9505/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Einhaltung von Impfempfehlungen an Schulen
Auf der Seite des Gesundheitsministeriums ist seit 23.12.2022 unter der Rubrik „Corona-Schutzimpfung: Fachinformationen“ bei den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums auf Seite 26 Folgendes zu lesen:
„Zusätzlich
wird nach der Impfung drei Tage körperliche Schonung empfohlen, sowie
Sportkarenz für eine Woche.“
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:6b353d51-80b3-4ed9-8e1f-9721d55dbeac/COVID-19-Impfungen_Anwendungsempfehlung_des_Nationalen_Impfgremiums_8.0..pdf, 15.1.2022)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Ist an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene dreitägige körperliche Schonung eingehalten wird?
2. Wie wird an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene dreitägige körperliche Schonung eingehalten wird?
3. Ist an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene einwöchige Sportkarenz eingehalten wird?
4. Wie wird an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene einwöchige Sportkarenz eingehalten wird?