9502/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Reifenberger, Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend die Schüsse auf Soldaten im Assistenzeinsatz Migration
Der APA-OTS Pressemeldung des Verteidigungsministeriums vom 17. Jänner 2022 mit dem Titel Bundesheer: Schüsse auf Assistenzsoldaten ist zu entnehmen, dass es bei einem Grenzübergang im Bezirk Güssing zu Schüssen aus einem Kastenwagen gekommen sein soll. Die vermutlichen Schlepper sollen sich dabei mit ihrem Fahrzeug einer Fahrzeugkontrolle an dem Grenzübergang Eberau entzogen haben und erst durch den Einsatz weiterer Soldaten im Landesinneren aufgehalten worden sein.
Nachdem die Assistenzsoldaten das verdächtige Fahrzeug im Landesinneren stoppen konnten, sollen die mutmaßlichen Schlepper, unter Anwendung von Waffengewalt, die Flucht ergriffen haben. Weder die eingesetzten Soldaten, noch die aus dem Fahrzeug flüchtenden Migranten sollen dabei verletzt worden sein.
Insider aus den Reihen des Bundesheeres zeigen sich über diesen Umstand wenig überrascht. Organisierte Schlepperei gehöre mittlerweile zu einem alltäglichen Bild an Österreichs Staatsgrenze. Aufklärung mit gängigen Nachtsichtmitteln bis hin zum Einsatz von Drohnen soll dabei zur Grundausstattung von diversen Schlepperorganisationen gehören.
Daraus ergibt sich nun folgende Anfrage an die Bundesministerin für Landesverteidigung
Anfrage
1. Wie viele Soldaten sind momentan im Assistenzeinsatz (AssE) an der Ost- und Südostgrenze Österreichs und nehmen dabei ausschließlich die Agenden der Grenzsicherung (Assistenzleistung zum BMI ohne Gesundheitskontrollen) war? (Angabe von Soldaten, deren geleisteten Stunden pro Tag im AssE Migration exkl. Ruhezeiten und dem Grenzabschnitt)
2. Welche Bewaffnung tragen die Soldaten während ihres Dienstes im AssE Migration als Bedeckung (zur Selbstverteidigung)?
3. Falls ausschließlich die Pistole 80 während des Dienstes im AssE von den Soldaten getragen werden sollte, warum führen Soldaten an der „grünen Grenze“ nicht ihre Normbewaffnung, das Sturmgewehr 77, während des Dienstes?
4. Werden Sie nach diesem Vorfall wieder auf die Normbewaffnung der Soldaten, das Sturmgewehr 77, zurückgreifen, falls grundsätzlich nur die Pistole 80 während des Dienstes im AssE von den Soldaten getragen werden sollte?
4.1. Wenn nein, warum nicht?
5. Wie war der Zustand der Waffen bei den Soldaten am Grenzübergang Eberau wie auch bei den Soldaten im Landesinneren?
6. Falls diese Waffen nur „halbgeladen“ waren (keine Patrone im Laderaum, zusätzlicher Ladegriff notwendig zum Herstellen der Feuerbereitschaft), warum waren diese Waffen nicht „geladen“ (Patrone im Laderaum, Zustand gesichert) zur Selbstverteidigung in Notsituationen?
7. Waren die Soldaten am Grenzübergang Eberau wie auch die Soldaten im Landesinneren bei der Anhaltung des mutmaßlichen Schlepperfahrzeuges mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Kugelschutzweste) ausgestattet?
7.1. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie hoch war der Ausbildungsgrad der beteiligten Soldaten (Grundwehrdiener, freiwillig verlängere Grundwehrdiener im Status 6 plus 3, Milizsoldaten, Berufssoldaten)?
9. Wie viele Chargen und wie viele Unteroffiziere waren am Grenzüberganz Eberau sowie bei der Anhaltung beteiligt?
10. Besteht trotzt möglicher personeller Engpässe der Grundsatz der militärischen Eigensicherung bei Soldaten (ein Kontrollsoldat und mindestens ein Soldat zur Sicherung des überprüfenden Kameraden) während vorgenommener Fahrzeug- und Personenkontrollen?
11. Werden bei der militärischen Eigensicherung auch Ausnahmen gemacht?
12. Wenn ja, unter welchen Umständen wird von der militärischen Eigensicherung abgewichen?
13. Wie wurde mit den angehaltenen Migranten weiter umgegangen?