9514/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend VS-Direktorin an Voitsberger Ausbildungsschule lässt Schüler im Jänner Test im Freien schreiben   

 

Einen wahren Negativwettbewerb hat die Corona-Pandemie (leider auch) im Schulbereich in Gang gesetzt, wo sich manche Schulleitungen und Lehrkräfte laufend darin unterbieten zu wollen scheinen, wer das unsensibelste, brutalste oder gemeinste Verhalten im Umgang mit Personen - seien es Lehrer, Schüler oder Eltern – welche mit den geltenden Corona-Maßnahmen  der Regierung nicht konform gehen, an den Tag legt.

Das letzte in diese Reihe einzuordnende Ereignis hat sich vor kurzem an einer Volksschule in Voitsberg erreicht. Dort zwang die Direktorin einen Schüler, der Medienberichten zufolge am Unterricht bislang via Distance Learning teilgenommen hatte und ein Attest für eine Maskenbefreiung vorweisen konnte, einen Sachkunde-Test bei Minusgraden im Freien zu schreiben. Mittlerweile ist die Direktorin für diese Aktion auch angezeigt worden.

 


(Anzeige für Direktorin nach Test von Schüler im Freien - Niederösterreich | heute.at , 15.1.2022)

 

Interessanterweise handelt es sich bei besagter Volksschule auch um eine Ausbildungsschule der PH und KPH (Kirchlichen Pädagogischen Hochschule) Graz, wie die Internetseite der Schule in zwar blasser, aber gerade noch lesbarer Schrift mitteilt.

 


(www.vs.voitsberg.at, 15.1.2022)

 

Dass der Vater einem Test im Freien zugestimmt haben soll, kann nicht als Rechtfertigung für diese Maßnahme der Direktorin gelten, befindet sich eine Schuldirektorin doch gegenüber einem Schulkind in einer Machtposition, welche die Eltern oftmals nur zum Wohle ihrer Kinder schweigen lässt.          
Auch dass keine Aufsichtspflicht bestanden habe, weil der Schüler zu dem Zeitpunkt entschuldigt gewesen sei, kann nur als schlechte Ausrede gelten, da eine Schulleitung für auf dem Schulgelände aufhältige Personen sehr wohl verantwortlich ist – schließlich obliegt es ihr auch das Hausrecht auszuüben – und sich der Schüler, wie auf dem Foto klar ersichtlich ist, auf dem Schulgelände befunden hat.

Wie auch immer eine Beurteilung durch die Disziplinarbehörden ausgehen wird, lässt sich jedenfalls bereits zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass die Direktorin dem Ansehen ihres Berufsstandes weitaus mehr geschadet hat, als viele Lehrerstreiks und eine langjährige negative Medienberichterstattung.

Es stellt sich daher im vorliegenden Fall generell die Frage, ob die Person für ihren Beruf als Volksschuldirektorin und insbesondere die Ausübung desselben an einer Ausbildungsschule (!) geeignet ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1.     Wurden gegen die Volksschuldirektorin bereits eine disziplinarrechtliche Untersuchung eingeleitet?

2.    Falls ja, mit welchem Ergebnis?

3.    Falls nein, bis wann wird dies der Fall sein?

4.    Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Volksschuldirektorin den Schüler den Test bei Minusgraden im Freien schreiben lassen?

5.    Aufgrund welcher beruflichen Qualifikation hat die Volksschuldirektorin das ärztliche Attest des Schülers ignoriert?

6.    Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage hat die Volksschuldirektorin das Attest des Schülers ignoriert?

7.    Entspricht das Vorgehen der Volksschuldirektorin den Ausbildungsstandards, die an österreichischen Ausbildungsschulen gelehrt werden?

8.    Falls nein, welche Auswirkungen wird das Vorgehen der Volksschuldirektorin auf den Status der Schule als Ausbildungsschule haben?

9.    Wird vielleicht allenfalls eine Nachschulung für die Volksschuldirektorin möglich sein, um sie mit den aktuellen Ausbildungsstandards vertraut zu machen?