9525/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen

„Die Digitalisierung erfasst schon heute fast alle Lebensbereiche. Sie ist die größte Veränderung des Wirtschaftens, des Arbeitens und der Kommunikation. Das Zusammenleben wird grundlegend verändert. Das stellt insbesondere das Bildungssystem vor große Herausforderungen, von den fachlichen Inhalten bis zur Art und Weise der Vermittlung.“ Mit diesen Worten wird der Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung einleitend vorgestellt. Der Plan definiert folglich drei Handlungsfelder: „Software“ (Pädagogik, Lehr- und Lerninhalte), „Hardware“ (Infrastruktur, modernes IT-Management sowie moderne Schulverwaltung) und die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden. Nach eigenen Angaben haben die Arbeit am Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen 2018 begonnen, fertig umgesetzt soll der Plan 2023 sein.

Seit Jahren berührt und greift Digitalisierung in nahezu alle Lebensbereiche ein. Die Corona Pandemie zeigt nun ganz eindeutig auf, dass es - trotz der umfassenden Digitalisierung des Alltags - bei der digitalen Bildung dringenden Aufholbedarf gibt. Sei es bei der digitalen Infrastruktur (u.a. Zugang zu und Ausbau des Internets), der Ausstattung mit digitaler Hardware oder Österreichs digitale Souveränität im Allgemeinen: Österreich hinkt unglaublich hinterher. Umso überraschender ist es, dass es einen Masterplan zur Digitalisierung im Bildungswesen gibt, den die Wenigsten kennen und dessen „Erfolge“ niemand spürt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende 

ANFRAGE 

1.       Ganz grundsätzlich, in welchem Zusammenhang stehen der „Masterplan Digitalisierung in der Bildung“ und der „8 Punkte Plan Digitale Schule“?

2.       An welche Schulen richtet sich der Masterplan konkret? Sind auch private Schulen mit einbezogen? Bitte um Auflistung der Schultypen.

3.       Wer war in die Formulierung und Erarbeitung des Masterplans eingebunden?

a.       Wurden andere Ressorts der Bundesregierung eingebunden?

i.                     Wenn ja, welche und wie wurden sie konkret eingebunden?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

b.       Wurden die Bundesländer eingebunden?

i.                     Wenn ja, welche und wie wurden sie konkret eingebunden?

c.       Wurde die Zivilgesellschaft eingebunden?

i.                     Wenn ja, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen und wie wurden sie konkret eingebunden?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

d.       Wurden Lehrende und Pädagog*innen eingebunden?

i.                     Wenn ja, wie wurden Lehrende und Pädagog*innen konkret eingebunden?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

e.       Wurden Expert*innen aus Bildung, Wissenschaft und Forschung eingebunden?

i.                     Wenn ja, welche und wie wurden sie konkret eingebunden?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

f.        Wurden andere Personen, Organisationen oder Unternehmen eingebunden?

i.                     Wenn ja, welche und wie wurden sie konkret eingebunden?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

4.       Wie hoch ist das aus ihrem Ressort zur Umsetzung des Masterplans Digitalisierung in der Bildung insgesamt zur Verfügung stehende Budget? Bitte um Auflistung des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets sowie der jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel seit 2018 bis inkl. 2023.

a.       Wie viel davon wurde seit 2018 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits ausgegeben? Bitte um Auflistung 1) pro Jahr allgemein und 2) pro Maßnahme detailliert.

b.       Wie viel steht noch zu Verfügung?

5.       Wie teilen sich die budgetären Mittel auf die drei Handlungsfelder auf? Bitte um konkrete Auflistung der für jedes Handlungsfeld zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel pro Jahr.

6.       Stehen darüber hinaus finanzielle Mittel anderer Ressorts der Bundesregierung oder weiterer Stellen zur Umsetzung des Plans zur Verfügung?

a.       Wenn ja, aus welchen Ressorts oder Stellen stehen wie viel finanzielle Mittel zur Umsetzung des Plans zur Verfügung?

b.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung des Masterplans konkret aus? Welche Maßnahmen werden wann und wie konkret umgesetzt?

8.       Zur Umsetzung des Plans, gibt es Kooperationen mit anderen Ressorts der Bundesregierung, den Bundesländern, der Zivilgesellschaft, Expert*innen aus Bildung, Wissenschaft und Forschung etc.?

a.       Wenn ja, mit welchen?

i.                     Nach welchen Kriterien wurden die Kooperationspartner*innen ausgewählt?

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

9.       Das Handlungsfeld 1 „Software: Pädagogik, Lehr- und Lerninhalte“ sieht die Überarbeitung der Lehrpläne, die umfassende Berücksichtigung digitaler Kompetenzen und Inhalte in den Lehrplänen aller Schulstufen und Schultypen, digitale Grundbildung sowie Entwicklung und Anschaffung digitaler Lehr- und Lernutensilien vor. Wurden die Lehrpläne bereits dahingehend angepasst?

a.       Wenn ja, wie sieht diese Anpassung konkret aus? Was hat sich geändert?

b.       Wenn nein, warum nicht? Wann wird die Anpassung stattfinden und wie wird diese konkret aussehen? Was wird sich zum Status Quo konkret ändern?

9.       Wurde oder wird die Berücksichtigung digitaler Kompetenzen und Inhalte in den Lehrplänen an das Alter der Kinder und Jugendlichen angepasst?

a.       Wenn ja, wie sieht diese Anpassung aus? In welcher Form wird bei Erstellung der jeweiligen Lehrpläne auf das unterschiedliche Alter der Kinder Rücksicht genommen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

10.   Wie gestaltet sich das Pflichtfach Digitale Grundbildung in der Praxis konkret aus?

a.       Wer erstellt den Lehrplan und nach welchen Kriterien werden die Inhalte des Lehrplans ausgewählt? Werden andere schulische Disziplinen in die Erstellung des Lehrplans eingebunden?

b.       Nach welchen Kriterien ist festgelegt, was zu digitaler Grundbildung zählt und was nicht?

c.       Welche Kompetenzen sollen im Rahmen der digitalen Grundbildung konkret vermittelt werden? Bitte um Auflistung der konkreten, praktischen Kompetenzen nach Schulform.

d.       Wie wird der Fortschritt der Vermittlung der digitalen Grundbildung bei Schüler*innen gemessen? Wird es (Leistungs-) Überprüfungen wie in anderen Gegenständen und Fächern geben? 

e.       Der Masterplan sieht vor, dass die Umsetzung der Vermittlung der digitalen Grundbildung jeder Schule autonom unterliegt. Bezugnehmend auf die autonomen Handhabe der Schulen, wie stellen Sie die gleichwertige Umsetzung an allen Schulen sicher?

11.   Angesichts der Tatsache, dass der Anteil von Frauen bei IT Fachkräften bei rund 20% liegt (Quelle: Digital Economy and Society Index der EU für 2020), werden Mädchen bei der digitalen (Grund-) Bildung besonders gefördert?

a.       Wenn ja, wie sieht diese besondere Förderung aus?

b.       Wenn nein, warum nicht?

13.   Werden Kinder und Jugendliche, die eine Hör-, Seh- oder Sprechbeeinträchtigung haben, bei der digitalen (Grund-) Bildung besonders gefördert?

a.       Wenn ja, wie sieht die Förderung aus? Mit welchen Maßnahmen wird auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

14.   Was ist unter der Erarbeitung und Anschaffung digitaler Lehr- und Lernutensilien genau zu verstehen? Welche Lehr- und Lernutensilien wurden oder werden konkret angeschafft? Bitte um genau Auflistung der angeschafften Lehr- und Lernutensilien nach Kategorie der Utensilien und Jahr.

15.   Das Handlungsfeld 2 „Hardware: Infrastruktur, modernes IT-Management sowie moderne Schulverwaltung“ umfasst den Ausbau der technischen Infrastruktur an Schulen, das Ausrollen von digitalen Endgeräten, die Vereinfachung von Schuladministration durch Einsatz praxisorientierte Programme und Tools sowie das Service Portal Digitale Schule. Welche Maßnahmen sieht der Ausbau der technischen Infrastruktur an Schulen konkret vor?

16.   Wie weit ist der Ausbau der technischen Infrastruktur an Schulen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage bereits fortgeschritten?

a.       In wie viel Prozent aller Schulen wurde die technische Infrastruktur bereits ausgebaut? Bitte um Auflistung 1) des Prozentsatzes insgesamt, 2) des Prozentsatzes nach Bundesland und 3) des Prozentsatzes nach Schultyp.

b.       Wie viel Prozent der Schulen verfügen bereits über WLAN? Bitte auch hier um Auflistung allgemein, nach Schultyp einerseits und nach Bundesländer andererseits.

c.       Wann werden die übrigen Schulen mit WLAN ausgestattet werden?

d.       Wie viel Prozent aller Lehrer*innen haben bereits ein digitales Endgerät erhalten? Bitte auch hier um Auflistung allgemein, nach Schultyp einerseits und nach Bundesländer andererseits.

e.       Wenn werden die restlichen Lehrer*innen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden?

f.        Wie viel Prozent aller Schüler*innen haben bereits ein digitales Endgerät erhalten? Bitte auch hier um Auflistung allgemein, nach Schultyp einerseits und nach Bundesländer andererseits.

g.       Wenn werden die restlichen Schüler*innen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden?

h.       Wo sehen Sie generell Handlungsbedarf im Bereich des Ausbaus der technischen Infrastruktur an Schulen?

18.   Welche konkreten Programme und Tools zur Vereinfachung der Schuladministration sind im Masterplan vorgesehen?

a.       Wieso genau diese?

b.       Welche Programme und Tools werden bereits im täglichen Schulbetrieb eingesetzt?

c.       Welche Programme und Tools werden bis zur Vervollständigung des Plans noch hinzukommen?

d.       Wie stellen Sie sicher, das alle Lehrer*innen und Pädagog*innen mit den neuen Programmen und Tools umgehen können? Gibt es hierfür Einschulungen, Weiterbildungen etc.?

i.                     Wenn ja, wie laufen diese Einschulungen, Weiterbildungen etc. konkret ab?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

19.   Ist das Serviceportal „Digitale Schule“ bereits umgesetzt?

a.       Wenn ja, welche Funktionen bietet das Service Portal für das Lehrpersonal, für Eltern und für Schüler*innen?

b.       Wenn nein, wann ist mit einer praktischen Umsetzung zu rechnen und welche Funktionen wird das Portal bieten?

c.       Wurden oder werden Lehrende, Eltern und Schüler*innen zur Verwendung des Serviceportals speziell eingeschult?

i.                     Wenn ja, wie gestaltet sich diese Einschulung?

ii.                   Wenn nein, warum nicht?

20.   Im Handlungsfeld 2 wurde darüber hinaus die Ermöglichung von (Hoch-) Schulischen IT Schwerpunkten in den Bundesländern als Teilprojekt festgeschrieben: „Ein weiterer Ausbau ausgewählter bestehender Einrichtungen in gut erreichbaren zentralen Orten in Richtung IT-BHS-Schulzentren (mindestens eines je Bundesland) wird angestrebt.“  Gibt es bereits IT BHS Schulzentren?

a.       Wenn ja, welche sind das und wo befinden sie sich?

b.       Wenn nein, warum nicht?

21.   Ist die Entscheidung, welche Schulen zu IT Zentren ausgebaut werden sollen, bereits gefallen?

a.       Wenn ja, wer hat das entschieden, wann ist die Entscheidung gefallen, auf Basis welcher Kriterien wurde die Entscheidung getroffen und wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden?

b.       Wenn nein, wer wird die Entscheidung treffen und wann und auf Basis welcher Kriterien wird sie getroffen bzw. wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

22.   Nach Informationen auf der Website des BMDWF sollen Schulen, die an „gut erreichbaren, zentralen Orten“ gelegen sind, zu IT Schulzentren ausgebaut werden. Gibt es weitere Vorgaben, welche Kriterien der Ausbau einer Schule zu einem Schulzentrum erfüllen soll?

a.       Wenn ja, nach welche weiteren Vorgaben gibt es?

b.       Wenn nein, anhand welcher Maßstäbe erfolgt der Ausbau dann?

23.   Gibt es konkrete, festgeschriebene Ziele, die der Ausbau erreichen soll?

a.       Wenn ja, welche Ziele sind das und wer legt sie fest?

b.       Wenn nein, warum nicht?

24.   Werden jene Schulen, die zu IT Schulzentren ausgebaut werden, vom Bund, den Bundesländern oder anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung finanziell gesondert gefördert?

a.       Wenn ja, in welcher Höhe werden diese Schulen finanziell gefördert?

b.       Wenn ja, aus welchem Budgettopf kommt das Geld für diese Förderung?

c.       Wenn nein, warum nicht?

25.   Wie viele der „möglicherweise zusätzlichen 2.000 Ausbildungsplätze“ wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits geschaffen? Welche Plätze wurden in welchem Umfang und wo genau geschaffen?

a.       Wie viele weitere Ausbildungsplätze werden bis zur finalen Umsetzung des Masterplans 2023 noch geschaffen?

b.       Wie hoch sind die Mittel zur Finanzierung dieser Ausbildungsplätze?

26.   Wie viele der vorgesehen 500 Kollegstudienplätze wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits geschaffen? Welche Plätze wurden in welchem Umfang und wo genau geschaffen?

a.       Wie viele weitere Kollegstudienplätze werden bis zur finalen Umsetzung des Masterplans 2023 noch geschaffen?

b.       Wie hoch sind die Mittel zur Finanzierung dieser Kollegstudienplätze?

27.   Wie stellen Sie sicher, dass ein weiterführendes IT-Bildungsangebot an Fachhochschulen in angemessenem Ausmaß besteht?

28.   Das Handlungsfeld 3, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden, umfasst die schulinterne Fortbildung an Schulstandorten und die Erarbeitung und Anwendung neuer Rahmencurricula. Wie gestalten sich die schulinternen Fortbildungen für Lehrer*innen und Pädagog*innen konkret? Welche Ausbildungen gibt es wo und zu welchen Themen?

a.       Welche Ausbildungen gibt es wo und zu welchen Themen? 

b.       Welche Kompetenzen werden den Lehrer*innen und Pädagog*innen vermittelt, um zu gewährleisten, dass sie die notwendigen digitalen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um den Masterplan Digitalisierung angemessen umsetzen zu können?

c.       Wer soll die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrer*innen und Pädagog*innen durchführen?

a.       Wie stellen Sie sicher, dass auch digital weniger bewandte Lehrer*innen und Pädagog*innen die Anforderungen des Masterplans umsetzen können?

29.   Was ist unter dem Punkt „Erarbeitung und Anwendung neuer Rahmencurricula“ zu verstehen?

a.       Wer hat oder wird die neuen Rahmencurricula erarbeiten? Wurden oder werden Lehrer*innen und Pädagog*innen eingebunden?

b.       Wie sind oder werden die neuen Rahmencurricla ausgestaltet? Welche Kriterien gibt es für die Ausgestaltung?

30.   Betreffend den Masterplan allgemein: Gab es bereits eine erste Evaluierung der bisher umgesetzten Maßnahmen aus allen drei Handlungsbereichen?

a.       Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie im Zuge dieser Evaluierung gekommen und wie werden diese Ergebnisse in zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden?

b.       Wenn ja, wer war mit der Evaluierung betraut? Wurde sie von Mitarbeiter*innen des BMBWF durchgeführt oder von externen, unabhängigen Expert*innen?

c.       Wenn ja, nach welchen Kriterien wird der Erfolg der gesetzten Maßnahmen gemessen?

d.       Wenn nein, warum nicht? Wann wird es eine erste Evaluierung geben und nach welchen Kriterien wird der Erfolg des Masterplan dann gemessen werden?

31.   Wird es nach der vollständigen Implementierung des Plans 2023 eine Evaluierung der Maßnahmen geben?

a.                   Wenn ja, wer wird mit der Evaluierung betraut werden und nach welchen Kriterien wird der Erfolg der umgesetzten Maßnahmen bzw. des Masterplans gemessen werden?

b.                   Wenn nein, warum wird es keine Evaluierung geben?