9509/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend wie kam US-Milliardär Epstein zu einem österreichischen Pass?

 

 

Am 18. Juli 2019 berichtete die Tageszeitung „Kurier“, dass der mittlerweile verstorbene US-Investmentbanker, Milliardär und verurteilte Sexualstraftäter Jeffrey Epstein über einen österreichischen Reisepass verfügt haben soll. Konkret hieß es in besagtem Artikel[1] unter anderem:

„Bei einer Hausdurchsuchung in seinem Penthouse in New York fanden die Ermittler nicht nur Tausende Kinderpornos, sondern auch einen alten österreichischen, noch grünen Reisepass mit Jeffrey Epsteins Passbild, der aber auf einen anderen Namen ausgestellt war. Epsteins Anwalt sagte, dass der 66-jährige Milliardär den Pass in den 1980er-Jahren nur für den Fall hatte, bei einer Flugzeugentführung als Geisel genommen zu werden. Die Gefahr dafür sei damals Jahren bei Flügen in den Mittleren Osten hoch gewesen. Sein Mandant wollte damit, keinesfalls die Behörden hintergehen´.

Der Scheinösterreicher

Der Amerikaner Epstein dachte wohl, dass ein Reisepass aus dem neutralen Österreich, das damals noch nicht Mitglied der EU war, hilfreich sein könnte. In dem abgelaufenen Dokument fanden sich Einreisestempel von Frankreich, Spanien, Großbritannien und Saudi-Arabien. Wie Epstein zu dem Pass gekommen ist, wollte sein Anwalt nicht sagen. (…)“.

Da Jeffrey Epstein nach allen verfügbaren Informationen nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft und in besagtem Pass auch noch ein falscher Name eingetragen war, wirft dies Fragen hinsichtlich der ausstellenden Behörde und mutmaßlichen Amtsmissbrauchs sowie Urkundenfälschung auf.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Wurden nach Bekanntwerden des beschriebenen Sachverhalts Ermittlungen dahingehend eingeleitet, wer unter welchen Umständen Epsteins österreichischen Reisepass ausgestellt hat?

a.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese?

b.    Wenn ja, wer zeichnete wann für dafür verantwortlich?

c.    Wenn ja, wie war es möglich, dass Jeffrey Epstein diesen mehr als dreißig Jahre besitzen und bei mehreren Reisen verwenden konnte?

d.    Wenn ja, wurde gegen die ermittelten Verantwortlichen Anzeige erstattet und entsprechende Verfahren eingeleitet?

e.    Falls nein, warum nicht?

2.    Sind Ihnen noch weitere Fälle derartiger Scheinpässe bekannt?

a.    Wurden diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt?

b.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

c.    Wenn ja, um welche Personen handelte es sich?

d.    Wenn ja, wie viele Scheinpässe konnten festgestellt werden und wer war jeweils für die Ausstellung verantwortlich?

e.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden nach diesen Erkenntnissen gesetzt?

f.     Falls nein, warum nicht?

3.    Wie viele Personen, welche nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sind, verfügen über einen österreichischen Pass, gegliedert nach Reisepässen, Dienstpässen und Diplomatenpässen?

a.    Wer war jeweils für die Ausstellung verantwortlich und aus welchen Gründen erfolgte diese jeweils?

b.    Bestehen internationale oder bilaterale Abkommen, auf welche diese Passausstellungen zurückzuführen sind?

c.    Wenn ja, welche?



[1] https://kurier.at/chronik/welt/sex-affaere-epstein-reiste-mit-einem-oesterreichischen-pass/400555235 (04.01.2022).