9529/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend aktuelle Daten zum FLAF und seinem Reservefonds

 

Über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) werden wesentliche Familien-leistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsvorschüsse etc. finanziert. Die Beantwortung Nr. 5082/AB zur Anfrage Nr. 5070/J vom 19.03.2021 offenbarte die Daten zum FLAF (inkl. Reservefonds) für die Jahre 2019 und 2020. Dabei wurde ersichtlich, dass der FLAF mit Stand Dezember 2020 mit über 3,6 Milliarden Euro verschuldet war. Die Gesamtausgaben des FLAF waren wesentlich höher als die Gesamteinnahmen. Im Zuge dessen wurden allein im Jahr 2020 über 600 Millionen Euro aus Bundesmitteln dem FLAF zugeschossen.

 

Nachdem seitens der schwarz-grünen Bundesregierung bis dato weder Maßnahmen angekündigt noch umgesetzt wurden, damit der FLAF ausgeglichen bilanziert und die Schulden des Reservefonds langfristig abgebaut werden können, liegt die Vermutung nahe, dass die Daten zum FLAF für das Jahr 2021 wieder ernüchternd ausfallen werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Gesamteinnahmen des FLAF für das Jahr 2021?

2.    Wie gestaltete sich die Aufteilung der Einnahmen nach den einzelnen Kategorien (Dienstgeberbeiträge, Einkommenssteuern, zurückgezahlte Unterhaltsvorschüsse etc.)?

3.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben des FLAF im Jahr 2021?

4.    Welche Ausgaben (Art, Höhe und Anzahl) des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) wurden vom FLAF im Jahr 2021 getätigt?

5.    Wie hoch war der Stand des Reservefonds zum FLAF nach § 40 Abs. 8 FLAG 1967 zum Stichtag 31.12.2021?

6.    War es 2021 wieder notwendig, dass Bundesmittel dem Reservefonds des FLAF zur Verfügung gestellt werden mussten?

a.    Wenn ja, warum und in welcher Höhe?

7.    Welche konkreten Maßnahmen, außer das Beachten der Pandemie samt der österreichischen Wirtschaftslage werden Sie setzen, damit der FLAF zukünftig ausgeglichen bilanziert und der Schuldenstand seines Reservefonds abgebaut werden kann?

8.    Wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?