9505/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Einhaltung von Impfempfehlungen an Schulen

 

Auf der Seite des Gesundheitsministeriums ist seit 23.12.2022 unter der Rubrik „Corona-Schutzimpfung: Fachinformationen“ bei den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums auf Seite 26 Folgendes zu lesen:

„Zusätzlich wird nach der Impfung drei Tage körperliche Schonung empfohlen, sowie Sportkarenz für eine Woche.“             
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:6b353d51-80b3-4ed9-8e1f-9721d55dbeac/COVID-19-Impfungen_Anwendungsempfehlung_des_Nationalen_Impfgremiums_8.0..pdf, 15.1.2022)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1.    Ist an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene dreitägige körperliche Schonung eingehalten wird?

2.    Wie wird an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene dreitägige körperliche Schonung eingehalten wird?

3.    Ist an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene einwöchige Sportkarenz eingehalten wird?

4.    Wie wird an österreichischen Schulen gewährleistet, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Impfung die empfohlene einwöchige Sportkarenz eingehalten wird?