9503/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Strompreis-Novelle: Änderung könnte teuer werden
Die „Krone“ berichtete in ihrem Online-Medium am 19.1.2022 folgendes:
Am Donnerstag wird im Nationalrat mit der Impfpflicht eines der politisch heikelsten Projekte der jüngeren Vergangenheit beschlossen. Davon überschattet, bahnt sich jedoch eine kleine Änderung an, die Insidern zufolge aber durchaus beträchtliche Auswirkungen für viele Stromkunden haben könnte - und daher für Wirbel sorgt.
Es begann mit einem grünen Prestigeprojekt: Das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“, kurz EAG, wurde im vergangenen Jahr beschlossen und soll nicht weniger als die Basis für die Energiewende sein. Bis Jahresende wurde das Ganze noch auf EU-Ebene „notifiziert“, dann gab auch die EU-Kommission grünes Licht. Letzte Anpassungen sollen nun am Donnerstag beschlossen werden.
Beschluss im Schatten der Impfpflicht
Doch ein Randaspekt des Ganzen, der mit dem Erneuerbaren-Ausbau übrigens so gar nichts zu tun hat, sorgt im Vorfeld für Wirbel: Insidern zufolge wird nämlich gerade via Abänderungsantrag der Novelle in letzter Minute Folgenreiches eingearbeitet, und zwar im Paragraf 80 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes.
Darin soll nun offenbar eine Barriere gegen Preiserhöhungen in bestehenden Verträgen, die beispielsweise Fixpreise für Kilowattstunden vorsehen, abgebaut werden - und das ausgerechnet in Zeiten massiver Teuerungsraten.
Sprich: Stromversorger, die unter den Preiserhöhungen leiden, hätten damit eine bisher rechtlich nicht vorgesehene Möglichkeit, ihre Mehrkosten auf ihre Kunden abzuwälzen, sagen Kenner des Entwurfs. Beschlossen soll die Novelle von ÖVP, SPÖ und den Grünen werden.“
https://www.krone.at/2606294
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende
ANFRAGE
1. Soll die im Artikel besagte Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dazu dienen, Barrieren gegen Preiserhöhungen in bestehenden Verträgen abzubauen?
2. Wenn ja, was sind die genauen Hintergründe und Zielsetzungen dieser Gesetzesänderung?
3. Wenn ja, wie sind diese Änderungen in Anbetracht massiver Teuerungsraten und Belastungen für den Endverbraucher zu rechtfertigen?
4. Soll die im Artikel besagte Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dazu dienen, dass Energieversorger Mehrkosten auf Kunden „abwälzen“ können?
5. Wenn ja, was sind die genauen Hintergründe und Zielsetzungen dieser Gesetzesänderung?
6. Wenn ja, wie sind diese Änderungen in Anbetracht massiver Teuerungsraten und Belastungen für den Endverbraucher zu rechtfertigen?
7. Wie bewerten Sie diese Gesetzesänderung samt den negativen Auswirkungen für den Endverbraucher im Zusammenhang mit ohnehin steigenden monatlichen Fixkosten wie Miete, Energie und Wärme in Bezug auf die soziale Verantwortung, die die Politik, und damit auch Ihr Ministerium, zu tragen hat?
8. Welche Schritte wollen Sie setzen, damit Stromkosten für den Endverbraucher nicht weiter ansteigen?
9. Wollen Sie Schritte setzen, damit Stromkosten für den Endverbraucher gesenkt werden?
10. Wenn ja, welche?