9511/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Luftaufnahmen von den Corona-Demos in Wien

 

Bei den zahlreichen Demos der letzten Wochen und Monaten in ganz Österreich waren Zigtausende friedliche und unbescholtene Bürger auf der Straße und haben ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen, um ein lautstarkes Statement gegen die Maßnahmenchaospolitik der schwarz-grünen Bundesregierung zu setzen. Bei den Großdemonstrationen in Wien waren immer Polizeihubschrauber in der Luft zu vernehmen. Entsprechende aufgenommenes Bildmaterial wurde jedoch nie veröffentlicht. Anders verhielt es sich bei der „Jes we care“-Aktion am 19. Dezember 2021. Hier veröffentlichte die Landespolizeidirektion Wien entsprechende Aufnahmen sogar selbst auf Twitter:

 

 

(Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/spektakulaere-luft-aufnahmen-zeigen-lichtermeer-in-wien/504034731)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden durch die Flugpolizei bei größeren Demonstrationen in der Wiener Innenstadt standardmäßig Bild- und/oder Videoaufnahmen aus der Luft erstellt?

2.    Wenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob derartige Überwachungseinsätze der Flugpolizei durchgeführt werden?

3.    Wie hoch sind die Kosten für einen derartigen Einsatz?

4.    Welche konkreten Einsatzziele haben derartige Einsätze?

5.    Was geschieht mit den Bild- und/oder Videoaufnahmen von Demos aus der Luft nach dem Einsatz?

6.    Unterliegen derartige Aufnahmen in irgendeiner Form einer Geheimhaltung?

7.    Wenn ja, inwiefern?

8.    Wenn ja, warum?

9.    Wenn ja, warum wurden die Bilder von der Versammlung am 19. Dezember 2021 dann veröffentlicht?

10. Wenn nein, warum wurden von den zahlreichen Corona-Demos nie entsprechende Bilder veröffentlicht?

11. Wenn nein, können Sie der Anfragebeantwortung entsprechendes Bildmaterial von den Demonstrationen am 20.11.2021, 4.12.2021, 11.12.2021 sowie am 15.1.2022 beilegen?

a.    Wenn nein, warum nicht?