9527/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Verkauf des Generalsparks an die Stadtgemeinde Allentsteig
Die Stadtgemeinde Allentsteig plant derzeit den Ankauf eines ca. 6,3 ha großen Grundstücks vom Bundesministerium für Landesverteidigung. Es handelt sich um die Grundstücke des Allentsteiger Generalparks, welche dem Österreichischen Bundesheer gehören. Der Generalspark befindet sich nicht im militärischen Sperrgebiet, ist aber auch nicht für Natura 2000 ausgewiesen.
In der Gemeinderatssitzung vom 27. September 2021 wurde dem Allentsteiger Gemeinderat das Schreiben des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 22. Juli 2021, betreffend der Rückmeldung zur Anfrage des Ankaufs von Grundflächen seitens der Stadtgemeinde Allentsteig vorgelegt. Von den drei angefragten Bereichen (Steinlbreite, Freiheitsstraße und Wurmbacherallee/Wienerstraße = Generalspark) wurde hinsichtlich der Grundflächen „Generalspark“ grundsätzlich zugestimmt. Die weiteren Schritte (Vorgaben Finanzprokuratur und Vermessung) wurden seitens des BMLV in die Wege geleitet.
Der Bürgermeister berichtete dem Gemeinderat außerdem, dass der primäre Kauf zum Grünlandpreis erfolgen wird, der Bund jedoch auch von einer Wertsteigerung (Umwidmung in Bauland) mit profitieren möchte.
Dieses Gebiet des Generalparks ist sehr reich an Schmetterlingen und Springschrecken. In dem naturbelassenen Gebiet lassen sich insbesondere diverse Tagfalterarten beobachten, wie sogar der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), welcher gem. § 18 NÖ NSchG 2000 iVm der NÖ Artenschutz-VO als besonders geschützte Art gilt und damit die Verbote des § 18 Abs. 4 NÖ NSchG 2000 auf diese Art zutreffen. Laut einer Auskunft des Landes Niederösterreich sind Maßnahmen, die diesen Verboten widersprechen, damit unzulässig bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen nur mit Ausnahmegenehmigung gem. § 20 Abs. 4 und 5 NÖ NSchG 2000 zulässig.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Warum haben Sie sich dazu entschieden grundsätzlich einem Verkauf der Grundstücke des Generalsparks zuzustimmen?
2. Wie ist der derzeitige Status der weiteren Schritte (Vorgaben Finanzprokuratur und Vermessung)? Falls es hier bereits Fortschritte bzw. Erkenntnisse gibt, bitte um detaillierte Erläuterung.
3.
Werden zum
Verkauf stehende Flächen des BMLV auf ihren Wert als Naturraum
geprüft?
a.) Falls ja, wie sieht diese Prüfung konkret aus und wer ist dafür
zuständig?
b.) Falls nein, warum nicht?
c.) Falls nein, planen Sie künftig derartige Prüfungen
durchzuführen? Falls ja, bitte um Angabe wer hier zuständig ist und
wie die Prüfungen konkret ablaufen sollen.
4. Warum ist der Generalspark nicht für Natura 2000 ausgewiesen? Bitte um detaillierte Erläuterungen.
5.
Wussten Sie,
dass das Gebiet des Generalsparks reich an dem besonders geschützten Dunklen
Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist?
a.) Falls ja, warum wollen Sie das Naturgebiet dann zerstören?
b.) Falls nein, ändert dies etwas an ihrer grundsätzlichen Zustimmung
zum Verkauf der Grundstücke?
6.
Werden Sie
vor Abschluss des Kaufvertrages mit der Stadtgemeinde Allentsteig ein Gutachten
in Bezug auf die große Population des besonders geschützten Dunklen
Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Generalspark erstellen lassen?
a.) Falls ja, wer wird das Gutachten erstellen?
b.) Falls nein, warum nicht?
7.
Wiederspricht
der Verkauf des Generalsparks und die Umwidmung in Bauland und die damit
einhergehende Zerstörung des Habitats der selten gewordenen Dunklen
Wiesenknopf-Ameisenbläulingen in Ihren Augen den Nachhaltigkeitszielen des
BMLV?
a.) Falls ja, inwiefern?
b.) Falls ja, werden sie vom Verkauf der Grundstücke in Anbetracht dessen
absehen?
c.) Falls nein, warum nicht?
8. Wie rechtfertigen Sie ein mögliches Erlöschen der Population der sehr selten gewordenen Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläulingen durch Habitat Zerstörung im Rahmen der Umwidmung in Bauland, von der das BMLV ja schließlich im Nachhinein ebenfalls wirtschaftlich profitiert?
9.
Warum haben
Sie bereits im Vorfeld verlautbart, dass das BMLV auch nach einer etwaigen
Umwidmung in Bauland von der Wertsteigerung profitieren möchte?
a.) Wie sieht so eine nachträgliche Vergütung in der Praxis konkret
aus?
b.) Ist Ihnen der Profit wichtiger als der Artenschutz?
10. Ist das BMLV auch noch am Verkauf der Flächen des Generalsparks an die Stadtgemeinde Allentsteig interessiert, wenn eine Umwidmung in Bauland aufgrund der Schutzwürdigkeit der sehr selten gewordenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulingen gar nicht möglich ist?