Schritte planen Sie zur Umsetzung ihrer Ankündigung einer „Übergangspsychiatrie für Patienten zwischen 15 und 25 Jahren“?
a. Wie sollen Angebote einer solchen Übergangspsychiatrie gestaltet sein?
b. Welche zusätzlichen Budgetmittel sind dafür vorgesehen?
c. Welcher Zeit- bzw. Prozessplan liegt zur Einrichtung solcher Angebote vor?
3. Laut Anfragebeantwortung 7722/AB soll für die Umsetzung des 13 Millionen Euro Investitionsbudgets „bis Ende 2021 soll ein detaillierter und mit den relevanten Stakeholdern abgestimmter Projektplan vorliegen“. Liegt dieser Projektplan inzwischen vor?
a. Wenn ja, fügen Sie ihn bitte der Anfragebeantwortung bei.
b. Wenn nein, warum noch nicht?
4. Laut Anfragebeantwortung 7722/AB soll „der Start der konkreten Umsetzungsschritte (Aufbau der Strukturen und sukzessive Aufnahme der Beratung und Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen) (...) ab 1.1.2022“ beginnen. Haben diese Schritte inzwischen begonnen?
a. Wenn ja, welche Schritte wurden bisher genau gesetzt. Bitte um detaillierte Antwort.
b. Wenn nein, warum noch nicht?
5. Welche konkreten weiteren Schritte zur Abfederung der psychosozialen Belastungen junger Menschen plant Ihr Ministerium im Jahr 2022. Bitte um detaillierte Antwort.
6. Welche konkreten weiteren Schritte zum generellen Ausbau kinder- und jugendpsychiatrischer Angebote plant Ihr Ministerium im Jahr 2022. Bitte um detaillierte Antwort.
7. In der OTS-Aussendung Ihres Ministeriums vom 30.11.2021 kündigten Sie an, „Maßnahmen zur Attraktivierung der Mangelberufe in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ zu erarbeiten und außerdem den Ausbildungsschlüssel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anpassen zu wollen.
Welche konkreten Schritte wurden zur Umsetzung dieser Ankündigung bisher gesetzt?
a. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung dieser Ankündigungen sind im Jahr 2022 geplant?
b. Welche Punkte sollen im genannten Ausbildungsschlüssel konkret verändert werden?