9497/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen
Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten
Das Bundesministerium für Justiz ist als oberste Vollzugsbehörde für die strategische
Planung, Steuerung sowie oberste Leitung des österreichischen Straf- und
Maßnahmenvollzugs zuständig, wobei die operative Steuerung momentan noch der
Generaldirektion, einer dem Bundesministerium für Justiz beigegebene
Dienstbehörde, obliegt.
Insbesondere im Hinblick auf einen sicheren und effektiven Arbeitsalltag in den
Justizanstalten ist es wichtig, dass die Justizwachebeamten nicht überlastet werden
und dadurch die adäquate Betreuung für die Insassen gegeben ist.
Der hohe Ausländeranteil stellt für den österreichischen Strafvollzug eine von vielen
Herausforderungen dar und gerade deshalb sollte eine rasche Überstellung in die
Herkunftsstaaten forciert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Insassen verbüßten von 1.7. 2021 bis 31.12.2021 eine Haftstrafe in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufgliederung nach Monaten, Delikten und Justizanstalten)
2. Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufgliederung nach Justizanstalten, Herkunftsland bzw. Staatsbürgerschaften)
3. Haben sich die durchschnittlichen Kosten seit 30.6.2021 pro Hafttag erhöht?
a. Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag von 1.7.2021 – 31.12.2021?
4. Wie hoch waren die Vollzugskostenbeiträge im Jahr 2021?
5. Wurde die Einbeziehung der Leistungen für Insassen in den LKF Katalog und damit die Einbeziehung in die GKK seit der Anfragebeantwortung https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03721/imfname_853657.pdf weiter verfolgt?
a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie hierbei gekommen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Justizanstalten waren von 1.7.2021 – 31.12.2021 bundesweit mit über 100% Regelkapazität belegt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Angabe der Prozentzahl und nach Justizanstalten)
7. Gibt es auch Justizanstalten die von 1.7.2021 – 31.12.2021 über die 100% Regelkapazität belegt waren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Prozenten der Überbelegung und nach Justizanstalten)
8. Wurden in der von 1.7.2021 – 31.12.2021 die fehlenden Exekutivplanstellen besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Exekutivplanstellen besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten sie, um dieses Problem zu lösen?
9. Wurden in der Zeit von 1.7.2021 – 31.12.2021 die fehlenden Planstellen des Verwaltungspersonals besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen des Verwaltungspersonals besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten sie, um dieses Problem zu lösen?
10. Wurden in der Zeit von 1.7.2021 – 31.12.2021 die fehlenden Planstellen des ärztlichen Personals besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen des ärztlichen Personals ersetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten sie um dieses Problem zu lösen?
11. Wurden in der Zeit von 1.7.2021 – 31.12.2021 die fehlenden Planstellen des psychologischen Personal besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen des psychologischen Personals ersetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten sie um dieses Problem zu lösen?
12. Wurden in der Zeit von 1.7.2021 – 31.12.2021 die fehlenden Planstellen des Sozialen Dienstes besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen des Sozialen Dienstes ersetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten sie um dieses Problem zu lösen?